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Studierendenkanzlei

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich vor der Immatrikulation bewerben und eine Zulassung erhalten.

Für die ersten Fachsemester wird unterschieden in "örtlich" und "bundesweit" zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sind Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge sind örtlich zulassungsbeschränkt.


In den höheren Fachsemestern gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Hier sind alle zulassungsbeschränkten Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt.

Wo bewerben sich ...

Deutsche
Anfänger
(1. FS)
Deutsche
Wechsler

(höhere FS)
Ausländer
1. Zulassungsbeschränkte Studiengänge      

Akademische Sprachtherapie/Logopädie (Bachelor of Science)

UNI
(nur WS)

UNI

UNI

Biomedizin (Bachelor of Science)

UNI DoSV
(nur WS)

UNI

UNI

Voraussichtlich ab WS 26/27:                                                                                                                      Didaktik der Grundschule (LA Grundschule)

UNI
(nur WS)
UNI UNI

Medienkommunikation (Bachelor of Science)

UNI DoSV
(nur WS)

UNI

UNI

Medizin (Staatsexamen)

hochschulstart.de

UNI

hochschulstart.de/UNI

Pharmazie (Staatsexamen)

hochschulstart.de

UNI

hochschulstart.de/UNI

Psychologie (Bachelor of Science)

UNI DoSV

UNI

UNI

Psychologie (Master of Science)

UNI

UNI

UNI

Klinische Psychologie, Psychotherapie und Klinische Neurowissenschaft (Master of Science)

UNI UNI UNI

Voraussichtlich ab WS 26/27:  Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (LA Grundschule/Mittelschule/Realschule/Gymnasium)

UNI
(nur WS)
UNI UNI

Voraussichtlich ab WS 26/27:             Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Bewegungspädagogik (B. A. HF 75 ECTS)

UNI
(nur WS)
UNI UNI

Zahnmedizin (Staatsexamen)

hochschulstart.de

UNI

hochschulstart.de/UNI

 2. Zulassungsfreie Studiengänge      

     Alle anderen Studiengänge

 

  • Für die in der u.a. Tabelle mit "UNI" und "UNI-DoSV" gekennzeichneten Studiengänge bewerben Sie sich an der Universität (Anfänger und Fortsetzer).
    Die Bewerbung erfolgt online. Ob und ggf. welche Unterlagen Sie im Anschluss schriftlich einreichen müssen, hängt von den gemachten Angaben während der Online-Bewerbung ab.
  • Für die in der u.a. Tabelle mit hochschulstart.de gekennzeichneten Studiengänge bewerben Sie sich bei hochschulstart.de in Dortmund (nur Anfänger). Die Bewerbung erfolgt dort ebenfalls online. Alles Weitere ist auf der Seite von hochschulstart.de beschrieben.
  • Für die mit "frei" gekennzeichneten Studiengänge bedarf es keiner Bewerbung um Zulassung zum Studium. Für diese Studiengänge können Sie sich  während der Einschreibfristen  direkt immatrikulieren. Die Immatrikulation erfolgt ebenfalls online mit anschließendem Einreichen von Unterlagen (Link zum Einschreibportal).

 

frei frei UNI

Die Bewerbungsfristen sind für hochschulstart.de und Universität unterschiedlich:
> Fristen

Weiterhin können Sie sich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge über das Losverfahren bewerben, wofür diese  > Fristen gelten (nur 1. Fachsemester).

  • Für Studiengänge, die am DoSV  teilnehmen, können Sie bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Hierzu zählen sowohl  die örtlich zulassungsbeschränkten DoSV-Studiengänge und wie auch die 3 bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
  • Daneben können Sie eine Bewerbung als Studienanfänger für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne DoSV) stellen.
  • Zudem ist eine Bewerbung als Studienfortsetzer für ein höheres Fachsemester möglich.
  • In der Übersicht aller zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie in der Tabelle hinter jedem Studiengang den Hinweis ob dieser am DoSV ("UNI DoSV" oder "hochschulstart.de") teilnimmt oder nicht (UNI).