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  • Studierende am Hubland
Studierendenkanzlei

Rückmeldung

Alle Studierenden der Universität Würzburg, die Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten, müssen sich jedes Semester vor Semesterbeginn zum Weiterstudium fristgerecht anmelden (Rückmeldung).

Die Universität ist nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gezwungen, Studierende, die sich während des festgesetzten Rückmeldezeitraumes nicht rückmelden, zum Ablauf des aktuellen Semesters zu exmatrikulieren. Es droht damit der Verlust des Studienplatzes!

Sobald Sie zum jeweiligen Semester rückgemeldet sind, können Sie mit Ihrem Studierendenausweis (Chipkarte) an eine der Validierungsstationen gehen und das neue Gültigkeitsdatum aufdrucken lassen.

Wie funktioniert's:

Die Rückmeldung an sich erfolgt durch Zahlung des jeweils im Einzelfall fälligen Semesterbeitrages. Dazu bieten wir Ihnen zwei Zahlungsverfahren an:

Die Rückmeldung findet für ein Sommersemester immer im Januar und für ein Wintersemester immer im Juni/Juli statt.

Der Rückmeldezeitraum wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben und ist auf unserer Internetseite beim jeweiligen Semester zu finden.

Ja, hier ist unser Merkblatt , auf dem Sie wichtige Daten und Hinweise zur aktuellen Rückmeldung nachlesen können. 

Bei der Banküberweisung kann die Rückmeldung erst nach vollständigem Zahlungseingang des fälligen Semesterbeitrages auf dem Konto der Universität durchgeführt werden. Banklaufzeiten von ca. 2 Tagen verzögern somit die Rückmeldung und damit auch die Möglichkeit des Sofort-Drucks der Semesterbescheinigungen.

Sind die fälligen Beiträge nicht bis einschließlich des letzten Tages des Rückmeldezeitraumes auf dem Konto der Universität eingegangen, muss nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und der Immatrikulationssatzung der Universität Würzburg die Exmatrikulation verfügt werden!

In WueStudy können Sie unter dem Quicklink "Studienservice" bzw. unter "Mein Studium" - Funktion "Studienservice" nachsehen, ob Sie bereits zurück gemeldet sind. Wenn Ihnen dort z.B. "Rückmeldung zum Sommersemester 2024" angezeigt wird, hat alles geklappt und Sie sind zurück gemeldet. Wenn nicht, ist der Semesterbeitrag evtl. noch nicht an der Universität Würzburg eingegangen und verbucht worden. Bitte warten Sie in diesem Fall noch ein paar Tage und sehen dann erneut nach. Sollte auch nach ein paar Tagen keine aktualisierte Anzeige erfolgen, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei. Wir versuchen dann zu klären, woran es liegen könnte.

Wichtige Hinweise und Informationen:

Studierende, die gleichzeitig an der Universität Würzburg und an der Hochschule für Musik Würzburg (HfM) bzw. an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) immatrikuliert sind, melden sich an der Hochschule zurück, an der zuerst der Rückmeldezeitraum abläuft.

Für die Rückmeldung an der jeweils anderen Hochschule reicht als Nachweis für die erfolgreiche Rückmeldung die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung aus.

Studierende, die gleichzeitig an der Universität Würzburg und an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) – Standort Schweinfurt immatrikuliert sind, müssen zusätzlich zum bereits an der einen Hochschule gezahlten Semesterbeitrag den jeweils an der anderen Hochschule fälligen Beitrag für das Semesterticket zahlen.

Für die Rückmeldung an der Universität Würzburg bedeutet dies, dass Sie zuerst in der Studierendenkanzlei eine Immatrikulationsbescheinigung der HfM bzw. der THWS vorlegen sowie ggf. die Zahlung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket nachweisen müssen, bevor Ihre Rückmeldung ausgelöst werden kann und Sie Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) validieren können.

Wenn Sie Ihr Studium im nächsten Semester nicht mehr an der Universität Würzburg fortsetzen möchten, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation mit Ablauf des aktuellen Semesters.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation sowie das Antragsformular

Wenn Sie lediglich im nächsten Semester einen anderen Studiengang studieren möchten, beantragen Sie bitte nicht die Exmatrikulation, sondern melden sich zunächst für Ihren "alten" Studiengang zurück. Anschließend beantragen Sie bitte einen Studiengang- bzw. Studienfachwechsel. Bitte beachten Sie dazu bei zulassungsbeschränkten Studienfächern bzw. -gängen die jeweiligen Bewerbungsfristen.

Informationen zum Studiengang- bzw. Studienfachwechsel.

Sofern Sie im nächsten Semester einen anderen Studiengang studieren möchten, brauchen Sie sich nicht zu exmatrikulieren und wieder neu zu immatrikulieren. Hier ist es ausreichend, wenn Sie sich für Ihren "alten" Studiengang zurück melden und anschließend einen Studiengang- oder Studienfachwechsel beantragen.

Informationen zum Studiengang- oder Studienfachwechsel sowie das Antragsformular

Bei einem Studiengang- oder Studienfachwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang beachten Sie bitte die jeweiligen Bewerbungsfristen.

Sofern Sie im nächsten Semester einen weiteren Studiengang dazunehmen möchten, melden Sie sich bitte zuerst zurück und beantragen anschließend ein Doppelstudium.

Informationen zum Doppelstudium  sowie das Antragsformular

Wenn Sie sich im nächsten Semester vom Studium beurlauben lassen möchten, melden Sie sich bitte zuerst zurück und beantragen anschließend die Beurlaubung.

Informationen zur Beurlaubung sowie das Antragsformular

Alle wichtigen Informationen der Universität Würzburg werden nur an Ihre studentische E-Mail-Adresse ("stud-mail") verschickt. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig den E-Mail-Eingang bzw. richten Sie eine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse ein.

Studierende richten die Weiterleitung über das User-Portal der Universität Würzburg ein. Dazu folgen Sie bitte den Anweisungen auf der folgenden Internetseite: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/jmu-account/user-portal/e-mail-weiterleitungen/studierende/ 

Wichtige Informationen können Sie sonst nicht erreichen und Sie haben die hieraus resultierenden - ggf. negativen - Folgen selbst zu vertreten!

Nach erfolgter Rückmeldung können Sie in WueStudy verschiedene Semesterbescheinigungen ausdrucken.

Informationen zum Bescheinigungsdruck

Sobald Sie zurück gemeldet sind, können Sie Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) an den Validierungsstationen verlängern lassen.

Wo Sie diese finden und was es sonst noch wissenwertes zum Studierendenausweis (Chipkarte) gibt, finden Sie auf den Internetseiten des Karten-Service-Büros.