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Studierendenkanzlei

Deutschkenntnisse

In der folgenden Tabelle sehen Sie, welches Deutschniveau für eine BEWERBUNG und eine Zulassung zum Fachstudium für Ihr Fach nötig ist.

Studiengang

Deutschkenntnisse

Bachelor, Lehramt und Jura Staatsexamen B2

Master

siehe Liste

Juristische Aufbaustudiengänge LL.M. (Magister des europäischen Rechts, Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristen)

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent*

Zulassungsbeschränkte Fächer (grundständige Studiengänge):

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent*

Promotion

Gemäß Promotionsordnung

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent* empfohlen

 

Beachten Sie:

  • bitte legen Sie Ihrer Bewerbung ein Zeugnis über die Bestätigung Ihres Deutschniveaus bei;
  • Teilnahmebescheinigungen werden nicht als Nachweis anerkannt.

Geforderte Deutschkenntnisse zur Immatrikulation

Für die EINSCHREIBUNG in einen deutschsprachigen Studiengang muss man in der Regel die DSH2-Niveau (siehe unten) nachweisen.


Ausnahmen:

  • Bachelor: Bei folgenden deutschsprachigen Bachelor-Studiengängen sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau zur Einschreibung ausreichend:

Studienfach (alle BA)

Studienbeginn

Akademische Sprachtherapie/ Logopädie WS

Alte Welt

WS/SS

Classics

WS

Digital Business & Data Science

WS

Französisch WS/ SS

Games Engineering

WS

Germanistik WS/ SS

Human-Computer-Interaction

WS

Informatik WS/ SS
Informatik und Nachhaltigkeit SS

Indologie/Südasienstudien

WS

Italienisch WS/ SS

Künstliche Intelligenz und Data Science

WS

Luft- und Raumfahrtinformatik WS

Musikpädagogik

WS/SS

Pädagogik

WS

Pflegewissenschaften WS
Spanisch WS/ SS
Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Bewegungspädagogik WS

Wirtschaftsinformatik

WS

Wirtschaftsmathematik

WS

Wirtschaftswissenschaft

WS

  • Master: In einige deutschsprachige Masterprogramme können Sie bereits mit einem niedrigeren Sprachniveau eingeschrieben werden (siehe Liste). Welche Deutschkenntnisse für einen englischsprachigen Studiengang (Bewerbung und Einschreibung) nötig sind, können Sie der Liste Internationale Studienprogramme entnehmen.

Die Art der Zulassung hängt davon ab, welches Deutschniveau Sie bei der Bewerbung nachweisen konnten:

  • Bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erhalten Sie eine Zulassung zum Fachstudium, falls sie einen Studienplatz erhalten können. Mit dieser Zulassung können Sie sich direkt für das Fachstudium einschreiben, ohne en weiteres Deutschzertifikat einreichen zu müssen.
  • Sollten Sie zwar die zur Bewerbung geforderten Dutschkenntnisse nachweisen, jedoch noch nicht das für die Einschreibung geforderte Niveau erhalten Sie eine Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage, die erforderlichen Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Einschreibung nachzureichen, falls Sie einen Studienplatz erhalten können.
    WICHTIG: Erst wenn Sie die für die Einschreibung erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, können Sie ins Fachstudium eingeschrieben werden.

  • Das Zentrum für Sprachen der Universität Würzburg bietet KEINE studienvorbereitenden Deutschkurse an.
  • Eine Liste mit privaten Sprachschulen in Würzburg finden Sie auf der Homepage der Stadt Würzburg.

Der Nachweis folgender Deutschkenntnisse reicht für die Immatrikulation ins Fachstudium und gilt als Äquivalent einer bestandenen DSH-Prüfung:

  • das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • das Kleine deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • das Große deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
  • der TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 TDN (=DSH 2); wird auch am Zentrum für Sprachen der Universität Würzburg angeboten
  • die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Die DSH-1-Prüfung ist KEIN Äquivalent einer bestandenen DSH-Prüfung.