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Studierendenkanzlei

Anfänger bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das 1. Fachsemester

Die Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im ersten Fachsemester erfolgt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden wie folgt vergeben:

  • 30 % in der Abiturbestenquote
  • 10 % in einer zusätzlichen Eignungsquote und zu
  • 60 % in einem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Das AdH wird im Auftrag der Universität Würzburg durch die Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt - d.h. es ist nur eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung notwendig.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Verfahren:

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester:

  • Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im allgemeinen Auswahlverfahren

Bewerbungs- und Zulassungsstelle:

hochschulstart.de
44128 Dortmund

Bewerbungsfristen:

Die Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de unterscheiden sich von denen der Universität.  Zur Übersicht der Fristen.

Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Daher ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag des Eingangs bei hochschulstart.de maßgebend. Zur Not ins Auto setzen und bei der Stiftung für Hochschulzulassung vorbeischauen...

Bewerbung:

Die Bewerbung erfolgt  online  bei hochschulstart.de.

Darüber hinaus bietet hochschulstart.de weitere interessante Informationen. Ebenso sind dort die Auswahlgrenzen vergangener Zulassungsverfahren zu finden.

Keine Automatische Höherstufung:

Sollte in dem gewünschten Studiengang eine Zulassung durch die zuständige Stelle (Universität oder Stiftung für Hochschulzulasung) in das erste Fachsemester erfolgen, so erfolgt keine automatische Höherstufung, wenn bei der Einschreibung in das erste Fachsemester anrechenbare oder angerechnete Leistungen vorliegen.
Beispiel: Der Bewerber hat im Ausland Medizin bis einschl. Physikum studiert; die Prüfung wurde vom Prüfungsamt anerkannt. Sollte sich dieser Bewerber nun bei der Stiftung für Hochschulzulassung als Studienanfänger bewerben und eine Zulassung für das 1. vorklinische Semester Medizin erhalten, wird er nach der Einschreibung nicht automatisch in das 1. klinische Semester hochgestuft.

Er muß sich vielmehr an der Universität Würzburg für das nächste Bewerbungsverfahren im darauffolgenden Semester um Zulassung in das gewünschte höhere Fachsemester bewerben.

Wir weisen in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Sie vom Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester ausgeschlossen werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Hochschule im gewünschten Studiengang eingeschrieben sind (§5 HZV). Dies gilt nicht für Inhaber eines Teilstudienplatzes.

Zweitstudienbewerber:

Falls ein Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen hat, ist er ein sogenannter "Zweitstudienbewerber" und konkurriert nur mit Bewerbern, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. Bei Zweitstudienbewerbern erfolgt die Auswahl ausschließlich nach den Gründen für das Zweitstudium und nach der Abschlussnote des Erststudiums. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben.

Informationsblatt mit Antrag finden Sie bei hochschulstart.de. (Im TopMenue Reiter: Unterstützung->Downloads)

 Hinweis:

Wer bei der Stiftung für Hochschulzulassung wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium geltend machen möchte, muss bei der Universität Würzburg, Studierendenkanzlei, Sanderring 2, 97070 Würzburg (Postanschrift) bis spätestens

  • 10. Dezember für ein Sommersemester und
  • 15. Juni für ein Wintersemester

die Erstellung eines Hochschulgutachtens beantragen. Den erforderlichen Antrag hierfür finden Sie ebenfalls im o.g. Merkblatt. Geht der Antrag nicht bis zum o.g. Termin bei der Universität Würzburg ein, ist die rechtzeitige Erstellung des Hochschulgutachtens nicht gewährleistet.

Losverfahren:

Falls es nach Abschluss der Zulassungsverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung noch freie Studienplätze gibt, werden wir diese verlosen.

Die Teilnahme am Losverfahren erfolgt ausschließlich online direkt bei der Universität Würzburg. Postalisch eingehende Losanträge nehmen nicht am Verfahren teil.

Es gelten folgende Fristen:

  • Sommersemester: 01. April - 10. April
  • Wintersemester: 01. Oktober - 10. Oktober

Beachten Sie bitte: es handelt sich um Ausschlussfristen. Ausserhalb dieser Fristen eingehende Losanträge nehmen an einem eventuellen Losverfahren nicht teil.

Falls Sie sich bereits bei Stiftung für Hochschulzulassung beworben haben bzw. noch bewerben werden, warten Sie bitte mit der Losbewerbung bis Sie eine Absage durch die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben.

Nachdem regelmäßig Tausende von Bewerbungen eingehen, können leider keine Ablehnungen versandt werden.

Weitere Informationen zum Losverfahren erhalten Sie hier.

Bewerbungen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind ausschließlich an hochschulstart.de zu richten. Auch am Hochschulauswahlverfahren wird nur beteiligt, wer sich fristgerecht über hochschulstart.de beworben hat. Direktbewerbungen bei den einzelnen Hochschulen sind nicht möglich.

Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung finden Sie auf der Internetseite von hochschulstart.de.

Jedes Bundesland muss hierzu im Landesrecht festlegen, nach welchen Kriterien die Hochschulen des Landes ihre Bewerber auswählen dürfen. Die einzelnen Universitäten legen anhand des vorgegebenen Kriterienkatalogs für jeden Studiengang die Auswahlkriterien fest und regeln den Ablauf des Verfahrens in einer Satzung.

Das Auswahlverfahren selbst wird allerdings im Auftrag der Universität Würzburg durch die Stiftung für Hochschulzulassung, die bereits alle für das Verfahren benötigten Daten erfasst hat, ausgeführt. D.h, Teilnehmer am AdH müssen sich nicht mehr bei der Universität Würzburg bewerben und auch keinerlei Unterlagen mehr einreichen.

Ebenso erfolgt im Auftrag der Universität Würzburg nach erfolgter Auswahl die Bescheiderstellung (Zulassungen/Ablehnungen) durch die Stiftung für Hochschulzulassung .

An der Universität Würzburg werden ab dem Wintersemester 2022/23 folgende Kriterien mit der dargestellen Gewichtung berücksichtigt:

Studiengang/
Gewicht im AdH

Durchschnittsnote
 

Studieneignungstest
 

Berufsausbildung
 

abgeleistete
Dienste

Jugend forscht
(Preise)

Medizin

60

30 TMS

0

5

5

Pharmazie

70

20 PhaST

10

0

0

Zahnmedizin

60

30 TMS

0

5

5

 

Welche Dienste, Berufsausbildungen und Preise anerkannt werden, wird unter www.hochschulstart.de (Im TopMenue Reiter: Unterstützung->Downloads) veröffentlicht. Auch Informationen zu den Studieneignungstests TMS (Test für Medizinsche Studiengänge) und PhaST (Pharmazie-Studieneignungstest) sind auf hochschulstart.de zu finden.

In Bayern werden einige Studienplätze im Rahmen der Landarztquote und der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst vergeben.

Alle weiteren Informationen (Bewerbungsfristen, FAQs, Text des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz etc.) sowie den Zugang zum Bewerbungsportal erhalten Sie unter www.landarztquote.bayern.de.