Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich vor der Immatrikulation bewerben und eine Zulassung erhalten.
Für die ersten Fachsemester wird unterschieden in "örtlich" und "bundesweit" zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sind Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge sind örtlich zulassungsbeschränkt.
In den höheren Fachsemestern gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Hier sind alle zulassungsbeschränkten Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt.
Die Bewerbungsfristen sind für hochschulstart.de und Universität unterschiedlich:
> Fristen
Weiterhin können Sie sich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge über das Losverfahren bewerben, wofür diese > Fristen gelten (nur 1. Fachsemester).
- Für Studiengänge, die am DoSV teilnehmen, können Sie bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Hierzu zählen sowohl die örtlich zulassungsbeschränkten DoSV-Studiengänge und wie auch die 3 bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
- Daneben können Sie eine Bewerbung als Studienanfänger für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne DoSV) stellen.
- Zudem ist eine Bewerbung als Studienfortsetzer für ein höheres Fachsemester möglich.
- In der Übersicht aller zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie in der Tabelle hinter jedem Studiengang den Hinweis ob dieser am DoSV ("UNI DoSV" oder "hochschulstart.de") teilnimmt oder nicht (UNI).
> UNI: Beschreibung des Verfahrens 1. Fachsemester | |
Auswahlgrenzen der letzten Semester:> hochschulstart.de |