Bewerbung und Einschreibung
Bitte beachten Sie: eine Bewerbung ist nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge notwendig (außer Master-Studiengänge).
Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne Bewerbung einschreiben.
1. Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge
2. Einschreibung (Immatrikulation) für zulassungsfreie Studiengänge
Weitere Informationen
- Information zum Studium von Minderjährigen.
- Information für die Bewerbung beruflich Qualifizierte/r.
Beruflich Qualifizierte beachten bitte, dass sie das erforderliche Beratungsgespräch bereits vor der Bewerbung bzw. Immatrikulation absolviert haben müssen.
- Informationen zum Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. Zu beachten, sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben.