English Intern
  • Studierende am Hubland
Studierendenkanzlei

Online-Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Nehmen Sie sich Zeit und lesen die Informationen aufmerksam durch.
Es werden hier viele grundsätzliche Dinge erläutert, die für Ihre Bewerbung WICHTIG sind!

 

Bewerbungsfrist
  • für ein Wintersemester ab ca. Ende Mai/Anfang Juni bis 15. Juli
  • für ein Sommersemester von etwa Anfang Dezember bis 15. Januar des Folgejahres

Die Bewerbungsplattform ist während diesen Zeiträumen am Ende dieser Seite mit einem weiterführenden Link freigeschaltet.

 

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages (Art. 31 Abs.3 BayVwVfG).

Sie sollten insbesondere neben sich liegen haben:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur etc.). Alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang, die ihre Hochschulzugangsberechtigung NICHT im deutschen Schulsystem im Inland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben, benötigen für Ihre Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist.

    Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse erbringen. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen (DSH).

    Beruflich Qualifizierte beachten bitte: Sie müssen vor der Bewerbung das erforderliche Beratungsgespräch absolviert haben, um den Nachweis über die berufliche Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten.
  • Daten eines eventuell geleisteten Dienstes (Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr u.a.)
  • Soweit Sie bereits studiert haben: Unterlagen zum bisherigen Studium
  • Falls Ihr gewünschter Studiengang am DoSV teilnimmt: Ihre BID und BAN die Sie bei der Registrierung von hochschulstart.de erhalten haben
  • Bewerber für den Studiengang Psychologie: Evtl. Testergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGP

1. Registrierung

Die Registrierung muß für jedes Semester erneut erfolgen. Registrierungen aus Vorsemestern wurden aus Datenschutzgründen gelöscht.

In diesem Bewerbungsportal erfolgt die Bewerbung für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge, wie auch die Studiengänge des Dialogorientierten Serviceverfahrens:

1.1. Örtlich zulasungsbeschränkte Studiengänge

Sie registrieren sich im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg (Einstieg am Ende dieser Seite). Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Registrierung bei der Universität Würzburg abschließen müssen.
(Achtung: bitte sehen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner nach, falls diese Mail nicht ankommen sollte.)

Benutzernamen und Passwort gut verwahren; Sie benötigen die Angaben immer, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg einloggen möchten.

1.2. Dialogorientiertes Serviceverfahren

Für Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren müssen Sie sich vorab bei hochschulstart.de registrieren (die bei der Registrierung vergebene BewerberIdentifikationsnummer (BID) und BewerberAuthorisierungsnummer (BAN) merken).

Anschließend erfolgt die Registrierung und Bewerbung bei der Universität Würzburg (dabei benötigen Sie die o.a. BID und BAN)

(Benutzernamen und Passwort unbedingt notieren!)

2. Bewerbung abgeben

Nach der abgeschlossenen Registrierung können Sie nun den gewünschten Studiengang auswählen, Ihre Bewerbungsdaten ergänzen und Ihre Bewerbung abgeben.

Bitte beachten Sie: An der Universität Würzburg dürfen Sie:

  • bis zu 12 Anträge für Studienanfänger im DoSV,
  • daneben einen Antrag als Studienanfänger in einem Nicht-DoSV-Studiengang und
  • einen Antrag als Studienfortsetzer

abgeben.

Studiengänge die am DoSV teilnehmen.

Studienfortsetzer in Medizin beachten bitte:

Im klinischen Abschnitt beginnt die Zählung der Fachsemester wieder mit dem 1. Fachsemester.

3. Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie für die Bewerbung keine Unterlagen übersenden. Ihr Antrag wird dann aufgrund Ihrer online getätigten Angaben bearbeitet. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag daher vor Abgabe aufmerksam noch einmal, da bei Falschangaben eine Zulassung zurückgenommen werden kann. Ebenso ist eine nachträgliche Korrektur nicht mehr möglich.

Aber: bei bestimmten Bewerbergruppen müssen zur Prüfung der Bewerbung doch Unterlagen eingereicht werden. Nach Abgabe der Online-Bewerbung erhalten Sie in diesem Fall einen Bewerbungsvordruck als PDF-Datei angezeigt, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob bzw. welche Unterlagen Sie an uns senden müssen. (Liste der unterschiedlichen Bewerbergruppen)

Achtung: Sofern Sie im Einzelfall zur Einreichung von Unterlagen aufgefordert werden, müssen diese

  • für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24.oo Uhr) bzw.
  • für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24.oo Uhr),

bei der Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Ansonsten nimmt Ihre Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.
Ggf. kann der Antrag im zeitgesteuerten Briefkasten am Nordost-Eingang der Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg, persönlich eingeworfen werden.

4. Stand der Bewerbung verfolgen

Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie über Ihren Account im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg einsehen und Ihre persönlichen Daten ändern. Aber: wenn Sie einen Studiengang im DoSV gewählt haben müssen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten im Portal von hochschulstart.de vornehmen.

Bei (Status)-Änderungen erhalten Sie eine Aufforderung per Mail, sich über Ihren Account einzuloggen. Änderungen sind z.B. Ihre Bewerbung wurde bearbeitet, zugelassen oder abgelehnt. (Liste der unterschiedlichen Statusbedeutungen)

5. Weiterer Verlauf für Studiengänge des DoSV

Bereits während der Bewerbungsphase können Sie im Portal von hochschulstart.de Ihre Bewerbungen priorisieren, d.h. die Reihenfolge der Hochschulen festlegen, bei denen Sie sich für einen bestimmten Studiengang beworben haben.

Auch die Annahme oder Ablehnung eines Zulassungsangebotes erfolgt in einem bestimmten Zeitraum durch aktives Mitwirken. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen zum Ablauf auf den Seiten von hochschulstart.de.

6. Bescheide

Wenn Sie nach Ende der Bewerbungsfrist ein Zulassungsangebot erhalten haben bzw. zugelassen wurden, finden Sie im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg Ihren Zulassungsbescheid. Dieser wird Ihnen zum Abruf und Ausdruck bereitgestellt. Über alle weiteren Schritte, sowie die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen wird im Bescheid informiert.

Die jeweilige Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt und muss unbedingt eingehalten werden.

Ausschluss- und Ablehnungsbescheide finden Sie ebenfalls im Online-Bewerbungsportal.

>>> Ein postalischer Versand von Zulassungs- oder Ablehnungsbescheiden erfolgt nicht

Ausnahme: Zulassungs-, Ausschluss- und Ablehnungsbescheide der Studiengänge im DoSV werden im Portal von hochschulstart.de bereitgestellt.

Studienfortsetzer beachten bitte:

Die Zulassungen bzw. Ablehnungen erfolgen frühestens ab Mitte September/Mitte März. Da die Universität keinen Einfluss darauf hat, ob und wann Studienplätze frei werden, kann sich das Vergabeverfahren auch bis in den Vorlesungszeitraum hinein erstrecken. Solange Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, besteht daher noch die Möglichkeit einer Zulassung. Ablehnungsbescheide werden erst erlassen, wenn absehbar ist, dass keine Studienplätze mehr frei werden.

7. Nachrückverfahren (gilt nicht für Studiengänge im DoSV)

Bewerber, die im Hauptverfahren eine Absage erhalten haben, nehmen automatisch (also bitte nicht telefonisch nachfragen) an einem eventuell durchzuführenden Nachrückverfahren teil. 

Hinweise zum Datenschutz:
Die im Bewerbungsformular zur Onlinebewerbung erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Soweit eine Zulassung zum Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studentenverwaltungssystem übernommen.
Alle Bewerberdaten werden unabhängig davon im Zulassungssystem nach Ablauf eines Semesters gelöscht. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.
Eingereichte Unterlagen werden 6 Monate nach Ende des Vergabeverfahrens vernichtet.

Ich bin damit einverstanden, dass ich Mitteilungen zum Verfahrensstatus (z.B. bei Zulassung oder Ablehnung zum Studium) an meine im nachfolgenden Bewerbungsverfahren anzugebende private Mailadresse erhalte (Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz "BayVwVfG").
In dieser Mail wird mir ein Link mitgeteilt, unter dem ich mittels eines persönlichen Login mit Benutzername und Passwort meinen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid ansehen und zur Verwahrung ausdrucken kann. Der entsprechende Bescheid steht mir nur bis zum Ende des Zulassungsverfahrens zur Verfügung.
Es wir dringend empfohlen, Bescheide für eigene Verwendungzwecke (Nachweis für andere Univesitäten, Kindergeld o.ä) auszudrucken. Ein späterer Ausdruck durch die Universität Würzburg kann nicht mehr erfolgen.