Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind z.B. abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Studierende haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form.
Studierende müssen den Nachteilsausgleich mindestens vier Wochen vor der ersten Prüfung unter Vorlage von Nachweisen mit Hilfe eines Formulars beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen. Studierende sollten sich vorab von den Mitarbeiterinnen der KIS beraten lassen.
Formular Beantragung Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich-Das konkrete Verfahren
Formular Beantragung Nachteilsausgleich/Anlage: Der Nachteilsausgleich-Das konkrete Verfahren
Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich
Ablaufdiagramm Antragsverfahren Nachteilsausgleich
Englisch
Formular application for compensation for disadvantage
Information for compensation for disadvantages