Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen und Anträge, wenn Sie KEINE deutsche Staatsbürgerschaft und KEIN deutsches Abitur besitzen. Ausländische Studienbewerber MIT deutschem Abitur finden Informationen zur Bewerbung auf der Webseite der Studierendenkanzlei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor einer offiziellen Bewerbung keine Aussage zu Ihren Chancen auf einen Studienplatz machen können. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, ob Ihr Schulabschluss dem deutschen Abitur entspricht, können Sie die Online-Datenbank anabin konsultieren.
Hinweis TestAS: Der Nachweis von TestAS ist derzeit für die Bewerbung an der Universität Würzburg nicht obligatorisch. Falls Sie einen TestAS abgelegt haben, können Sie diesen jedoch gerne Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen.
Bewerbungsformular
Online-Bewerbung über Wuestudy (ab Ende Mai möglich)
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsbeschränkten Fächern der Ausdruck der Onlinebewerbung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (siehe unten) per Post vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Januar für das Sommersemester; 15. Juli für das Wintersemester) bei der Universität Würzburg eingegangen sein muss.
Deutschkenntnisse für die Bewerbung
DSH2/ DSH3
Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Infromationen, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten.
Wenn Sie bereits einige Semester Ihres Wunschfachs an einer Universität außerhalb Deutschlands studiert haben, können Ihnen die bereits erbrachten Leistungen ggf. auf Ihr Studium an der Universität Würzburg angerechnet werden.
Eine Anrechnung Ihrer Leistungen können Sie bei den folgenden Behörden beantragen:
Medizin
- Wenn Sie:
- nicht in Deutschland geboren sind
- nicht für ein Studium der Humanmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 10 34 55
40025 Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/anrechnung
2. Wenn Sie
- in Bayern geboren sind
- an einer bayerischen Universität für ein Studium der Humanmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html
3. Wenn Sie:
- in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
- an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Humanmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind
ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.
Pharmazie
- Wenn Sie:
- nicht in Deutschland geboren sind
- nicht für ein Studium der Pharmazie an einer deutschen Universität eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hessisches-landespruefungs-und-untersuchungsamt-im-gesundheitswesen-hlpug/akademische-gesundheitsberufe/staatliche-pruefungen-sowie-studienrelevante-antraege
2. Wenn Sie
- in Bayern geboren sind
- an einer bayerischen Universität für ein Studium der Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html
3. Wenn Sie:
- in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
- an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind
ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.
Zahnmedizin
1. Wenn Sie:
- nicht in Deutschland geboren sind
- nicht für ein Studium der Zahnmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Thüringer Landesverwaltung
- Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe –
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 2249
99423 Weimar
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/anrechnungen/index.aspx
2. Wenn Sie
- in Bayern geboren sind
- an einer bayerischen Universität für ein Studium der Zahnmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind
ist folgende Behörde für Sie zuständig:
Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html
3. Wenn Sie:
- in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
- an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Humanmedizin/ Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind
ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.