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Studierendenkanzlei

Weiterbildung

Gemäß § 1 der Hochschulgebührenverordnung haben Studierende, die an speziellen Angeboten des weiterbildenden Studiums teilnehmen, für ihr Studium Gebühren zu entrichten. Als spezielle Angebote des weiterbildenden Studiums gelten insbesondere:

  • Weiterbildungsstudiengänge, d.h. nach curricularen Rahmenkonzepten geplante Lehrangebote,
  • Studienangebote, die speziell zum Zweck der Weiterbildung (z.B. zu begrenzten Themenbereichen bei aktuellem Weiterbildungsbedarf oder im Rahmen von speziellen Weiterbildungsprogrammen) geplant werden.

 

Die Universität Würzburg bietet derzeit die folgenden Weiterbildungsstudiengänge an, für die Gebühren erhoben werden:

     Psychologische Psychotherapie mit dem Abschluss "Staatsexamen"

     Für diesen Weiterbildungsstudiengang fallen in den ersten sechs Semestern der Immatrikulation Studiengebühren in Höhe von 2.000,00 € pro Semester an.

     Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Weiterbildungsstudienganges.

 

     Digitalization and Law mit dem Abschluss "Master of Law (LL.M.)"

     Für diesen Weiterbildungsstudiengang fallen in allen Semestern der Immatrikulation Studiengebühren in Höhe von 2.500,00 € pro Semester an.

     Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Weiterbildungsstudienganges.

 

Neben den Gebühren für das Weiterbildungsstudium ist pro Semester immer auch der Semesterbeitrag zu entrichten.

Rechtliches:

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für das Studium in berufsbegleitenden Studiengängen, für die Teilnahme von Studierenden an speziellen Angeboten des weiterbildenden Studiums und für das Studium von Gaststudierenden an den staatlichen Hochschulen (Hochschulgebührenverordnung - HSchGebV)