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    Was ist Erasmus+?

    Mit dem Erasmus+-Programm fördert die Europäische Union seit 35 Jahren Studienaufenthalte und Praktika in mittlerweile 33 Ländern. Die Erasmus-Programmlinie KA103/131 ermöglicht die Absolvierung eines Ausbildungsabschnitts im europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei). Informationen zum Erasmus+-Praktikum finden Siehier

    Studierende und Lehrende aus ausgewählten Fachbereichen haben zudem die Möglichkeit, über die Programmlinie KA107/171 am Austausch mit Erasmus-Partnerländern (KA 107)  teilzunehmen. 

    Erasmus+ Studium

    Die einzelnen Austauschplätze im Erasmus-Programm werden geschaffen, indem die Universität Würzburg und eine andere europäische Hochschule vertraglich vereinbaren, in einem bestimmten Fachbereich Studierende auszutauschen.

    In jedem Fach gibt es sogenannte Fachkoordinatoren. Bei diesen erhalten Sie fachspezifische Informationen zu den einzelnen Austauschplätzen sowie zum Bewerbungsablauf, den benötigten Bewerbungsunterlagen und Fristen. Außerdem sind sie für die akademische Betreuung verantwortlich.

    Erasmus+ Studium im Vereinigten Königreich

    Im Rahmen der laufenden Programmgeneration Erasmus+ (geplantes Ende nach derzeitigem Stand: 31.05.2023) kann ein Studium im Vereinigten Königreich gefördert werden. Der DAAD informiert hierzu auf seiner Website.  Ausgewählte Erasmus-Teilnehmende beachten bitte, dass die Förderung dieser Mobilitäten bis 31.05.2023 ausschließlich aus Altprojekten erfolgen kann. Folglich finden die erhöhten Förderraten, die für das Projekt 2022 veröffentlicht sind, keine Anwendung. 

    Teilnehmen können ALLE Studierenden der Universität Würzburg. Auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose können einen Erasmus-Platz mit Förderung erhalten. Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind übrigens auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen BewerberInnen bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

    BewerberInnen müssen zu Beginn des Auslandsaufenthalts (also nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) mindestens zwei Fachsemester im vertraglich vereinbarten Fachbereich studiert haben. Bachelorzeiten werden angerechnet, sodass Sie bereits im ersten Mastersemester ins Ausland gehen können. Bei einigen Programmplätzen kann jedoch verlangt werden, dass Vordiplom, Zwischenprüfung oder Vergleichbares vor dem Auslandsaufenthalt absolviert werden. Hinweise sind Ausschreibungen bzw. Ankündigungen der FachkoordinatorInnen zu entnehmen. Über die Gastuniversitäten, das Einschreibeverfahren, Dauer des Aufenthalts sowie Art und Abgabetermin der einzureichenden Unterlagen informiert der/die zuständige FachkoordinatorIn bzw. die Homepage der Gastuniversität (i. d. R. unter „Internationales“ oder „Erasmus“).

    Generell gilt, dass der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt mindestens zwei und maximal zwölf Monate dauern muss. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein, z.B. Streiks.

    Eine fachfremde Teilnahme am Erasmus-Programm, z.B. als MedizinerInnen in den Wirtschaftswissenschaften, ist nicht möglich. Studierende können sich jedoch auf Programmplätze ihrer Nebenfächer bewerben. Auch ist es möglich, an übergeordneten Programmen teilzunehmen (z.B. als BiomedizinerInnen in der Biologie, als NanostrukturtechnikerIn in der Physik oder als LehramtskandidatIn bei den Programmen der Erziehungswissenschaften).

    Wie oft kann ich an Erasmus+ teilnehmen?

    Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu zwölf Monate teilnehmen, bei Staatsexamen bis zu 24 Monate. Angerechnet werden Zeiten aus alten EU-Mobilitätsprogrammen (z.B. Comenius oder LLP Erasmus). Auch werden Erasmus-Studium und -Praktikum zusammengerechnet. Sie können z.B. 10 Monate für ein Erasmus-Studium ins Ausland gehen und anschließend für zwei Monate Praktikum.

    Die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, Fristen und des Bewerbungsverlaufs können je nach FachkoordinatorIn variieren. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig!

    Die Bewerbungsunterlagen für Erasmus-Plätze, die das Service Centre InterNational Transfer vergibt, sowie alle wichtigen Hinweise finden Siehier. In den Fachbereichen werden i.d.R. weniger Unterlagen benötigt.

    Die Auswahl der TeilnehmerInnen liegt im Ermessen der FachkoordinatorInnen. I.d.R. fließen folgende Kriterien bei der Auswahl mit ein.
    1. Motivation (Akademische Begründung, bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit dem Studienangebot Ihrer Wunschuniversität auseinander)
    2. Studienleistungen
    3. Sprachkenntnisse (Wenn die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichend ist, dann ist die Unterrichtssprache entscheidend, jedoch haben i.d.R. Kandidaten Vorrang, die auch über Kenntnisse der Landessprache verfügen.)
    4. Engagement (Universitäres sowie außeruniversitäres Engagement)

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Seiten Ihres Fachbereichs und bedenken Sie weiterhin in jedem Fall, sich rechtzeitig und vollständig zu bewerben, um nicht formal ausgeschlossen zu werden.

    • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule (Versicherungskosten, studentische Sozialbeiträge und Kosten für den Gebrauch von Lehrmaterialien zählen jedoch nicht als Studiengebühren)
    • Finanzieller Zuschuss (Mobilitätsbeihilfe): Förderungsfähig ist ein Aufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten.

    Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und den der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Die Regelförderung beträgt:

    • Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LUX, NO, SE, UK): 450,00 €
    • Ländergruppe 2 (AT, BE, CY, DE, ES, FR, GR, IT, MLT, NL, PT): 390,00 €
    • Ländergruppe 3 (BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, RS, SI, SK, TR): 330,00 €

    Erhöhung der Fördersätze im Erasmus-Projekt 2022:

    • Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LUX, NO, SE): 600,00 €
    • Ländergruppe 2 (AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, MLT, NL, PT): 540,00 €
    • Ländergruppe 3 (BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, RS, SI, SK, TR): 490,00 €

    Von der NA DAAD werden wir dazu angehalten Auslandsaufenthalte im Akademischen Jahr 2022/23 auch aus den Mitteln des Projekts 2021 zu finanzieren, da Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig ausgeschöpft werden sollen.

    Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, führt dies dazu, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel.

    Die Kriterien für die Vergabe der Projektmittel sind für das akademische Jahr 2022/23 die folgenden:

    • Studierende mit einem Aufenthalt im Wintersemester mit Enddatum bis einschließlich 31.01.2023 werden nach den Richtlinien des Projekts 2021 gefördert. Das Enddatum haben alle Studierenden selbstständig in das Registrierungsformular in MoveOn eingetragen. Die Fördersätze im Projekt 2021 sind die folgenden: 450,00 € für Aufenthalte in Ländergruppe 1, 390,00 € für Aufenthalte in Ländergruppe 2 und 330,00 € für Aufenthalte in Ländergrupppe 3. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine monatliche Zusatzförderung von 250,00 €. Die Zusatzförderung für Grünes Reisen beträgt einmalig 50,00 €. Der Antrag auf die Zusatzförderungen wurde mit Ihrer Registrierung in MoveOn gestellt und kann nicht mehr nachträglich gestellt werden.

    • Studierende mit einem Aufenthalt im Wintersemester mit einem Enddatum ab 01.02.2023 oder später sowie Studierende mit Jahresaufenthalten werden nach den Richtlinien des Projekts 2022 gefördert. Die Fördersätze sind hier die folgenden: 600,00 € für Aufenthalte in Ländergruppe 1, 540,00 € für Aufenthalte in Ländergruppe 2 und 490,00 € für Aufenthalte in Ländergrupppe 3. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine monatliche Zusatzförderung von 250,00 €. Die Zusatzförderung für Grünes Reisen beträgt einmalig 50,00 €. Der Antrag auf die Zusatzförderungen wurde mit Ihrer Registrierung in MoveOn gestellt und kann nicht mehr nachträglich gestellt werden

    Nur durch die Definition dieser Förderkriterien ist es möglich, dass ALLE Studierenden, die einen Antrag auf Erasmus-Förderung gestellt haben, auch eine Förderung erhalten können. Andernfalls wäre eine Kürzung der Mobilitätsbeihilfe pro Studierenden notwendig gewesen, wie z.B. Förderung von nur drei Aufenthaltsmonaten, keine Zusatzförderung für alle, die aus dem Projekt 2021 gefördert werden oder Ähnliches.

    • Exklusive Betreuung durch die Gasthochschule
    • Kostenlose Onlinesprachkurse zur Vorbereitung auf den Aufenthalt sowie parallel zum Auslandsaufenthalt (siehe unten)
    • Sondermittel für soziale Härtefälle, z.B. bei Behinderung oder für alleinerziehende Studierende mit Kind

    Der Online-Einstufungstest wird allen bereits ausgewählten Erasmus-Studierenden zur Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache zur Verfügung gestellt.

    Die Online-Sprachunterstützung steht Erasmus Teilnehmenden für drei Jahre zur Verfügung. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse in derzeit 24 Sprachen auf unterschiedlichen Lernniveaus zu vertiefen und sich in den OLS-Foren (auch Communities genannt) auszutauschen sowie eigene Erfahrungen beim Sprachenlernen zu diskutieren. (Das Sprachtestergebnis hat keinen Einfluss auf die Erasmus+ Förderung.)

    Zugang zu dem Online Language Support (OLS) erhalten Erasmus Studierende über den EU-Login und mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Studierende direkt in den Kernbereich von OLS.

    Zur Nutzung des Online Language Supports wird hier eine Kurzanleitung zur Verfügung gestellt. Die Absolvierung des OLS Sprachtests ist gemäß Erasmus-Regularia derzeit nicht mehr verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem von dem Angebot Gebrauch zu machen, um die eigenen Sprachkenntnisse entsprechend kostenlos zu verbessern.

    Im Anschluss an den Online-Einstufungstest wird ein (an das entsprechende Sprachniveau angepasster) Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt. (Aktuell sind Einstufungstest und Sprachkurs für die folgenden Sprachen verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.)

    Weitere Informationen

    Die Erasmus-Mobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 € monatlich auf das Auslands-BAföG angerechnet, d.h. Sie bekommen bei Berechtigung teilweise beide Förderungen ohne Abzüge. Übersteigt der monatliche Fördersatz einen Betrag von 300,00 €, nimmt das BAföG-Amt einen entsprechenden Abzug vor.

    Es wird angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.

    Weitere Informationen

    Fast alle Gasthochschulen bieten die Vermittlung einer Unterkunft – im Studentenwohnheim oder privat – an. Achten Sie immer auf die Hinweise der International Offices zum Thema Wohnen für Exchange Students/Incomings auf den Webseiten. Kautionen, teilweise auch Mietleistungen, sind mitunter bereits mit dem Reservierungsantrag zu entrichten. Bei Reservierungen in Wohnheimen wird empfohlen, die Reservierung z.B. telefonisch bestätigen zu lassen.

    In manchen Ländern gibt es für Studierende Wohngeld (z.B. in Frankreich), womit ein Teil der Miete gedeckt wird.

    Mit der Mobilitätsbeihilfe ist kein Versicherungsschutz verbunden. TeilnehmerInnen an einem Erasmus-Programm müssen für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht- und Krankenversicherung) sorgen. Es ist möglich, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, die Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung enthält. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD.

    Gesetzlich Versicherte sind i.d.R. in ganz Europa krankenversichert – nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

    Das Programm der Europäischen Union soll ermöglichen, Studienleistungen während des Auslandsaufenthalts zu erwerben, die an der Heimathochschule anerkannt werden können.

    Studienleistungen in Würzburg

    Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester, weshalb die Semesterzahl nicht weitergezählt wird und deshalb auch keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werden können. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden.

    Studienleistungen während ihres Aufenthalts an einer ERASMUS-Partnerhochschule

    Sie  können 29 ECTS aus dem Ausland in ihr Würzburger Studium einbringen, ohne dass die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird. Offiziell studieren Sie dann mitunter schneller, als wenn Sie nicht ins Ausland gegangen wären. Werden während einer Beurlaubung mehr als 29 Credits in einem Semester erworben, so wird die Fachsemesterzahl um eines weitergezählt (bis inkl. 59 Punkten). Auch bei einem Studium nach alter Studienordnung können Sie i.d.R. Scheine und andere Leistungen aus dem Ausland ins Studium einbringen, ohne dass die Fachsemesterzahl weitergezählt wird. Das Erreichen von 30 bzw. 60 Punkten stellt jedoch keinerlei Nachteile dar.

    Pro Semester müssen mindestens 20 ECTS Punkte (wenigstens 50% aus dem Austauschfach) im Learning Agreement verzeichnet sein. Hiervon müssen pro Semester 10 ECTS bestanden werden, davon mindestens 1 ECTS aus dem Fach, in dem die Mobilität stattfindet. Werden weniger als 10 ECTS bzw. weniger als 1 ECTS aus dem Fach erreicht, muss dies in einer schriftlichen Stellungnahme begründet werden.

    Jeder Bewerber muss eigenverantwortlich die Frage der Anerkennung von Studienleistungen mit seinen Hochschullehrern an der Universität Würzburg VOR dem Studium im Ausland abklären. Hierfür muss jeder Teilnehmer vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit der Universität Würzburg sowie der Gastuniversität schließen. Damit haben Sie rechtliche Sicherheit, dass Ihre Studienleistungen wie im Learning Agreement vereinbart in Würzburg anerkannt werden. Darüber hinaus sind grundsätzlich gleichwertige Studienleistungen vom Fachbereich anzuerkennen.

    Da die meisten Hochschulen in Großbritannien und Irland nur ein Prüfungstrimester pro Jahr haben, ist meist nur bei Jahresaufenthalten die Einbringung von Studienleistungen und eine Teilnahme am ERASMUS-Austausch möglich. Ausnahmen sind ggf.möglich (z.B. in Bristol).

    An sehr vielen Hochschulen werden englischsprachige Seminare und Vorlesungen angeboten. Besonders häufig ist dies der Fall in Skandinavien, dem Baltikum, den Niederlanden, Belgien, mitteleuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn oder Slowenien, in Südosteuropa, z.B. in Rumänien sowie in Norditalien. Informieren Sie sich für Details auf den Internetseiten der International Offices.

    Da soziale Teilhabe und Diversität die Leitthemen der neuen Erasmus+-Programmgeneration (2021-2027) sind, erhalten Teilnehmende mit geringeren Chancen eine zusätzliche monatliche Förderung von 250,00€ pro Monat. 

    Folgende Gruppen gehören zu den Teilnehmenden mit geringeren Chancen:

    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
    • Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20)
    • Studierende mit Kind
    • ErstakademikerInnen 
    • Erwerbstätige Studierende

    Weitere Informationen zu dem Thema Sonderförderung finden Sie hier.

     

    Ein weiterer Fokus der Erasmus-Programmgeneration 2021-2027 sind Nachhaltigkeit und die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks des Erasmus+-Programms.

    Daher wird die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel von Studierenden ("Green Travel") mit einem einmaligen Zuschuss von 50,00€ finanziell gefördert. 

    Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

    Learning Agreement

    Da die Europäische Union mit dem Erasmus-Programm einen Ausbildungsabschnitt Ihres Studiums mitfinanziert, ist der Ausbildungsvertrag (Learning Agreement) Teil der vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen.

    Eine Übersicht über die zustänidgen Personen aus den Fachbereichen, die ein Learning Agreement genehmigen können, finden Sie Hier

    Informationspflicht

    Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Diese dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Gastuni sowie insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch den Fachkoordinator an der Uni Wü nach ihm zugesandten Hinweisen der Gastuni sowie Erfahrungsberichten.

    Berichtspflicht

    Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und einzureichen.

    Förderhöhe

    Je nach Projekt können die Stipendienraten und somit die Förderhöhe variieren. Aufgrund von sich überlappenden Projekten, werden Erasmus-Teilnehmende zum Teil aus unterschiedlichen Projekten gefördert. Beispiel: Von der NA DAAD werden wir dazu angehalten Auslandsaufenthalte im Akademischen Jahr 2022/23 auch aus den Mitteln des Projekts 2021 zu finanzieren, da Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig ausgeschöpft werden sollen. Denn werden ältere Projektmittel an die EU zurückgegeben, hat dies negative Auswirkungen auf den Erhalt künftiger Mittel, d.h. wir erhalten für die Folgejahre weniger Stipendienmittel als zur Förderung der Mobilität unserer Studierender notwendig wäre. 

    Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, führt dies dazu, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel.

    FAQs für bereits ausgewählte Teilnehmende mit Aufenthalten im akademischen Jahr 22/23.