Promotionsstudium
Die Universität Würzburg verleiht die akademischen Grade zum Lic. theol., Dr. theol., Dr. iur., Dr. iur. utr., Dr. med., Dr. med. dent., Dr.rer.medic., Dr. phil., Dr. rer. nat. und Dr. rer. pol..
Wer nach dem erfolgreichen Abschluss eines Erststudiums durch eine Promotion den akademischen Grad eines Doktors erwerben will, muss nach den Bestimmungen der Rahmenpromotionsordnung zu Beginn des Promotionsverfahrens die Annahme bzw. Zulassung als Doktorand oder Doktorandin bei der jeweiligen Fakultät oder Graduiertenschule beantragen. Generell ist ein einschlägiger Studienabschluss (in der Regel mit einem Zeugnis über den Erwerb des Masters, eines Staatsexamens, des Magisters oder des Diploms) nachzuweisen. Ein Bachelorabschluss ohne anschließenden Masterabschluss genügt grundsätzlich nicht als Zugangsvoraussetzung zu einer Promotion!
Die genauen Einzelheiten können Sie der Rahmenpromotionsordnung sowie den jeweiligen Promotionsordnungen entnehmen.
Laut Rahmenpromotionsordnung hat sich der Doktorand oder die Doktorandin nach der Annahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Immatrikulationsfristen zu immatrikulieren. Ohne die Annahme bzw. Zulassung ist die Immatrikulation zum Promotionsstudium nicht möglich.
Achtung seit 01.01.2023 neu:
Aufgrund der Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist die Immatrikulation zum Zwecke eines Promotionsstudiums grundsätzlich nun für die Dauer von vier Jahren möglich. Eine darüber hinausgehende Immatrikulation wird von der Rahmenpromotionsordnung nicht gefordert.
In Ausnahmefällen kann die Immatrikulation über den Zeitraum von vier Jahren hinaus verlängert werden, wenn die Promotion ohne formale Immatrikulation nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden kann und die wichtigen Gründe hierfür nachgewiesen werden. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig über das Dekanat der jeweiligen Fakultät bzw. über die Graduiertenschule bei der Studierendenkanzlei der Universität Würzburg zu stellen.
Promovierende, die Ihr Promotionsstudium vor dem 31.12.2022 begonnen haben und für die die Immatrikulation nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes nur für die Dauer von drei Jahren möglich war, werden gebeten, sich mit Ihren Betreuern und dem Dekanat der jeweiligen Fakultät bzw. der Graduierten Schule in Verbindung zu setzen. Auf Wunsch können Sie bereits jetzt die Immatrikulationsfrist für das Promotionsstudium von drei auf vier Jahren verlängern lassen.
Beantragung und Antragsfrist:
Zulassung zum Promotionsstudium:
An allen Fakultäten sowie an den Graduiertenschulen ist für die Aufnahme des Promotionsstudiums eine Zulassung zum Promotionsstudium (Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin) erforderlich. Informationen zum jeweiligen Zulassungsverfahren erhalten Sie beim Dekanat der betreffenden Fakultät bzw. an den Graduiertenschulen.
Immatrikulation:
Studierende, die zum Promotionsstudium an die Universität Würzburg wechseln bzw. sich nach einer Unterbrechung erneut immatrikulieren möchten, müssen zunächst innerhalb der Immatrikulationsfrist die Immatrikulation über die Online-Immatrikulations-Plattform für zulassungsfreie Studiengänge beantragen. Die für das jeweilige Semester geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf unserer Internetseite zu den Fristen und Terminen.
Zur Online-Immatrikulations-Plattform
Am Ende der Online-Immatrikulation wird Ihnen der Immatrikulationsantrag zum Ausdrucken angeboten. Auf dem Antrag finden Sie die einzureichenden Unterlagen (u.a. Zulassung) sowie die Bankverbindung für die Zahlung des Semesterbeitrages. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit allen Unterlagen an die aufgedruckte Adresse.
Studiengang- bzw. Studienfachwechsel:
Studierende, die direkt nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Erststudiums (Magister, Diplom, Staatsexamen) bzw. Master-Studiums an der Universität Würzburg in das Promotionsstudium wechseln möchten, brauchen lediglich im Rahmen ihrer Rückmeldung zum nächsten Semester einen Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel zu stellen. Der Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters gestellt werden.
Übersicht der Termine des Vorlesungsbeginn einzelner Semester.
Antrag zum Studiengang- und Studienfachwechsel
Verlängerung des Promotionsstudiums:
Nachdem es an den Fakultäten bzw. an den Graduiertenschulen unterschiedliche Vorgaben bzw. Formalitäten seitens einer Verlängerung des Promotionsstudiums gibt, erkundigen Sie sich bitte zuerst bei Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin, welche konkreten Schritte Sie unternehmen müssen.
Der Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums ist im Rahmen der Immatrikulation ab dem 9. Fachsemester bzw. bei der Rückmeldung für das 9. Semester, spätestens aber bis zum Beginn der Vorlesungszeit für das betreffende Semester schriftlich zu stellen.
Übersicht der Termine des Vorlesungsbeginn einzelner Semester.
Der Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums ist von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin sowie der jeweiligen Fakultät oder Graduiertenschule zu unterschreiben. Ohne die beiden erforderlichen Unterschriften kann der Antrag von der Studierendenkanzlei nicht bearbeitet werden.