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Studierendenkanzlei

Studienfortsetzer

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern bestehen für:

Akademische Sprachtherapie (BSc), Biomedizin (BSc), Biochemie (BSc), Didaktik der Grundschulen für das Lehramt für Sonderpädagogik, Games Engineering (BSc), Lebensmittelchemie (BSc), Medienkommunikation (BSc), Medizin (Staatsexamen), Pädagogik (BSc), Pharmazie (Staatsexamen), Psychologie (BSc), Sportwissenschaft (BA) und Zahnmedizin (Staasexamen).
Die Klammerangaben geben den Abschluß an: BA = Bachelor of Arts. BSc = Bachelor of Science

 

Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie ist eine Bewerbung sowohl zum Winter- als auch Sommersemester möglich; für alle anderen Studiengänge ist eine Bewerbung zum Wintersemester nur für ungerade Semester (3., 5., usw), zum Sommersemester nur in gerade Semester (2., 4., usw) möglich.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt zunächst online mit dem anschließenden fristgerechten Einreichen von benannten Unterlagen.
(Ein Losverfahren gibt es in höheren Fachsemestern nicht)

Bewerbungsfristen:

  • für ein Wintersemester: 15. Juli des Jahres, 24.00 Uhr
  • für ein Sommersemester: 15. Januar des Jahres, 24.00 Uhr

Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Daher ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag des Eingangs der schriftlichen Unterlagen bei der Zentralverwaltung der Universität maßgebend. Geht Ihr Antrag verspätet oder nicht formgerecht ein, können Sie nur dann berücksichtigt werden, wenn alle frist- und formgerecht eingegangenen Zulassungsgesuche berücksichtigt wurden und noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Studienplätze in höheren Fachsemestern können erst dann vergeben werden, wenn die Zahl der eingeschriebenen Studenten unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt. Verbindliche Zahlen liegen erst nach Abschluß der Rückmeldungen vor - ggf. auch erst viel später.

Zulassungen und Ablehnungen erfolgen sobald als möglich, frühestens aber Mitte März für ein Sommersemester/Mitte September für ein Wintersemester, spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. Die Studierendenkanzlei bittet daher von Rückfragen abzusehen.

Da die Zulassungsaussichten in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu dieser Bewerbung auch um einen Studienplatztausch bemühen.

Sollte in dem gewünschten Studiengang eine Zulassung durch die zuständige Stelle (Universität oder hochschulstart.de) in das erste Fachsemester erfolgen, so erfolgt keine automatische Höherstufung, wenn bei der Einschreibung in das erste Fachsemester anrechenbare oder angerechnete Leistungen vorliegen.
Beispiel: Der Bewerber hat im Ausland Medizin bis einschl. Physikum studiert; die Prüfung wurde vom Prüfungsamt anerkannt. Sollte sich dieser Bewerber nun bei hochschulstart.de als Studienanfänger bewerben und eine Zulassung für das 1. vorklinische Semester Medizin erhalten, wird er nach der Einschreibung nicht automatisch in das 1. klinische Semester hochgestuft.

Er muß sich vielmehr an der Universität Würzburg für das Bewerbungsverfahren im darauffolgenden Semester um Zulassung in das gewünschte höhere Fachsemester bewerben.

Die Vergabe evtl. freier Studienplätze in höheren Fachsemestern erfolgt nach Art. 6 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern (BayHZG) in Verbindung mit § 33 der Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (HZV) in der jeweils geltenden Fassung.

Ist eine Auswahl unter den Bewerben und Bewerberinnen erforderlich, werden die freien Plätze in folgender Reihenfolge zu vergeben:

  1. im Studiengang Medizin an Studierende, die an der betreffenden Universität auf einem Teilstudienplatz in Medizin eingeschrieben sind,
  2. an Studierende, die an der betreffenden Universität in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben sind,
  3. an Studierende, die an der betreffenden Universität in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  4. an Studierende, die einem von der Hochschule durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören,
  5. an sonstige Bewerber.

Bei Ranggleichheit entscheidet vorrangig die Studienbefähigung, im Übrigen das Los.

Abweichend können vorrangig Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Als Anlagen zum Zulassungsantrag sind zwingend einzureichen:

  • Abiturzeugnis (in Kopie) oder die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist  zusammen mit Ihren ausländischen Zeugnissen in beglaubigter Kopie (inkl. Übersetzung Deutsch/Englisch falls in anderer Sprache ausgestellt)
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Fachsemesterangabe
  • ein Transcript of Records (mit Notenangabe) und
  • Zeugnisse über alle Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen (mit Notenangabe; in Kopie).

Am Ende der Online-Bewerbung wird eine Liste der einzueichenden Unterlagen angegeben.

Bei einer Bewerbung für Pharmazie oder Lebensmittelchemie zusätzlich alle erworbenen Scheine (in Kopie); ist das Grundstudium bereits abgeschlossen, reicht das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder das Vorprüfungszeugnis aus.

Studienbewerber der Medizin beachten im Falle der Zulassung an der JMU Würzburg bitte folgende Hinweise zur Kursanmeldung und zu betriebsärztlichen Untersuchungen.

Die Verteilung der PJ-Plätze an den verschiedenen Lehrkrankenhäusern und am UKW erfolgt durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät, Josef-Schneider-Straße 2, 97080 Würzburg, Tel. 0931/201-55226. Dort muß eine Registrierung im PJ-Portal erfolgen. Die relevanten Termine werden auf der Webseite des Studiendekanats Medizin bekanntgegeben.

Wichtige Infos zum Praktischen Jahr

Quereinsteiger für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie benötigen einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes. Sollte ein Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegen, muss dieser umgehend nach Erhalt nachgereicht werden.

Quereinsteiger für andere Studiengänge sollten sich mit dem zuständigen Prüfungsamt zur Feststellung anrechenbarer Studien- oder Prüfungsleistungen in Verbindung setzen.

Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen außerdem einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (in Kopie).