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  • Mann mit 2 Beinprothesen überspringt Hochsprungstange bei Sonnenuntergang
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS)

Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Vorbereitung

Was will ich studieren? Wo will ich studieren? Denken Sie unabhängig von Ihrer Beeinträchtigung über diese Fragen nach. Entscheidend sind Ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen.

Ist Ihre Entscheidung gefallen, sollten Sie die Bedingungen an Ihrer Wunschhochschule und dem Studienort gut recherchieren:

  • Sind die Lehr- und Lernräume barrierefrei zugänglich?
  • Gibt es die benötigten Fachärzte vor Ort?
  • Hat die Hochschule spezielle Angebote für Studierende mit Beeinträchtigungen?

Planen Sie für die Vorbereitung Ihres Studiums und die Bewerbung ausreichend Zeit ein. Vereinbaren Sie am besten auch einen Termin mit der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS).

 

Bewerbung

Für Studieninteressierte mit und ohne Beeinträchtigungen gilt gleichermaßen: Die formalen Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. Abitur).

Ist der Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt, können Studieninteressierte ihre Zulassungschancen erhöhen, indem sie schwerwiegende Auswirkungen ihrer Beeinträchtigung nachweisen und einen Härtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium (d.h. ohne Berücksichtigung der Abiturnote) stellen.

Bauliche Barrierefreiheit

Ob Zugänglichkeit, Orientierungshilfen, Induktionsschleifen oder Ruheräume - die bauliche Barrierefreiheit ist noch nicht überall gegeben. KIS kann kleinere Baumaßnahmen oder die Anschaffung spezieller Ausstattung bei der Universität beantragen. Wenden Sie sich mit Ihren Bedarfen daher rechtzeitig an die KIS. Ist der Zugang zu Veranstaltungen nicht herzustellen, wenden Sie sich auch an die KIS.

 

Barrierefreiheit in der Lehre

Standards der Barrierefreiheit gelten auch für digitale und Print-Medien. Leider sind sie nicht immer erfüllt. KIS unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten Umsetzung von Vorlesungsmaterialien.

Angemessene Vorkehrungen in Lehrveranstaltungen

Lehrende und Mitstudierende sollen Ihre Bedarfe angemessen berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass alle ein Mikrofon benutzen, die Bilder einer Präsentation verbalisiert werden oder Sie die Skripte für die Vor- und Nachbereitung erhalten. Es kann aber auch darum gehen, Pausenregelungen an Ihre Bedürfnisse anzupassen oder Sprechzeiten so zu gestalten, dass Sie diese auch wahrnehmen können. Wenden Sie sich mit Ihren Bedarfen frühzeitig an die Lehrenden. Bedenken Sie dabei, dass Lehrende darauf angewiesen sind, die Besonderheiten Ihrer Studiensituation zu verstehen. Bitten Sie um Vertraulichkeit und verabreden Sie, welche Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Im Konfliktfall bitten Sie KIS um Unterstützung.

 

Unterstützung im Studium

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen.

Über die Eingliederungshilfe können Unterstützungsleistungen wie z.B. Studienassistenzen, Hilfsmittel, Fahrdienst usw. finanziert werden. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Auswirkungen Ihrer Beeinträchtigung im gewählten Studiengang. KIS unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.

 

Ausleihbedingungen der Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek gewährt Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung besondere Ausleih- und Nutzungsbedingungen.

Weitere Informationen zu den Ausleihbedingungen der Universitätsbibliothek

Antragsformular Ausleihbedingungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Erasmus +

Studierende mit Behinderungen können für Studien- oder Praktikumsaufenthalte, die sie im Rahmen von ERASMUS+ durchführen, Zusatzfördermittel für ungedeckte beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten beantragen. Die Mittel werden direkt bei der Heimathochschule beantragt.

Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker:innen

Der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker:innen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ist ein bundesweiter Service. Er ist in Bezug auf Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Akademikerinnen und Akademiker Ansprechpartner sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitsuchende.

Schwerbehinderten Akademikerinnen und Akademikern auf Arbeitssuche mit GdB von mind. 50 leistet die ZAV vermittlungsorientierte Unterstützung.

Diese beinhaltet:

  • Vermittlung von Stellenangeboten
  • gezielte, bewerberorientierte Stellenakquise
  • Nutzung vorhandener Netzwerke
  • Klärung der Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Beratung zur Bewerbungsstrategie

Kontakt:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

Tel.: +49 228 713-1375
Fax: +49 228 713-270 1375

E-Mail: zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de

Die ZAV spricht alle Fachrichtungen, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, Bewerberinnen und Bewerber mit mehrjähriger Berufserfahrung oder auch mit Führungserfahrung an und zeigt Schritte auf, die auf dem Arbeitsmarkt - in Verbindung mit einer individuell erarbeiteten Vorgehensweise - zum Erfolg führen können.