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Studierendenkanzlei

Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel, mangels freier Studienplätze an der gewünschten Hochschule, oftmals äußerst schwierig. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde daher, neben dem formalen Zulassungsverfahren an den Universitäten, die Möglichkeit des sogenannten Studienplatztausches geschaffen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und Fachsemester an einer deutschen, staatlichen Universität ordentlich immatrikuliert sein.
    Bei Studenten der Medizin werden nach der Ärztlichen Vorprüfung die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt.
  • Bei den Tauschpartnern müssen grundsätzlich die Studienleistungen vergleichbar und die Prüfungsleistungen übereinstimmen.
  • Der Antrag auf Studienplatztausch ist an der Universität Würzburg frühestens nach Rückmeldung des Tauschpartners von der Uni Würzburg, spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Tauschpartner den Tauschantrag an seiner Hochschule mit deren Antragsformular stellt. Die Unterlagen sind per Email einzureichen an: bewerbung@uni-wuerzburg.de
  • Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Hochschulen beteiligt sind, ist möglich.
  • Für die Beantragung des Studienplatztausches fügen Sie dem Antrag bitte alle geforderten Anlagen als pdf. bei.
  • Erst wenn alle beteiligten Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben, kann dieser durchgeführt werden. Eine Immatrikulaton in Würzburg kann erst stattfinden, wenn der Tauschpartner exmatrikuliert ist und den Platz somit freigemacht hat.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Tauschantrags ca. 2 Wochen beträgt. Der Bescheid geht Ihnen vorab per Email sowie anschließend postalisch zu.
  • Achtung!
    Sollte nach der Tauschgenehmigung durch die beteiligten Hochschulen nur einer der Tauschpartner den getauschten Studienplatz annehmen und sich einschreiben, der andere Tauschpartner jedoch auf seine Einschreibung verzichten oder diese nach kurzer Zeit wieder zurücknehmen, handelt es sich um einen sogenannten fingierten Tausch. In diesem Falle wird der gesamte Tausch nachträglich unwirksam, was zur Folge hat, dass der bereits eingeschriebene Tauschpartner von Amts wegen exmatrikuliert wird.

Formularfür den Studienplatztausch zum Studienplatztausch.
 

Bei der Suche nach einem geeigneten Tauschpartner können Ihnen Online-Tauschbörsen behilflich sein.