English Intern
International

Erasmus-Praktikum

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Bei dem ERASMUS-Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das mindestens 2 Monate (60 Tage*) dauert. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen Sie einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Streiks oder Feiertage, ein. Bitte erkundigen Sie sich außerdem nach Ihrer Praktikumszusage im International Students Office, ob Ihre geplante Praktikumsdauer die Kriterien zur Mindestdauer erfüllt.

Von der Förderung durch ERASMUS+ ausgeschlossen sind Praktika in deutschen Auslandsvertretungen, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten. Für solche Fälle gibt es jedoch das Kurzstipendienprogramm des DAAD - nähere Informationen unter www.daad.de.

Die kompletten Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Students Office ein.  Bitte erkundigen Sie sich im International Students Office, ob bei einer verspätet eingereichten Bewerbung noch Gelder vergeben werden können.

*  "Gemäß der Definition der EU KOM entspricht 1 Fördermonat genau 30 Tagen. Für die Ermittlung der Länge eines Aufenthalts empfiehlt es sich, die Aufenthaltsdaten im Mobility Tool zu berechnen." (Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Projekte 2019, Seite 16). Bitte erkundigen Sie sich daher bei Praktika mit einer Dauer von zwei Monaten IMMER im International Students Office, ob die geplante Dauer der geforderten Mindestdauer von 60 Tagen entspricht.

Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und den der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Bei der finanziellen Förderung gelten die für die jeweiligen Ländergruppen vorab festgelegte Beträge.

Fördersätze für Erasmus-Praktika:

  • Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE): mind. 750,00 € pro Monat
  • Ländergruppe 2 (AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT): mind. 690,00 € pro Monat
  • Ländergruppe 3 (BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, RS, SI, SK, TR): mind. 640,00 € pro Monat

 

 

Praktika im Vereinigten Königreich dürfen aufgrund des Brexits und dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr wie bisher gefördert werden.

Studierende, die ihren Praktikumsaufenthalt in UK durchführen möchten, können sich hierfür aktuell u.a. für das PROMOS-Stipendium bewerben. Über dieses Förderprogramm, welches keine Vollförderung ist, sind Praktika mit einem Zeitraum zwischen 6 Wochen und 6 Monaten förderbar. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Infoseite zum PROMOS-Stipendium.

Sollten im Sonderprogramm 131 international für Erasmus-Praktika Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt hierzu eine gesonderte Ausschreibung. Informationen hierzu veröffentlichen wir dann auf unserer Homepage.

Sie haben ein Praktikum gefunden und der Praktikumgsgeber fordert eine Vereinbarung, die von der Universität Würzburg mitgezeichnet werden muss? Für diesen Fall unterstützen wir Sie gern und stellen Ihnen in Abstimmung mit der universitären Rechtsabteilung eine Vorlage ( dt/ en) zur Verfügung. Für eine Unterzeichnung bitten wir Sie, diese uns mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ausgefüllt per E-Mail an erasmus-praktikum@uni-wuerzburg.de zuzusenden.
Davon abweichende und nicht Austauschprogramm-konforme Vereinbarungen/Formulare können von der Universität nicht gegengezeichnet werden. Beachten Sie dies bitte frühzeitig in Ihrer Planung. In einigen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Spanien oder auch Belgien kann vor einem Praktikum eine Praktikumsvereinbarung notwendig sein. Hier bitten wir Sie, dies frühzeitig zu beachten und ggfs. mit Ihrer Praktikumsstelle zu klären, da wir fremde Vereinbarungen nicht unterzeichnen können und hier keine Ausnahmen möglich sind.

Die Anerkennung des fakultativen oder obligatorischen Praktikums muss im Rahmen des Studiums durch Hochschullehrende gewährleistet sein. Eine fakultative Anerkennung bedeutet, dass ein Dozent Ihr Praktikum für sinnvoll erachtet, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (MoveOnline-Eintrag, Learning Agreement for traineeships Teil I, Annahmeerklärung, Immatrikulationsbescheinigung(en), Sicherheitsbelehrung, Versicherungserklärung) per E-Mail im International Students Office!

Die Bewerbungsunterlagen und die Hinweise hierzu finden Sie unter Bewerbung, Formulare & Downloads.

Sollten Sie ein Praktikum planen, das zunächst virtuell starten soll, welches jedoch ggf. in ein Präsenzpraktikum umgewandelt wird, empfehlen wir Ihnen die Bewerbung für die Erasmus-Praktikums-Förderung dringend, denn so könnten Sie zumindest für den im Gastland verbrachten Zeitraum die finanzielle Erasmus-Förderung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall die Bewerbungsfrist von zwei Monaten vor dem virtuellen Praktikumsbeginn einhalten müssen.

Ein ERASMUS-Praktikum ist auch innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase möglich (Graduiertenpraktikum), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.