Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen und Anträge, wenn Sie KEINE deutsche Staatsbürgerschaft und KEIN deutsches Abitur besitzen. Ausländische Studienbewerber MIT deutschem Abitur bewerben sich online.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor einer offiziellen Bewerbung keine Aussage zu Ihren Chancen auf einen Studienplatz machen können. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, ob Ihr Schulabschluss dem deutschen Abitur entspricht, können Sie die Online-Datenbank anabin konsultieren.
Hinweis TestAS: Der Nachweis von TestAS ist derzeit für die Bewerbung an der Universität Würzburg nicht obligatorisch. Falls Sie einen TestAS abgelegt haben, können Sie diesen jedoch gerne Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen.
Bewerbungsformular
Antrag auf Zulassung des International Students Office
Deutschkenntnisse für die Bewerbung
DSH2/ DSH3
Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Infromationen, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten.
Wenn Sie bereits einige Semester Ihres Wunschfachs an einer Universität außerhalb Deutschlands studiert haben, können Ihnen die bereits erbrachten Leistungen ggf. auf Ihr Studium an der Universität Würzburg angerechnet werden.
Eine Anrechnung Ihrer Leistungen können Sie bei den folgenden Behörden beantragen:
Medizin/ Pharmazie
- Wenn Sie:
- sich noch nicht in Deutschland aufhalten
- nicht an einer deutschen Universität immatrikuliert sind
- keinen Wohnsitz in Bayern haben
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 10 34 55
40025 Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie
2. Wenn Sie
- bereits in Bayern bereits immatrikuliert sind
- keinen Studienplatz in Bayern, aber einen Wohnsitz in Bayern haben
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html
Zahnmedizin
1. Wenn Sie:
- sich noch nicht in Deutschland aufhalten
- nicht an einer deutschen Universität immatrikuliert sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Thüringer Landesverwaltung
- Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe –
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 2249
99423 Weimar
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/anrechnungen/index.aspx
2. Wenn Sie
- bereits in Bayern bereits immatrikuliert sind
- keinen Studienplatz in Bayern, aber einen Wohnsitz in Bayern haben
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html