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Studium

Modulstudien

Modulstudien eignen sich für Bewerberinnen und Bewerber, die neben einer Berufstätigkeit oder Familienphase vorübergehend nicht in Vollzeit studieren können oder Studieninteressierte, die insbesondere ein bestimmtes Studienfach kennenlernen wollen. Es können aber auch wissenschaftliche oder berufliche Teilqualifikationen im Rahmen der beruflichen und persönlichen Weiterbildung erworben werden. In den Modulstudien erbrachte Leistungen können für ein späteres Studium anerkannt werden.

Zulassung und Anmeldung

Die Modulstudien können im Wintersemester und im Sommersemester belegt werden. Die Einschreibung erfolgt immer über das Immatrikulationsportal nur für ein Studienfach mit den zugrundeliegenden Modulen. Es gelten die offiziellen Immatrikulationsfristen wie im Falle einer Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge. Weitere Informationen unter Bewerbung, Zugang und Immatrikulation bzw. Bewerbung, Zugang und Immatrikulation für ausländische Studierende.

Rechtliches

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ermöglicht durch Art. 77 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 sogenannte Modulstudien als sonstige Studien einzurichten. Modulstudien dienen dem Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen, es können einzelne Module eines grundständigen oder postgradualen Studiengangs absolviert werden.

Die Immatrikulation in Modulstudien ist nur zulässig, soweit die einzelnen Module nicht Teil eines zulassungsbeschränkten grundständigen oder postgradualen Studiengangs sind (Art. 87 Abs. 1 Satz 4 BayHIG).

Die allgemeinen Modulstudien an der JMU werden durch eine  Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Im Anhang der Prüfungsordnung sind alle belegbaren Module ausgwiesen, jeweils differenziert nach Bachelor- bzw. Masterniveau.

Bewerbung, Zulassung und Studienverlauf

Im Allgemeinen eignen sich Modulstudien für noch unentschlossene Studienanfänger zur Orientierung auf ein künftiges Vollzeitstudium, für Bewerberinnen und Bewerber, die neben einer Berufstätigkeit oder Familienphase vorübergehend nicht in Vollzeit studieren können, aber auch für eine spezifische berufliche oder wissenschaftliche Weiterbildung. Im Rahmen des Modulstudiums erbrachte Leistungen können für ein späteres Studium anerkannt werden.

Ein besonderer Vorteil der Etablierung von Modulstudien für die JMU liegt darin, Angebote für internationale Studierende schaffen zu können, die sowohl in strategische Partnerschaften eingebunden werden, als auch neue Perspektiven aus der Lehre heraus eröffnen können. Gemäß unserer Internationalisierungs­­strategie mit dem Ziel der Stärkung von Forschung und Lehre durch Internationalisierung, können Modulpakete so angeboten werden, dass besonders leistungsfähige und motivierte Studierende für die JMU gewonnen werden. Modulstudien können darüber hinaus dazu beitragen, ein weiteres Ziel „Gewinnung von neuen Perspektiven“ durch interdisziplinäre Modulangebote zu stärken. So können Modulstudien dazu beitragen, dass Orientierungen für Berufsbilder mit aktuell eher regionalem und nationalem Beschäftigungsfeld eine internationale Ausprägung und Attraktivität erlangen.

Studierende, die bereits ordentlich in einem Studiengang oder mehreren Studiengängen an der JMU immatrikuliert sind, erhalten keinen Zugang zu den allgemeinen Modulstudien.

Für den Zugang zu Modulstudien gelten dieselben Voraussetzungen, wie für den Zugang zum jeweiligen Studiengang, dem das oder die belegten Module zugeordnet sind.

Bei der Wahl von Modulen aus postgradualen (Master-)Studiengängen müssen neben einem Hochschulabschluss die Zugangs- und Eignungskriterien für den entsprechenden Studiengang vorliegen und vor der Immatrikulation nachgewiesen und bestätigt werden (Art. 88 Abs. 8 Satz 1 BayHIG).

Dies erfolgt durch die Vorlage einer Bestätigung der/des Vorsitzenden der Eignungskommission, aus der hervorgehen muss, dass die Voraussetzungen zur Immatrikulation für die Modulstudien im jeweiligen Studiengang erfüllt sind.

Ein Nachweis von Deutschkenntnissen von Seiten ausländischer Bewerberinnen und Bewerber entfällt gemäß § 8 Abs. 3 der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung für die allgemeinen Modulstudien an der JMU.

Bewerbung

Die Studien- und Prüfungsordnung für die allgemeinen Modulstudien enthält aktuell keine Vorgaben zu Bewerbung und Bewerbungsfristen. Die Fakultäten regeln das selbst in Abhängigkeit zu den Vorgaben für die Immatrikulation.

Für die Teilnahme an den Modulstudien wird den ausländischen Bewerberinnen und Bewerber empfohlen, eine Bewerbung direkt bei der jeweiligen Fakultät zu stellen. Entsprechendes gilt für postgraduale Modulstudien (Masterniveau) auch hinsichtlich deutscher Bewerberinnen und Bewerber, um die Zugangs- und Eignungskriterien zu überprüfen. Visumspflichtige Bewerberinnen und Bewerber erhalten spätestens drei Monate vor Beginn des Immatrikulationszeitraums die Bestätigung über den Zugang zu den Modulstudien, um die Einreiseformalitäten erfüllen zu können.

Der Studierende hat das Herkunftsstudienfach oder die Herkunftsstudienfächer zu benennen, in denen das jeweilige Modul definiert ist, um die jeweiligen Qualifikations- und Zugangsvoraussetzungen des Herkunftsstudienfachs oder der Herkunftsstudienfächer nachprüfen zu können.

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Zugang zu den Modulstudien

Die jeweiligen Fächer überprüfen die Zugangsvoraussetzungen zu den Modulstudien, insbesondere bei postgradualen Modulstudien den notwendigen Hochschulabschluss und das Vorliegen der Zugangs- und Eignungsvoraussetzungen.

In Zweifelsfällen bei Fragen zu deutschen Hochschulzugangsberechtigungen steht die Studierendenkanzlei zur Verfügung.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen zur Aufnahme der gewünschten Modulstudien erfüllen, erhalten von der Fakultät bzw. dem Fach eine elektronische Bestätigung über den Zugang mit einer Aufstellung der wählbaren Module. Das Servicezentrum International Affairs und die Studierendenkanzlei erhalten von der Fakultät bzw. dem Fach zeitnah eine Zusammenstellung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber.

Immatrikulation

Die Immatrikulation erfolgt nur für ein Studienfach mit den zugrundeliegenden Modulen.

Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einschreibung über das Portal für die Immatrikulation persönlich beantragen und die notwendigen Unterlagen schriftlich einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Referat Studierendenkanzlei  entsprechend der Reihenfolge des Eingangs aller Immatrikulationsanträge und dem Erfüllen aller Immatrikulationsvoraussetzungen wird die Immatrikulation freigeschaltet, bestätigt und die JMU-Card erzeugt.

Es gelten die offiziellen Immatrikulationsfristen wie im Falle einer Immatrikulation für zulassungsfreie Studiengänge. Weitere Informationen auf der Webseite der Studierendenkanzlei https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/fristen-und-termine/.

Alle Informationen und Links zur Bewerbung für ausländische Studierende gibt es auf diesen Seiten des International Office.

Belegung von Modulen, Learning Agreements

Studierende können die Lehrveranstaltungen aller Module belegen, die nach der Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für die allgemeinen Modulstudien dem Studienfach der Immatrikulation zugeordnet sind.

In einem Semester können Module im Umfang von insgesamt höchstens 30 ECTS-Punkten absolviert werden. Geringfügige Überschreitungen, die sich insbesondere durch die Kombination der jeweiligen Modulformate (ECTS-Punkte-Größen) ergeben, sind zulässig. Sollten Learning Agreements festgelegt werden, können diese nur Module umfassen, die in den Modulstudien enthalten sind.

Wiederholung von Modulprüfungen

In den allgemeinen Modulstudien kann eine nicht bestandene Modulprüfung nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Studien- und Prüfungsverwaltung, Abschlussdokumente

WueStudy - Das Portal für Studierende

Die komplette Studien- und Prüfungsverwaltung wird durch WueStudy unterstützt. Bescheinigungen zu Prüfungsleistungen und Modulen können von den Studierenden selbst ausgedruckt werden. Weiterführende Informationen sind unter Hilfe, Erklärvideos und FAQs zu finden. U. a. für die Bereiche

Studierendenmanagement (Erklärvides)
Den Bescheinigungsdruck (Gebührenbescheinigung, Studienzeitbescheinigung und weitere Bescheinigungen)

Studiengangmangement (Erklärvideos)
Die Suche nach Modulbeschreibungen und was alles der Studienplaner kann.

Prüfungsmanagement (Erklärvideos)
Übersichten über erbrachte Leistungen oder angemeldeten Prüfungen erstellen. Weitere Bescheinigungen wie Transcript of Records oder Diploma Supplement gibt es in Modulstudien nicht.

Das Notensystem und Hinweise zur Vergabe der Noten

Erläuterungen in Deutsch Deutsch / Englisch

Die Studiendauer für Modulstudien beträgt ein Semester. Insoweit werden Modulstudierende automatisch zum Ablauf des Semesters exmatrikuliert. Dies ist für ein Sommersemester der 30.09., für ein Wintersemester der 31.03. des jeweiligen Jahres.

Auf Antrag einer oder eines Studierenden kann die Exmatrikulation auch vor Semesterende, frühestens zum Zeitpunkt des Antragseingangs, erfolgen. Die Exmatrikulation auf Antrag erfolgt grundsätzlich mit sofortiger Wirkung taggenau mit dem Eingang des Antrags bei der Universität Würzburg. Frühestens ab dem 15. Januar im Wintersemester und frühestens ab dem 15. Juni im Sommersemester kann die Exmatrikulation auf entsprechenden schriftlichen Antrag hin auch mit Wirkung zum Semesterende erfolgen. Es gilt die Immatrikulationssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Sonstige Hinweise

Kolleginnen und Kollegen des

arbeiten an der Einrichtung der Modulstudien zusammen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Für eine Beratung aus einer Hand können Sie sich an die Geschäftsstelle Studiengangentwicklung wenden:
Christoph Behrens (Telefon: +49 931 31-85356) und Dr. Anette Köster (Telefon: +49 931 31-85451)