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PROMOS – Leistungsstipendium - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden außerhalb des ERASMUS-Raums

Im Rahmen des PROMOS-Programmes können mit Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Studienaufenthalte, Abschlussarbeiten und Praktika  mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten in Länder außerhalb des Erasmus-Raumes gefördert werden. Alle deutschen und internationalen Studierenden der Universität Würzburg, die in einem Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes eingeschrieben sind (mit Ausnahme von Kurzzeit- oder Austauschstudierenden) können sich bewerben. Bei internationalen Studierenden ist eine Förderung ins Heimatland nicht möglich. Bereits begonnene Aufenthalte können nicht gefördert werden.

Für zweisemestrige Aufenthalte vergibt der DAAD über sein Portal Jahresstipendien für Studierende sowie Förderungen für spezielle Praktika.  Studierende, die für ein Jahr an eine Partnerhochschule der Universität Würzburg angenommen wurden, bewerben sich für den Fonds Internationale Hochschule.

Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, somit sind sehr gute und gute Leistungen maßgeblich für die Bewertung und Vergabe der Stipendien. 

Für folgende Arten von Auslandsaufenthalten können Sie sich bewerben:

  • Studienaufenthalte (mindestens 1 Monat/30 Kalendertage, maximal 6 Monate)
  • Abschlussarbeiten (mindenstens 1 Monat/30 Kalendertage, maximal 6 Monate)
  • Praktika (mindestens 1 Monat/30 Kalendertage, maximal 6 Monate), wenn diese nicht in einem anderen Programm des DAAD förderbar sind
  • Fachkurse für Promovierende (Fachkurspauschale für max. 6 Wochen) 
  • Studienreisen und Wettbewerbsreisen (maximale Förderdauer 12 Tage).  Die genauen Bewerbungsbedingungen sind von der Gruppenkoordination bitte direkt unter: promos@uni-wuerzburg.de erfragen.

Hinweis für Studierende im Lehramt
Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz und bei Fragen zum (Lehramts-)Studium im Ausland sowie zu Fragen zu einer Bewerbung als Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) oder an deutschen Auslandsschulen etc. bietet die Professional School of Education PSE der Univetsität Würzburg. 

Lehramtstudierende können  sich ebenfalls beim DAAD über das Programm "Lehramt International" informieren.

Hinweise zur Förderung von ERASMUS-Praktika:
https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-im-ausland/praktika/erasmus-praktikum/

Mit PROMOS-Stipendien können Auslandaufenthaltee außerhalb des ERASMUS-Raumes gefördert werden. Nicht förderbar sind Aufenthalte in den EU-Ländern einschließlich EU-Überseegebiete, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien und Türkei. Aufenthalte in der Schweiz und im Vereinigten Königreich sind möglich. Eine Übersicht der Fördersätze nach Land ist hier einsehbar. 

Studien- und Wettbewerbsreisen können weltweit gefördert werden, sind jedoch für eine Studierendengruppe von der Gruppenkoordination zu beantragen. 

Eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in Regionen mit kritischer Sicherheitslage durchführen, fordern wir auf, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.

Bewerben können sich zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes vollimmatrikulierte Studierende der Universität Würzburg, für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Der Notendurchschnitt sollte sehr gut bis gut sein, da es sich hier um ein Leistungsstipendium handelt. 

Promovierende, die an Fachkursen teilnehmen werden, können sich um ein PROMOS-Stipendium für eine Fachkurspauschale bewerben. Alle anderen Maßnahmen sind leider nicht zutreffend für diese Zielgruppe. Beratung zu den Fachkursen in der UWGS (Dr. Schröder-Köhne). 

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird die Reisewarnung während des Aufenthaltes ausgesprochen, kann die Förderung u.U. nicht weitergewährt werden.

Innerhalb eines Bildungsabschnittes (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen endet) können Studierende mit verschiedenen PROMOS-Fördermaßnahmen gefördert werden. Allerdings darf der Gesamtförderzeitraum 6 Monate innerhalb eines Ausbildungsabschnittes nicht überschreiten.

 

Für Aufenthalte beginnend Januar bis Juni: 01. - 30. November des Vorjahres
Für Aufenthalte beginnend Juli-Dezember: 01. - 30. April
Das Bewerbungsformular ist erst im o.g. Bewerbungsfenster freigeschaltet. 

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen und Nachreichungen nicht berücksichtigt werden können.

 

 

Die Bewerbung erfolgt online:  Mobilitätsportal
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen als pdf-Dateien für die Bewerbung bereit.

  • Lebenslauf
  • Studienplan/Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten, Deutsch oder Englisch) inklusive einer Erklärung, wie der Auslandsaufenthalt in das Studium sinnvoll integriert ist oder werden kann
  • Gutachten einer Dozentin/eines Dozentender Universität Würzburg, siehe auch Hinweise zum Gutachtenformular
  • Notenspiegel aus WueStudy
  • Sprachnachweis zur Arbeits-/Unterrichtssprache (das Abiturzeugnis dient nicht als Nachweis!) Siehe auch Hinweise zu Sprachzeugnissen
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zusage der Gastinstitution (bei Partnerschaftsprogrammen: Nominierungsbestätigung der JMU) mit Bestätigung des genauen Aufenthaltszeitraums

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen und Nachreichungen nicht berücksichtigt werden können.

Rückwirkende Bewerbungen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.


Je nach zur Verfügung stehendem Budget und Gesamtbewerbungslage, werden i.d.R. Teilstipendien für ein bis maximal drei Monate vergeben; Reisekosten können wegen unzureichendem Gesamtbudget gar nicht oder nur sehr eingeschränkt vergeben werden. Förderdauer und - umfang sind somit unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltszeitraum und den tatsächlich anfallenden Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Somit darf ein Aufenthalt keinesfalls von der Bewilligung des PROMOS-Stipendiums abhängig sein. 

Reisekosten und Aufenthaltspauschalen variieren nach Zielland. Eine Übersicht der Länderpauschalen finden Sie hierStudiengebühren können nicht übernommen werden.

BAföG-Empfänger müssen ihrem BAföG-Amt den Erhalt des PROMOS-Stipendiums anzeigen. Dieses rechnet das Stipendium dann ggf. auf die BAföG-Leistungen an. 

Sollten sich PROMOS-Interessierte noch für andere Stipendien bewerben, ist dies in der Bewerbung anzugeben und das PROMOS-Stipendium rechtzeitig abzusagen, wenn keine Kombinationsmöglichkeit besteht. Aufgrund des sehr niedrigen Gesamtbudgets, werden Bewerbende mit anderen Stipendien nicht oder ggf. nur nachrangig berücksichtigt. 

Kombinationsmöglichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zulässig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
  • Entgeltliche Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums werden nicht oder nur nachrangig berücksichtigt.

Die Universität Würzburg weist darauf hin, dass die PROMOS-Förderung bei anderen Stipendiengebern anzuzeigen ist.

Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) nach vorhergehender Prüfung keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Zum Antrag, der in Textform (z.B. E-Mail) an das programmführende Fachreferat im DAAD zu richten ist, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Kopie eines Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
  • Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
  • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet

Die Bewilligung erfolgt über einen gesonderten Zuwendungsvertrag (Bewilligungsschreiben).

Alle Anfragen zu dieser Thematik bedürfen einer Einzelfallprüfung durch den DAAD. Der Kontakt mit dem programmführenden Fachreferat im DAAD kann über das International Office Outgoing der JMU Würzburg vermittelt werden.

Allgemeine Informationen, Antworten und Links zur Mobilität von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit während ihres Auslandsaufenthalts können der entsprechenden Website des DAAD entnommen werden.

Ein aktuelle Nachweis von Sprachkenntnissen dient zur Qualitätssicherung im Auswahlverfahren und einem erfolgreichen Auslandsaufenthalt. Erfolgreiche Bewerber/innen müssen ausreichende Fremdsprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache in Form eines aktuellen Sprachzertifikats nachweisen. Bewerber/innen, die diese Sprachhürde nicht erfüllen, können im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Nachgereichte Sprachnachweise können nicht akzeptiert werden. 

Welche Sprache? Unterrichtssprache oder Landessprache?
Entscheidend ist die Unterrichts-/Arbeitssprache. Sollten Sie zusätzlich noch über Kenntnisse in der Landessprache verfügen, ist das von Vorteil. Ist die Unterrichts-/Arbeitssprache Deutsch, so ist die Landessprache maßgebend.

Sprachzeugnisse sind bis zu 24 Monate nach Ausstellung gültig. Abiturnoten für Fremdsprachen werden nicht als Nachweis anerkannt.

Weitere Hinweise zum Erwerb bzw. Anerkennung eines Sprachzeugnisses finden Sie im Hinweisblatt.

 

Es werden nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden bzw. ungültigen Sprachnachweisen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden anhand eines Punktesystems bewertet, und berücksichtigt werden u.a. folgende Kriterien:

  • akademische und sprachliche Qualifikation (Notenspiegel und Gutachten)
  • Darstellung der Motivation für den Aufenthalt
  • Sprachkenntnisse
  • Relevanz des Auslandsaufenthalts für das Studium
  • universitäres und außeruniversitäres Engagement

Die Auswahl erfolgt nach Aktenlage. Ggf. werden Bewerber/innen zu Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertreter/innen des Service Centre InterNational Transfer und Vizepräsidiums zusammen.

Grundsätzlich als förderwürdig eingestufte Bewerber/innen, welche aufgrund von nicht ausreichenden Fördermitteln keine Nominierung erhalten haben, werden auf einer Warteliste vermerkt. Im Falle einer Nachbewilligung zusätzlicher Mittel durch den DAAD oder bei Absagen unter den ausgewählten Stipendiat/innen, können Bewerber/innen von der Warteliste ggf. nachrücken. Sollte dies eintreten, werden die betroffenen Bewerber/innen unverzüglich per E-Mail kontaktiert.

Praktika mit Bezahlung werden nicht oder nur nachrangig bei ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln mit berücksichtigt. 
 

Über das Ergebnis Ihrer Bewerbung im Auswahlverfahren erhalten Sie  ungefähr 8 Wochen nach Bewerbungsfrist eine entsprechende Mitteilung per Email.

Ausgewählte Bewerber/innen erhalten eine verbindliche PROMOS Stipendienvereinbarung via Email, welche fristgerecht unterzeichnet per Email an promos@uni-wuerzburg.de zurückzusenden ist.

Bitte beachten Sie, dass die Stipendienbewilligungen je nach Land und Bewertungspunktzahl unterschiedlich ausfallen. Ein Anspruch auf Förderung bzw. Vollstipendien besteht nicht!

Die Universität Würzburg setzt sich zusammen mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst zum Ziel, die Auslandsmobilität von in Deutschland voll immatrikulierten Studierenden zu fördern. Dies erfolgt durch die Vergabe von PROMOS-Stipendien im Rahmen eines Auswahlverfahrens, insofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und unter dem Vorbehalt von verfügbaren Mitteln.
Ein Rechtsanspruch auf ein PROMOS-Stipendium besteht selbst dann nicht, wenn sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Auswahl liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität Würzburg unter Beachtung der DAAD-Fördervoraussetzungen. Soziale Bedürftigkeit des Antragstellers hat weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Stipendiums Einfluss. Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, somit sind sehr gute und gute Leistungen maßgeblich für die Bewertung und Vergabe der Stipendien. 

Reisewarnungen

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universität Würzburg keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen. 

Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Stipendiat/innen zur Ausreise nach Deutschland aufgefordert.

Stipendiat/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.

Allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland finden Sie hier.

Versicherungsschutz

Es liegt in der Verantwortung der Stipendiat/innen für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung oder beim DAAD.

Zum Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung  (einschließlich Rückführung) und einer Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, wird geraten.

Es ist dringend zu beachten, dass weder das PROMOS Stipendium des DAAD noch das International Office der Universität Würzburg Versicherungsschutz bietet und diese Leistungen von Stipendiat/innen selbst zu übernehmen sind.