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Studierendenkanzlei

Semesterticket

Auf Initiative der Studierendenvertretung der Universität Würzburg wurde erstmals zum Wintersemester 1999/2000 das Semesterticket für alle Würzburger Studierenden eingeführt. Vertragspartner sind das Studierendenwerk Würzburg und die örtlichen Verkehrsbetriebe, vertreten durch den Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM).

Beitrag für das Semesterticket pro Semester 90,90 €.

Der Beitrag für das Semesterticket muss von der Universität Würzburg aufgrund des so genannten Pauschalmodells von allen Studierenden erhoben und über das Studierendenwerk Würzburg an den Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM) weitergeleitet werden.

Den Beitrag für das Semesterticket muss grundsätzlich jede/r Studierende bei der Immatrikulation oder Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium.

Befreiungsmöglichkeiten:

Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrages für das Semesterticket sind nur schwerbehinderte Studierende, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen Wertmarke vorlegen können. 

Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, legen Sie uns bitte zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bzw. rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist eine Kopie Ihres Ausweises für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen Wertmarke vor. Denn nur so können wir Sie von der Zahlung des Semestertickets befreien.

Des Weiteren sind von der Zahlung des Beitrags für das Semesterticket Studierende ausgenommen, die an mehreren Hochschulen im Geltungsbereich des Studierendenwerks Würzburg und der Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM) immatrikuliert sind.Hierunter fallen nur Studierende, die an der Hochschule für Musik Würzburg (HfM) oder an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) – Standort Würzburg immatrikuliert sind.

Als Nachweis hierüber legen Sie bitte zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bzw. rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule vor, an der Sie bereits den Beitrag für das Semesterticket entrichtet haben.

Rückerstattung im Fall einer Exmatrikulation:

Informationen sowie einen Antragsvordruck für die Rückerstattung finden Sie auf unserer Internetseite zur Rückerstattung von Beiträgen.

Weitere Informationen und Rechtliches:

Informationen des Studierendenwerks Würzburg zum Semesterticket und insbesondere zum Geltungsbereich finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerk Würzburg.

Satzung des Studierendenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Würzburg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket)

Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf den Internetseiten der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie beim Studierendenwerk Würzburg

Alle Informationen der WVV zum Deutschlandticket für Studierende in Würzburg finden Sie hier.

Alternativ kann das Deutschlandticket für Studierende auch bei der Nahverkehr Mainfranken GmbH erworben werden.

Studierende der Universität Würzburg haben die Möglichkeit das "VRN-Anschluss-Semester-Ticket" des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) zu erwerben. Informationen hierzu finden Sie unter www.vrn.de.

Seit dem Wintersemester 2015/16 bietet der Main-Tauber-Kreis für Studierende, die Ihren Erstwohnsitz im Main-Tauber-Kreis haben, einen Zuschuss zum VRN-Anschluss-Semester-Ticket in Höhe von 50 % an. Informationen dazu finden Sie hier.

Das Land Baden-Württemberg bietet ab dem 1. März 2023 gemeinsam mit den Verkehrsverbünden und ÖPNV-Aufgabenträgern das landesweit gültige JugendticketBW an. Die Jahreskarte für umgerechnet einen Euro pro Tag ist ein Angebot für junge Menschen, preisgünstig den ÖPNV in Baden-Württemberg zu nutzen. Mit dem entsprechenden VRN Jugendticket BW kann darüber hinaus der ÖPNV im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) genutzt werden.

Das VRN JugendticketBW ist eine Jahreskarte, kostet 365 Euro und gilt an allen Tagen rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs für die 2. Klasse in Baden-Württemberg und im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr).

Junge Menschen erhalten das VRN Jugendticket BW, wenn sie unter 21 Jahre sind und in Baden-Württemberg wohnen sowie Schüler*innen, Auszubildende und Studierende unter 27 mit Schul- oder Hochschulort im baden-württembergischen Teil des VRN (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises).

Hinweis für Studierende der Würzburger Hochschulen mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis:

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis empfiehlt den Studierenden der Würzburger Hochschulen unter 21 mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis, die den Zuschuss des Main-Tauber-Kreises beantragen möchten, den Erwerb des VRN JugendticketBW, da nur das VRN JugendticketBW für Fahrten bis Würzburg Hauptbahnhof und zurück anerkannt werden kann. JugendticketBW anderer Verkehrsverbünde werden leider außerhalb von Baden-Württemberg nicht anerkannt.

Studierende ab 21 Jahren müssen - wie bisher - das Anschluss-Semester-Ticket des VRN nutzen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Flyer zum VRN JugendticketBW