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Universitätsarchiv

Christian Meurer

Gelehrter des Monats: Christian Meurer

* 20.01.1856 in Camberg      † 06.03.1935 in Würzburg

1876      Studium der Theologie in Bonn
               Studienabbruch
               später Wechsel nach Freiburg und Studium der Philosophie
1880      Philologisches Staatsexamen und Promotion
               Studium der Rechtswissenschaften
1882      Promotion und Referendarexamen
1885      Habilitation in Breslau und Privatdozentenstelle
1888      Professur für katholisches Kirchenrecht in Würzburg
1926      Emeritierung

Das Universitätsarchiv Würzburg setzt seine Reihe „Gelehrter des Monats“ mit dem Juristen Christian Meurer im Dezember 2017 fort. Der begnadete Kirchen- und Völkerrechtler trug früh einen wesentlichen Teil zur rechtswissenschaftlichen Bearbeitung des humanitären Kriegsrechts bei und bereicherte die Julius-Maximilians-Universität um einen starken Verfechter des Friedens.

Breit aufgestellt

Vielleicht war es gerade seinen breiten Interessensgebieten geschuldet, dass Christian Meurer sich zunächst in mehreren Disziplinen – insbesondere der Theologie und Philologie – üben musste, bevor er seine akademische Heimat in der Juristik fand. Sowohl Theologie als auch Philologie sollten ihn auch noch in seinem weiteren Wirken begleiten: Seine juristische Tätigkeit begann in seinem ersten Schwerpunkt, dem Kirchenrecht, und führte ihn zum zweiten in das Völkerrecht, mit dessen Beschäftigung ihm auch seine Grundlagen aus der Philosophie halfen. Auch seine frühen Lehrtätigkeiten in Freiburg, Tauberbischofsheim und später Schlesien erweiterten sein Profil und trugen wohl zu einer klaren Zuwendung zur Praxis in seiner Lehrtätigkeit bei.

Völkerrechtler im Namen des Friedens

Meurer ist heute kaum noch durch seine Arbeiten zum Kirchenrecht bekannt. Dies  ist hauptsächlich den historischen Umständen nach dem 1. Weltkrieg geschuldet: Ein guter Teil seiner ausführlichen Werke zum bayerischen Staatskirchenrecht wurde mit dem Ende der Monarchie in Deutschland mit einem Schlag obsolet und nicht mehr veröffentlicht. Umso stärker, da auch zukunftsweisender, finden hingegen seine Arbeiten zum Völkerrecht Beachtung, insbesondere zur Haager Friedenskonferenz 1899, deren Protokolle er intensiv bearbeitete. Wichtige Schwerpunkte dabei waren das allgemeine Kriegsrecht, aber auch die Prävention von Kriegen durch die Schaffung friedlicher Möglichkeiten zwischenstaatlicher Streitfälle. Ein bemerkenswertes Nebenprodukt seines Schaffens war dabei die erste grundlegende Abhandlung zu Fragen der Lufthoheit überhaupt.

Mit Amt und Würde

Die Tätigkeiten Christian Meurers beschränkten sich jedoch nicht allein auf Lehre und Forschung – er übernahm mehrfach praktische Verwaltungsämter: So wurde er in seiner Würzburger Zeit zweimal zum Rektor Magnificus gewählt, war mehrfach Fakultätsdekan und Senator der Universität. Darüber hinaus vertrat er die Universität zwischen 1907 und 1918 im unterfränkischen Landrat. Seine Ämter und Würdigungen waren ihm jedoch weniger schnöde Ehrentitel als vielmehr Teil seiner angewandten Rechtsethik: So trat er 1920 aus dem Institut de droit international aus, nachdem dieses eine außerordentliche Sitzung unter Ausschluss deutscher und österreichischer Mitglieder einberufen und kurz zuvor eine Erklärung über die alleinige Kriegsschuld Deutschlands verabschiedet hatte.

Literaturempfehlung:

Meurer, Christian: Selbstdarstellung, in: Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellungen, Leipzig 1929.