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    Studierendenkanzlei

    Bewerbung und Einschreibung

    Eine Bewerbung ist nur erforderlich für

    Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne Bewerbung einschreiben.

    Weitere Informationen

    • Informationen  zum Studium von Minderjährigen.
    • Informationen für die Bewerbung beruflich Qualifizierte/r. Beruflich Qualifizierte beachten bitte, dass sie das erforderliche Beratungsgespräch bereits vor der Bewerbung bzw. Immatrikulation absolviert haben müssen.
    • Informationen zum Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. Zu beachten, sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben.