Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext
Sexuelle Belästigung bezeichnet jedes psychische, physische oder verbale Verhalten mit sexualisiertem Bezug, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, unerwünscht, verletzend oder entwürdigend empfunden wird – oder darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen. Wann eine Grenze überschritten ist, ist subjektiv und hängt von der Perspektive der betroffenen Person ab. Jede Person entscheidet selbst, wo ihre Grenzen liegen, wann diese überschritten und ihre Würde verletzt wurde.
Im Hochschulalltag Arbeitsalltag heißt das: eine Person kann eine sexualisierte Bemerkung unproblematisch und witzig finden und eine andere Personen sich dadurch unwohl fühlen. Die JMU ist gesetzlich verpflichtet und aus Respekt vor allen Mitgliedern bemüht, jederzeit eine Atmosphäre zu gewährleisten, in der alle angstfrei studieren und arbeiten können.
Besonders die vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnisse eines universitären Alltags sollten dabei im Blick behalten werden: die große Mehrheit der Mitglieder einer Hochschule sind volljährig, dennoch führen Status-, Alters- und Erfahrungsunterschiede unweigerlich dazu, dass Begegnungen nicht auf Augenhöhe stattfinden und diese Machtasymmetrien oft nicht von allen Beteiligten als solche erkannt werden.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Verhalten für eine andere Person grenzüberschreitend war?
Manchmal ist nicht sofort klar, wie eine Äußerung, eine Nachricht, ein Witz oder eine Berührung bei einer anderen Person angekommen ist. Wenn Sie sich fragen, ob Sie eine Grenze überschritten haben oder ob Ihr Verhalten als sexuelle Belästigung wahrgenommen worden sein könnte, können Sie sich an die Kontaktstelle wenden.
Wir beraten Sie vertraulich und auf Wunsch anonym. Gemeinsam können wir die Situation betrachten, mögliche Grenzen und Handlungsmöglichkeiten besprechen und überlegen, wie Sie hierfür Verantwortung übernehmen können.
Sexuelle Belästigung ist eine spezifische Form des Machtmissbrauchs und hat nichts mit Sexualität als einem grundsätzlich positiv gedeuteten Geschehen zu tun. Täter:innen nutzen sexuell konnotierte sowie durch sie selbst sexuell aufgeladene Äußerungen und Handlungen, um Macht und Überlegenheit auszuüben. Daher kann der Begriff „sexuelle Belästigung“ irreführend sein – wird aber im psychosozialen sowie rechtlichen Setting synonym zur Begrifflichkeit der „sexualisierten Diskriminierung“ verwendet.
Wenn Sie einen Fall von Diskriminierung melden möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle Antidiskriminierung.
