Hochschulzugang für Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen
Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Sie mit Ihrem Zeugnis berechtigt sind, ein Studium an der Universität Würzburg aufzunehmen.
Hinweis:
Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Bildungsnachweise, die von deutschen Staatsangehörigen erworben wurden.
Ausländische Staatsangehörige informieren sich bitte auf den Seiten des International Office.
Eine Anerkennung setzt grundsätzlich voraus, dass die im Ausland erworbenen Bildungsnachweise auch dort ein Hochschulstudium ermöglichen.
Zuständige Stelle für die Anerkennung ist die
- Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (Landesamt für Schule),
- sofern Sie bereits einen konkreten Studienwunsch haben - die jeweilige Hochschule im Rahmen des Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahrens; in Zweifelsfällen unter Beteiligung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.
In der Regel überprüfen wir zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsantrags, ob Sie das ausländische Zeugnis zu einem Studium an der Universität Würzburg berechtigt.
Da sich jedoch aufgrund der Vielzahl von Bewerbungs- und Immatrikulationsanträgen die Überprüfung verzögern kann und in Zweifelsfällen zudem die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zu beteiligen ist, möchten wir Ihnen empfehlen, uns Ihre ausländischen Bildungsnachweise - soweit möglich - bereits vor der formellen Bewerbung bzw. Immatrikulation zur Überprüfung zu übersenden.
(Informationen zu den aktuell zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie den Bewerbungsmodalitäten, insbesondere den Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten zu Bewerbung und Einschreibung.)
Antragsformular, um eine Vorab-Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise zu beantragen. Die Vorab-Überprüfung können Sie nur für einen grundständigen Studiengang beantragen. Die Überprüfung für den Zugang zu einem Master-Studium erfolgt im Rahmen des Master-Bewerbungsverfahrens.
(Hinweis: Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie im 1. Fachsemester findet keine Vorab-Überprüfung durch die Universität Würzburg statt. Die Überprüfung der Studienberechtigung erfolgt direkt durch die Stiftung für Hochschulzulassung im Rahmen des dortigen Bewerbungsverfahrens.)
Bitte übersenden Sie den Antrag auf Anerkennung möglichst
- für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang:
bis 15. Juni (für ein Wintersemester) bzw. 15. Dezember (für ein Sommersemester) - für einen zulassungsfreien Studiengang:
bis 1. August (für ein Wintersemester) bzw. 1. Februar (für ein Sommersemester).
Bei dieser Zeitplanung besteht noch genügend Spielraum, um Sie - erforderlichenfalls - für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anmelden zu können.
Nach den o.g. Terminen übersenden Sie bitte Ihre ausländischen Bildungsnachweise sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse zusammen mit Ihrem Bewerbungsantrag (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. Ihrem Immatrikulationsantrag (zulassungsfreie Studiengänge). Die Überprüfung Ihrer Studienberechtigung erfolgt dann im Rahmen des Zulassungs-/Immatrikulationsverfahrens.
Maßgeblich für die Überprüfung ausländischer Bildungsnachweise sind die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz, veröffentlicht in der Datenbank anabin (www.anabin.kmk.org/anabin.html ). Dort ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Bildungsnachweise eine direkte Hochschulzugangsqualifikation für die Aufnahme eines Studiums an deutschen Hochschulen vermitteln.
Hinweis für Absolventinnen und Absolventen des "International Baccalaureate Diploma" (IB):
Unter welchen Bedingungen ein IB-Diploma als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation anerkannt wird, können Sie dem Merkblatt "Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccaulearate Diploma...." auf der Internetseite der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (--> Merkblätter) entnehmen.
Wer seinen Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für eine Einschreibung an der Universität Würzburg neben der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Aufnahme eines Studiums verfügt. Der Nachweis ist durch Vorlage eines anerkannten Sprachzeugnisses (siehe nachstehend) zu erbringen.
Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ausländisches Bildungssystem).
Anerkannte Sprachzeugnisse sind:
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH); mind. DSH-2
- der TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 TDN (= DSH 2) --> bieten z.B. die Volkshochschulen an
- die Feststellungsprüfung (Prüfungsteil Deutsch) eines deutschen Studienkollegs
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe
- das Goethe-Zertifikat C2
- die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
- telc Deutsch C1 Hochschule
Sollten Sie noch keinen anerkannten Sprachnachweis erworben haben, besteht die Möglichkeit, vor der Einschreibung die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) der Universität Würzburg abzulegen. Diese findet zweimal jährlich statt (Ende März/Ende September).
Für eine Teilnahme an der DSH sollten Sie sich möglichst bis 1. August (Wintersemester) bzw. 1. Februar (Sommersemester) mit Frau Kömm (Tel.: 0931-3182461, e-mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de) in Verbindung setzen.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich nach Möglichkeit noch zu Zeiten des Aufenthaltes im ausländischen Bildungssystem um den Erwerb eines anerkannten Sprachzeugnisses zu bemühen (z.B.über das Goethe-Institut). Denn bei Zulassungen im Nachrückverfahren oder bei erst kurz vor Ende der Einschreibfrist gestellten Anträgen kann es eventuell bereits zu spät für die Teilnahme an der DSH-Prüfung sein.
Falls Sie mit Ihrem ausländischen Zeugnis noch keinen direkten Zugang zu einem Studium an der Universität Würzburg erhalten, können Sie das Studienkolleg in München besuchen und dort die Feststellungsprüfung ablegen. Je nach belegtem Schwerpunktfach erhalten Sie mit bestandener Feststellungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig gilt hiermit auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse als erbracht.
Nähere Informationen hierzu erteilt das International Office.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit Frau Kömm, Tel 0931-31 82461 in Verbindung setzen (nur vormittags); E-Mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de .