Zahnmedizin

Zahnmedizin kann an der Universität Würzburg bis zum Abschluss Staatsexamen studiert werden. Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden.
Zahnmedizin (Staatsexamen)
Studiengang | |
Abschluss | Staatsexamen |
Ausprägungen | -- |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (hochschulstart.de) |
Die Fakultät
Der Studiengang Zahnmedizin gehört zur Medizinischen Fakultät.
Gegenstand des Faches
Ziel des Studiums der Zahnheilkunde ist der auf wissenschaftlicher Basis theoretisch und praktisch ausgebildete Zahnarzt und die Zahnärztin, der oder die zur selbstständigen zahnärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung, zum postgradualen Studium und zu ständiger Fortbildung befähigt ist.
Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Zahnarzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage sowie praxis-, bevölkerungs- und patientenbezogen durchgeführt. Die zahnmedizinische Ausbildung beinhaltet Grundsätze evidenzbasierter Bewertung von medizinischen und zahnmedizinischen Verfahren, Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung. Sie fördert die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Zahnärzten und Zahnärztinnen und Ärzten und Ärztinnen sowie mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens.
Aufbau und Dauer des Studiums
Das Studium der Zahnmedizin ist durch die Approbationsordnung für Zahärzte und Zahnärtinnen (ZApprO) und
die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin der Julius-Maximilians Universität Würzburg geregelt.
Die Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg tritt mit Wirkung zum 31.Juli 2020 in Kraft.
Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich nach der neuen ZApprO in drei Studienabschnitte. Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung endet nach vier Semestern (Erster Abschnitt)), nach zwei "Phantomsemestern" wird die Prüfung des Zweiten Abschnitts der zahnärztlicehn Prüfung abgelegt (2. Abschnitt). Nach erfolgreicher Teilnahme an vier weiteren klinischen Semestern schließt die dritte Zahnärztliche Prüfung an (3. Abschnitt). Mit erfolgreichem Beenden des dritten Abschnitts der Zahnärztlcihen Prüfung ist der Staatsexamensstudiengang abgeschlossen.
Der Zahnmedizinstudiengang umfasst insgesamt 5 000 Stunden mit einer Dauer von fünf Jahren, eine Ausbildung in erster Hilfe, einen einmonatigen Krankenpflegedienst, eine vierwöchige Famulatur, der Fachkunde im Strahlenschutz und die Zahnärztliche Prüfung.
Die Ausbildung in erster Hilfe soll durch theoretischen und praktischen Unterricht gründliches Wissen und praktisches Können in erster Hilfe vermitteln. Ein Nachweis über die Ausbildung in erter Hilfe ist für die Zulassung zur Prüfung im ersten Studienabschnitt erforderlich ( ZApprO §13). Dieser Erste-Hilfe-Ausbildungsnachweis darf bei Antrag auf die Zulassung zur 1. Prüfung nicht älter als 3 Jahre sein! (ZApprO §13, § 20 (1))
Der Pflegedienst in einem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand einen Monat dauert, hat den Zweck, Studienanwärter und Studienanwärterinnen oder Studierende in den Betrieb und die Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Verrichtungen der Pflege vertraut zu machen. Der Pflegedienst ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abzuleisten. Ein Nachweis über den Pflegedienst ist für die Zulassung zur Prüfung im Ersten Studienabschnitt erforderlich (ZApprO §14, § 20 (1), Anlage 10) Der Pflegedienst umfasst 30 Kalendertage und kann nur aus trifftigen Grund (z. B Krankheit) unterbrochen werden. Die Unterbrechung muss z.B. durch einen Attest begründet werden.
Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit, auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu machen. Die Famulatur ist während des Zweiten oder Dritten Abschnitts während der unterrichtsfreien Zeit abzuleisten. Die Famulatur ist ganztätig über einen Zeitraum von vier Wochen durchzuführen. Dabei müssen mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder bei derselben Zahnärztin abgeleistet werden. Der Nachweis über die Famulatur ist beim Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen. (ZApprO §15, §20 (3))
Mit Bestehens des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird die Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen und Fernröntgen des Schädels erworben. Inhalt und Umfang der zu erwerbenden Sachkunde richten sich nach den Vorgaben zur Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte bei Untersuchung mit Röntgenstraheln gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin. (GMBI. 2006, S.415; ZApprO §16)
Verbindliche Auskünfte zur Ausbildung in der Ersten Hilfe, zum Pflegedienst und zur Famulatur erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Das Zahnmedizinstudium gliedert sich in drei Studienabschnitte.
1. Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Folgende Veranstaltungen müssen für die Zulassung zur Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden:
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
2. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Folgende Veranstaltungen müssen für die Zulassung zur Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden:
- Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
- Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
- Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
- Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin
3. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Folgende Veranstaltungen müssen für die Zulassung zur Prüfung des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden:
- Praktikum in der Klinik oder Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I und II
- Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Behandlungsplanung I und II
- Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie I und II
- Operationskurs I und II
- Integrierte Behandlungskurse I bis IV
- Radiologisches Praktikum mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes, das inhaltlich mindestens dem Kurs nach Anlage 3.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 (GMBl 2006 S. 415), die zuletzt durch das Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 27. Juni 2012 – RS II 4 – 11603/01 (GMBl 2012 S. 724) geändert worden ist, entspricht. Das Radiologische Praktikum umfasst insgesamt mindestens 28 Stunden.
Weitere Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist:
Unterrichtsveranstaltungen in folgenden Fächern und Querschnittsbereichen:
- 1. Fach Pharmakologie und Toxikologie
- 2.Fach Pathologie
- 3.Fach Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- 4.Fach Innere Medizin einschließlich Immunologie
- 5.Fach Dermatologie und Allergologie
- 6.Fach Berufskunde und Praxisführung
- 7.Querschnittsbereich Notfallmedizin
- 8.Querschnittsbereich Schmerzmedizin
- 9.Querschnittsbereich Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
- 10.Querschnittsbereich Klinische Werkstoffkunde
- 11.Querschnittsbereich Orale Medizin und systemische Aspekte
- 12.Querschnittsbereich Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
- 13.Querschnittsbereich Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie, Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
- 14.Querschnittsbereich Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin
4. Wahlfächer
Vor Abschluss des ersten Abschnitts und vor dem dritten Abschnitt der Zahnärztlcihen Pürfung müssen Wahlfächer belegt werden. (ZApprO §10, §11)
Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)
Jeder Studienabschnitt endet mit einer Abschlussprüfung, so dass die Zahnärztliche Prüfung drei Prüfungen umfasst.
Prüfungsfächer im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Mündliche Prüfung:
Fach Physik | |
Fach Chemie | |
Fach Biologie | |
Fach Biochemie und Molekularbiologie | |
Fach Mikroskopische und makroskopische Anatomie | |
Fach Physiologie | |
Fach Zahnmedizinische Propädeutik |
Prüfungsfächer im Zweiten Abschnitt der Zahnärztlcihen Prüfung
Mündlich-praktische Prüfung:
Fach Zahnärztliche Prothetik | |
Fach Kieferorthopädie | |
Fach Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie | |
Fach Endodontologie (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Kinderzahnheilkunde (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Parodontologie (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration (Fächergruppe Zahnerhaltung) |
Prüfungsfächer im Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Prüfungsfächer des mündlich-praktischen Teils:
Fach Zahnärztliche Prothetik | |
Fach Kieferorthopädie | |
Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten | |
Fach Zahnärztliche Radiologie | |
Fach Oralchirurgie | |
Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie | |
Fach Endodontologie (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Kinderzahnheilkunde (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Parodontologie (Fächergruppe Zahnerhaltung) | |
Fach Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration (Fächergruppe Zahnerhaltung) |
Prüfungsfächer des schriftlichen Teils:
- Pharmakologie und Toxikologie,
- Pathologie,
- Hygiene, Mikrobiologie und Virologie,
- Innere Medizin,
- Dermatologie und Allergologie.
Er umfasst außerdem die folgenden Querschnittsbereiche:
- Notfallmedizin,
- Schmerzmedizin,
- Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen,
- Klinische Werkstoffkunde,
- Orale Medizin und systemische Aspekte,
- Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich,
- Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie, Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
- Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin.
Die Meldung zur zahnärztlichen Prüfung erfordert abhängig vom Studienabschnitt bestimmte Nachweise, die von der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO §19, §42, §58) vorgegeben wird.
Nach bestandener Zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt und zur Zahnärztin beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.
Eine Promotion kann nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden. Diese ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Zahnmedizinberufs.
Lateinkenntnisse
Nach der neuen Approbationsordnung (ZApprO) müssen alle Studierenden den Kursus der Terminolgie erfolgreich abschließen, um zur Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Pürfung zugelassen zu werden. Dieser Kursus wird ab dem ersten Semester angeboten.
Studierende, die nach der alten Approbationsordnung studieren, müssen spätestens vor der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung Lateinkenntnisse nachweisen. Enthält das Hochschulreifezeugnis keine Leistungsnachweise für das Fach Latein, so kann der Nachweis über das sogenannte "Kleine Latinum" bzw. "Latinum" ersetzt werden durch den Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Hochschule durchgeführten Kurs über medizinische Terminologie.
Investitionen
Das Instrumentarium für die vorklinischen Praktika ist bereits im 1. Semester anzuschaffen. Für das klinische Studium ab dem 6. Semester ist es ebenfalls erforderlich, das geeignete Instrumentarium zu kaufen. Dieses kostet ca. 2250€. Daneben ist mit semesterweise variierenden Kosten für Gebrauchsmaterialien zu rechnen. Die Instrumente können zum Teil auch bei der Fachschaft gebraucht gekauft werden.
Berufsfelder/-aussichten
Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.
Die Promotion kann erst nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden; diese ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Zahnarztberufs.
Die Berufsausübung als Zahnarzt/-ärztin erfolgt hauptsächlich:
- in eigenständiger Praxis
- in Anstellung in einer Praxis
- an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Eine Weiterbildung ist möglich zum:
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre)
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre)
- Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert zusätzliches Studium der Humanmedizin)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Berufenet.
Prüfungs- und Studienordnungen
Das Studium der Zahnheilkunde ist durch die Approbationsordnung für Zahnärzte bundeseinheitlich und durch die vorläufige Teilstudienordnung der Julius-Maximilians Universität Würzburg örtlich geregelt.Die neue Approbationsordnung (ZApprO) ist ab dem Wintersemester 2021/22 gültig. Diese soll die medizinischen Aspekte noch stärker als bisher betonen. So sollen Human- und Zahnmediziner bis zur Vorprüfung weitgehend gemeinsam unterrichtet werden. Zudem ist eine bessere Betreuung in den Behandlungskursen vorgesehen.
Die relevanten Prüfungsordnungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Tipps für Erstsemester
Vor jedem Semesterbeginn finden Einführungsveranstaltungen statt. Zum einen gibt es für die neuen Studierenden eine gemeinsame Veranstaltung der Fachschaften Humanmedizin und Zahnmedizin. Für die Teilnahme an diesem mehrtägigen Ereignis ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Fachschaft Medizin.
Eine zusätzliche Einführungsveranstaltung für Erstsemester der Zahnmedizin findet am 14.04.2023 um 09:00 Uhr im kleinen Hörsaal des ZMK-Gesundheitszentrums statt. Der Einlass erfolgt unter der 2G+-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich negativ auf SARS-CoV-2 getestet!). Bitte eine FFP2-Maske, den Testnachweis und einen Personal- oder Studienausweis mitbringen! Dabei stellt sich die Fachschaft Zahnmedizin vor und es gibt Informationen rund ums Zahnmedizinstudium und hilfreiche Tipps zur Selbstorganisation. Alle aktuellen Informationen erhalten Sei auf der Seite der Fachschaft Zahnmedizin (https://fszmwue.de).
Am Montag der ersten Vorlesungswoche findet ab 8:00 Uhr die Studienanmeldung in der Bibliothek der Zahnklinik statt und eine Einführungsvorlesung im Rahmen der Berufsfeldkundevorlesungen. Informationen dazu werden noch bekannt gegeben.
Zur Information über den Studienstart bieten außerdem die Internetseiten der Fachschaft Zahnmedizin und des Studiengangs Zahnmedizin wichtige Tipps. Natürlich stehen Ihnen die Fachstudienberatung/Lehrkoordination für Auskünfte zum Studium ebenfalls zur Verfügung.
Studienpläne für das vorklinische und klinische Studium finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs Zahnmedizin.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis und die Informationsplattform der Universität WueCampus bieten ein umfassendes Informationsangebot zu den Lehrveranstaltungen des Studiums der Zahnmedizin.
Adressen
Fachbereich
Universität Würzburg
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
Josef-Schneider-Str. 2 (D7)
97080 Würzburg
Homepage des Studiendekanats Medizin
Prodekan Lehre und Forschung Zahnmedizin
Prof. Dr. Dr. A. C. Kübler
Universitätsklinikum Würzburg
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit
Pleicherwall 2
97070 Würzburg
Homepage des Studiengangs Zahnmedizin
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo-Do 9.00-18.00 Uhr und Fr 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Dr. Elke Wischmeyer
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit, Pleicherwall 2, 97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 201-72778
E-Mail: Wischmeyer_E@ukw.de
Homepage
Sprechzeiten: Mo-Mi 9:00 - 16.30 Uhr, Do 9:00 - 14:00 Uhr
Fachschaft
Fachschaft Zahnmedizin
Zahnmedizin Alumni e.V.
Pleicherwall 2, 97070 Würzburg
E-Mail: info@fszmwue.de
WhatsApp: 015737250678
Instagram
Homepage
Prüfungsamt
Besucheradresse
Campus Hubland Nord
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr,
Mi 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Postanschrift
Sanderring 2, 97070 Würzburg
Ansprechpartner/innen
Email: pruefungsamt.med@uni-wuerzburg.de
Homepage
Herr S. Rebstöck
Tel.: 0931 / 31-86723
Frau C. Hasse
Tel.: 0931 / 31-85430
Nützliche Links
WüStart - Mein Wegweiser ins Studium
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Informationen zu Bewerbung und Einschreibung
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