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Studierendenkanzlei

Doppelstudium

Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) an der Universität Würzburg ist grundsätzlich möglich. Es ist allerdings für die Immatrikulation eine vorherige Zustimmung erforderlich, die schriftlich bei der Universität Würzburg zu beantragen ist.

Die Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn die bzw. der Studierende hinreichend glaubhaft macht, dass sie oder er in der Lage ist, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren und dass sie oder er sich der gegebenenfalls aus dem Doppelstudium resultierenden Folgen bewusst ist. Ordnungsgemäß heißt, dass die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen belegt werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile, wie z.B. Überschreiten der Meldefrist für eine Prüfung, vom Studierenden selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich darüber zu informieren. Hilfreich sind hierbei die Fachstudienberatungen.

Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn darüber hinaus ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht.

Die Zustimmung zum Doppelstudium wird bei zulassungsbeschränkten Studiengängen von einer Stellungnahme des Fachstudienberaters des/der jeweils zulassungsbeschränkten Studienganges/Studiengänge abhängig gemacht. Die Stellungnahme soll insbesondere die Eignung der bzw. des Studierenden, die zeitliche Vereinbarkeit und die Zweckmäßigkeit des gewählten Doppelstudiums feststellen.

Ist der neu hinzuzunehmende Studiengang zulassungsbeschränkt, bedarf es vor einer Immatrikulation einer vorherigen Bewerbung und Zulassung. Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Bewerbungsfristen.

Ebenso ist die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern, deren Aufnahme eine Eignungsprüfung  voraussetzt, nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.

Ein gleichzeitiges Studium der Human- und der Zahnmedizin ist ausgeschlossen. Ebenso ist im Bachelor- und Master-Studium nach ASPO 2015 ein zeitgleiches Doppelstudium unter Beibehaltung desselben Hauptfaches mit identischer ECTS-Ausprägung nicht möglich.

Gleichzeitige Immatrikulation an der Universität Würzburg und einer weiteren Hochschule:

Ein Doppelstudium an verschiedenen deutschen Hochschulen ist möglich, wenn hinreichend glaubhaft gemacht wird, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren. Die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren deutschen Hochschulen für den gleichen Studiengang ist in der Regel ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist vor der Immatrikulation an der Universität Würzburg auch die Genehmigung des Doppelstudiums an der Erst-Hochschule einzuholen.

Beantragung und Antragsfrist:

Der Antrag auf Genehmigung eines Doppelstudiums ist zusammen mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung für das betreffende Semester zu stellen. Er muss jedoch bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters bei der Universität Würzburg gestellt werden. Die genauen Termine des Vorlesungsbeginns der einzelnen Semester finden Sie auf unserer Internetseite zu den Fristen und Terminen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig sind, denken Sie bitte daran, dass auch Ihre Erziehungsberechtigten den Antrag mit unterschreiben müssen. Dazu haben wir für Sie Informationen zum Studium von Minderjährigen bereitgestellt.

Den Antrag auf Doppelstudium finden Sie hier:

Antrag auf Doppelstudium