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Studierendenkanzlei

Rückerstattung von Beiträgen

Der Semesterbeitrag (Studierendenwerksbeitrag und Beitrag für das Semesterticket) wird im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung von der Universität Würzburg für das Studierendenwerk Würzburg und die Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM) erhoben und anschließend vollständig an das Studierendenwerk Würzburg weitergeleitet. Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Semesterbeitrages sind Art. 121 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) i.V.m. der Satzung des Studierendenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) und der Satzung des Studierendenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Würzburg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket).

Für die Rückerstattung von Beiträgen ist die Universität Würzburg zwingend an die Rückerstattungsregelungen des Studierendenwerks Würzburg gebunden.

Beantragung und Antragsfrist:

Generell ist die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen gemäß den oben genannten Satzungen des Studierendenwerks Würzburg nur möglich, wenn eine der nachfolgenden Fallkonstellationen vorliegt:

Die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen für das betreffende Semester ist gemäß den oben genannten Satzungen des Studierendenwerks Würzburg nur dann möglich, wenn die Exmatrikulation vor Ablauf des Verwaltungszeitraums des Vorsemesters (31.03./30.09.) wirksam wird und der Studierendenausweis (Chipkarte) bis spätestens Ablauf des Verwaltungszeitraums des Vorsemesters (31.03. / 30.09.) zurückgegeben wird.

Sowohl der Antrag auf Exmatrikulation als auch der Antrag auf Semesterbeitragsrückerstattung mit dem Studierendenausweis (Chipkarte) müssen bis spätestens Ablauf des Verwaltungszeitraums des Vorsemesters (31.03./30.09.) bei der Studierendenkanzlei eingegangen sein! Es zählt ausschließlich der Posteingangsstempel!

 

Beispiel 1:

Sie haben sich zum Sommersemester zurückgemeldet, exmatrikulieren sich aber aufgrund Hochschulwechsels vor dem 31.03. (= Ablauf des Vorsemesters).

In diesem Fall müssen Sie die Exmatrikulation sowie die Rückerstattung bis spätestens 31.03. beantragen und Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) zurückgeben.

 

Beispiel 2:

Sie haben sich an der Universität Würzburg schon vor Beginn des Verwaltungszeitraums für das Wintersemester immatrikuliert. Vor Ablauf des Sommersemesters (30.09.) erhalten Sie eine Zulassung einer anderen Hochschule und möchten sich dort immatrikulieren.

In diesem Fall müssen Sie die Exmatrikulation sowie die Rückerstattung bis spätestens 30.09. beantragen und den Studierendenausweis (Chipkarte) zurückgeben.

Die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen für das betreffende Semester ist auf Antrag gemäß den oben genannten Satzungen des Studierendenwerks Würzburg nach Semesterbeginn (01.04./01.10.) nur noch dann möglich, wenn Studierende spätestens bis einschließlich Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters die Exmatrikulation gem. Art. 94 Abs. 2 BayHIG beantragen bzw. wenn die Exmatrikulation gem. Art. 94 Abs. 2 BayHIG bis spätestens Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters wirksam wird und der Studierendenausweis (Chipkarte) innerhalb der vorgenannten Frist zurückgegeben wird und das Semesterticket noch nicht validiert wurde.

Sowohl der Antrag auf Exmatrikulation als auch der Antrag auf Semesterbeitragsrückerstattung mit dem noch nicht validierten Studierendenausweis (Chipkarte) müssen innerhalb der vorgenannten Frist bei der Studierendenkanzlei eingegangen sein! Es zählt ausschließlich der Posteingangsstempel!

Die genauen Semestertermine können Sie unserer Internetseite "Fristen und Termine" entnehmen.

 

Beispiel 1:

Sie haben sich zum Sommersemester zurückgemeldet. Zwischen dem 01.04. und Vorlesungsbeginn erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis und haben damit Ihr Studium an der Universität Würzburg abgeschlossen.

In diesem Fall müssen Sie die Exmatrikulation sowie die Rückerstattung bis spätestens Vorlesungsbeginn beantragen und Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) zurückgeben. Bitte beachten Sie dabei, dass der Studierendenausweis für das Sommersemester noch nicht validiert sein darf!

 

Beispiel 2:

Sie haben sich an der Universität Würzburg für das Wintersemester immatrikuliert. Zwischen dem 01.10. und Vorlesungsbeginn erhalten Sie eine Zulassung einer anderen Hochschule und möchten sich dort immatrikulieren.

In diesem Fall müssen Sie die Exmatrikulation sowie die Rückerstattung bis spätestens Vorlesungsbeginn beantragen und den Studierendenausweis (Chipkarte) zurückgeben. Bitte beachten Sie dabei, dass der Studierendenausweis für das Wintersemester noch nicht validiert sein darf!

Rückerstattung bei Doppelimmatrikulation:

Die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen ist im Falle einer Doppelimmatrikulation nur unter den nachfolgenden Bedingungen und Fristen möglich:

Die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages ist im Falle einer Doppelimmatrikulation an mehreren bayerischen Hochschulen möglich, wenn der bzw. die Studierende die Zahlung des fälligen Beitrages mit einer Immatrikulationsbescheinigung des betreffenden Semesters der Hochschule, an der die Zahlung erfolgte, bis spätestens Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters glaubhaft macht.

Sowohl der Antrag auf Semesterbeitragsrückerstattung als auch die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule müssen bis spätestens Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters bei der Studierendenkanzlei eingegangen sein! Es zählt ausschließlich der Posteingangsstempel!

Die genauen Semestertermine können Sie unserer Internetseite "Fristen und Termine" entnehmen.

Bevor Sie den Studierendenausweis (Chipkarte) an uns zurückgeben, lassen Sie sich bitte das evtl. noch vorhandene Guthaben an einer Mensakasse  auszahlen.

Bei Verlust des Studierendenausweises (Chipkarte) kann keine Rückerstattung erfolgen!

Ebenso ist nach Ablauf der vorgenannten Fristen keine Rückerstattung mehr möglich!

Den Antrag auf Semesterbeitragsrückerstattung finden Sie hier:

Antrag auf Semesterbeitragsrückerstattung

Hinweise zur Exmatrikulation:

Hinweise zur Exmatrikulation sowie einen Antragsvordruck finden Sie auf unserer Internetseite zur Exmatrikulation.