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SafeSpace JMU

Ablauf Fallmanagement

Was passiert, wenn Sie sich an die Kontaktstelle wenden?

Ihre Meldung geht in der Kontaktstelle ein​

Hierfür können Sie (auf Wunsch anonym) das Kontaktportal, E-Mail oder Telefon nutzen.​
Sie können eine Beobachtung weitergeben oder direkt ein Beratungsgespräch anfragen.​


Wir laden Sie zu einem Beratungsgespräch ein​

Zu Ihrer eigenen Entlastung, einem besseren Verständnis Ihres Anliegens und der Klärung Ihrer Möglichkeiten können Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses kann (auf Wunsch auch weiterhin anonym) in den Räumlichkeiten der Kontaktstelle, Online via Chat/Video bzw. telefonisch oder an einem für Sie sicheren Ort auf dem Campus stattfinden.


​Ihr Entscheidungsspielraum:

Sollten Sie sich für eine Fallbearbeitung entscheiden, ist es nötig, die Anonymität gegenüber den Mitarbeitenden der Kontaktstelle aufzuheben. Eine mögliche Wahrung Ihrer Anonymität gegenüber weiteren Verfahrensbeteiligten ist fallindividuell zu prüfen. ​

Es ist zu beachten, dass die Universität aufgrund ihrer Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet ist, wenn Sie im Rahmen der Beratung den Namen der Person nennen, gegen die sich ein Vorwurf richtet. ​


Ablauf Fallbearbeitung:​

  • Nach einem ersten Beratungsgespräch bespricht die hauptamtliche Mitarbeitende ihren Fall vertraulich und nach dem Vier-Augen-Prinzip mit einer Ansprechperson.​

  • Beide prüfen gemeinsam, wer im Sinne der Fürsorgepflicht in die Fallbearbeitung mit einbezogen werden muss. ​

  • Die zuständige Führungskraft bildet gemeinsam mit der Kontaktstelle – bei Bedarf unter Einbeziehung weiterer geeigneter Akteur:innen – ein Interventionsteam. Das Team wird so klein wie möglich gehalten und nur um Personen ergänzt, deren Einbindung für die weitere Bearbeitung erforderlich ist. ​

  • Die Leitung des Interventionsteams und damit die Verantwortung für die Fallbearbeitung im Sinne der Fürsorgepflicht übernimmt nach Möglichkeit die zuständige Führungskraft. Dabei hält sich die Führungskraft an die geltenden Richtlinien und dazugehörigen Verfahrenswege.​

  • Alle beteiligten Personen werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.​

  • Das Interventionsteam trägt die vorliegenden Informationen zusammen, bezieht hierfür gegebenenfalls die gemeldete Person und weitere Stellen der Universität ein, leitet daraus passende Maßnahmen ab und gibt diese in Form einer Empfehlung an die/den Präsident/in weiter.​

  • Bewertung des Falls durch die/den Präsident/in​

  • Die Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden, liegt im Präsidium. ​