Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Unterstützung der Gleichstellungsarbeit und ist inzwischen ein wichtiger Bestandteil in der Personalarbeit geworden.
In einem Rundschreiben des Amtierenden Kanzlers der Universität Würzburg wird auf die verschiedenen Anwendungsfelder wie diskriminierunsfreie Stellenausschreibungen, entsprechende Einstellungsverfahren und auf das Ziel, Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Diskriminierung zu schützen, hingewiesen.
Der gesamte Inhalt des Schreibens kann hier eingesehen werden.
Den Gesetzestext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) finden Sie auf folgender Homepage www.gesetze-im-internet.de/agg
- Text der Richtlinie 2000/43/EG: zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Text der Richtlinie 2000/78/EG: zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- Text der Richtlinie 2002/73/EG: zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
- Text der Richtlinie 2004/113/EG: zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen