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Studierendenkanzlei

Losverfahren - Allgemeine Informationen

Soweit  in den ersten Fachsemestern zulassungsbeschränkter Studiengänge nach Abschluss der Zulassungsverfahren Studienplätze unbesetzt bleiben oder bereits belegte Studienplätze wieder frei werden, werden diese durch ein Losverfahren durch die Universität vergeben. Diese Verfahren stehen allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz für einen anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erhalten haben.

Bei Bewerbungen für das Losverfahren handelt es sich nur um Kurzbewerbungen, die ausschließlich online über die während der Losbewerbungsfristen bereitgestellten Bewerbungsplattformen erfolgen.

Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung für das Losverfahren selbst, ob Sie über eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht(!) zum Studium an der Universität Würzburg.
Informationen zur erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung

Falls Sie ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung im Losverfahren bei der Einschreibung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ansonsten kann keine Einschreibung erfolgen. Eine Teilnahme an der DSH Prüfung ist aufgrund des späten Zeitpunkts des Losverfahrens nicht mehr möglich.
Informationen zu ausländischen Zeugnissen

Die Durchführung von Losverfahren für die ersten Fachsemester findet nach Abschluss der Zulassungsverfahren statt, wenn nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten, also i.d.R. frühestens ab Mitte April bzw. bzw. Mitte Oktober. Beendet wird das Losverfahren erst, wenn alle im jeweiligen Studiengang zur Verfügung stehenden Plätze vergeben wurden, spätestens aber 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Genaue Angaben zu Beginn, Verlauf oder Ende eines Losverfahrens können nicht gemacht werden.

Zulassungs- oder Ablehungsbescheide werden nicht postalisch versandt. Die Mitteilung darüber, dass die Zulassungsverfahren durchgeführt wurden, erfolgt per Mail. Bewerber sind verpflichtet, ihr Zulassungsergebnis selbstständig und eigenverantwortlich über das Bewerbungsportal abzufragen und sich ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid auszudrucken. Findet kein Losverfahren statt, werden auch keine Bescheide erstellt.
Liste der angebotenen Studiengänge

Bewerbungsfristen:

  • für ein Wintersemester: 01. bis 10.Oktober
  • für ein Sommersemester: 01. bis 10. April

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktags (Achtung - dies gilt nur bei der Frist für Losbewerbungen!).

 

Bewerber für den Studiengang "Akademische Sprachtherapie/Logopädie" beachten bitte, dass neben der Losbewerbung zwingend auch die Eignung durch die Berufsfachschule festgestellt und demnach ein Ausbildungsvertrag vorliegen muss. Ein Studienabschluss ist sonst nicht möglich.
Webseite der Berufsfachschule für Logopädie Würzburg

 

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