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    Studierendenkanzlei

    Eignungsprüfungen

    Bei den meisten Studiengängen ist keine Eignungsprüfung erforderlich, um mit dem Studium beginnen zu können. Die nachfolgend aufgelisteten Studiengänge erfordern jedoch eine solche Eignungsprüfung. Oftmals finden diese Eignungsprüfungen nur einmal jährlich statt, so dass es hier u.U. sinnvoll ist, sich bereits während der Schulzeit bzw. während des Dienstes (Zivildienst, Bundeswehr, Freiwilliges Soziales Jahr,...) dafür anzumelden, um zum Wunschzeitpunkt mit dem Studium beginnen zu können. Studiengänge, welche eine Eignungsprüfung verlangen, können in jedem Fall nur nach erfolgreicher Teilnahme an der Eignungsprüfung begonnen werden!

    Musikpädagogik

    15.01. für ein Sommersemester

    15.07. für ein Wintersemester

       
    Kunstpädagogik 30.06. jeden Jahres
       
    Musik 31.03. jeden Jahres
       
    Sport 01.06. jeden Jahres