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Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen und Anträge, wenn Sie KEINE deutsche Staatsbürgerschaft und KEIN deutsches Abitur besitzen. Ausländische Studienbewerber MIT deutschem Abitur finden Informationen zur Bewerbung auf der Webseite der Studierendenkanzlei

Achtung! Geändertes Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2024:

Ab sofort benötigen internationale Bewerber:innen an der Universität Würzburg eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Uni-assist bearbeitet als externer Partner internationale Studienbewerbungen für die Universität Würzburg.  Bitte prüfen Sie, ob sie eine Vorprüfungsdokumentation benötigen. Diese müssen Sie VOR Ihrer Bewerbung bei der Universität Würzburg bei uni-assist beantragen. 

Hinweise zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist

Onlinebewerbung über Hochschulstart

Keine Beantragung der Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist notwendig.

Deutschkenntnisse für die Einschreibung

DSH2/ DSH3

Weitere Informationen zu den Deutschkenntnissen.

Bewerbungsformular

Online-Bewerbung über Wuestudy (für ein Wintersemester ab Ende Mai möglich; für ein Sommersemester ab Ende November möglich)

Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist notwendig!

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsbeschränkten Fächern der Ausdruck der Onlinebewerbung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (siehe unten) per Post vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Januar für das Sommersemester; 15. Juli für das Wintersemester) bei der Universität Würzburg eingegangen sein muss.  

Deutschkenntnisse für die Bewerbung

DSH2/ DSH3

Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten.

Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist erforderlich!

Wenn Sie bereits einige Semester Ihres Wunschfachs an einer Universität außerhalb Deutschlands studiert haben, können Ihnen die bereits erbrachten Leistungen ggf. auf Ihr Studium an der Universität Würzburg angerechnet werden.

Eine Anrechnung Ihrer Leistungen können Sie bei den folgenden Behörden beantragen:

Medizin

  1. Wenn Sie:
  • nicht in Deutschland geboren sind
  • nicht für ein Studium der Humanmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 10 34 55
40025 Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/anrechnung

2. Wenn Sie

  • in Bayern geboren sind
  • an einer bayerischen Universität für ein Studium der Humanmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html

3. Wenn Sie:

  • in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
  • an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Humanmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind

ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.

Pharmazie

  1. Wenn Sie:
  • nicht in Deutschland geboren sind
  • nicht für ein Studium der Pharmazie an einer deutschen Universität eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

2. Wenn Sie

  • in Bayern geboren sind
  • an einer bayerischen Universität für ein Studium der Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html

3. Wenn Sie:

  • in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
  • an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind

ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.

Zahnmedizin

1. Wenn Sie:

  • nicht in Deutschland geboren sind
  • nicht für ein Studium der Zahnmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

Thüringer Landesverwaltung
- Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe –
Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 2249
99423 Weimar
https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/akademische_heilberufe/lpa/anrechnungen/index.aspx

2. Wenn Sie

  • in Bayern geboren sind
  • an einer bayerischen Universität für ein Studium der Zahnmedizin zugelassen oder eingeschrieben sind

ist folgende Behörde für Sie zuständig:

Regierung von Oberbayern
Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 80538 München
Telefon +49 89 2176-0
poststelle@reg-ob.bayern.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html

3. Wenn Sie:

  • in einem anderen Bundesland als Bayern geboren sind
  • an einer Universität in einem anderen Bundesland als Bayern für ein Studium der Humanmedizin/ Pharmazie zugelassen oder eingeschrieben sind

ist jeweils das entsprechende Landesprüfungsamt zuständig.