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    Studierendenkanzlei

    SEPA-Lastschriftverfahren

    Diese Zahlungsmöglichkeit gilt nur für Studierende, die sich ONLINE rückmelden möchten. Für die Immatrikulation nutzen Sie bitte die Banküberweisung als Zahlungsart.

    Das SEPA-Lastschriftverfahren an der Universität Würzburg erfolgt in zwei Schritten:

    1.    Erteilung des SEPA-Lastschrift-MANDATS

    2.    Erteilung des SEPA-Lastschrift-AUFTRAGES.

    Folgende Informationen sollen Ihnen helfen, mögliche Fehler bei der Beauftragung Ihres SEPA-Lastschriftmandats zu vermeiden und so eine zügige Begleichung des Semesterbeitrages zu ermöglichen. Mit dem Begriff „SEPA-Lastschriftverfahren“ ist hier immer die SEPA-Basislastschrift gemeint.

    Bedingungen für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren: Das müssen Sie beachten!

    • Die SEPA-Lastschrift kann derzeit nur von einem (inländischen) Girokonto aus erfolgen. Geben Sie daher keinesfalls ein Kreditkartenkonto oder Sparkonto an.
    • Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erklären Sie, dass Sie der Kontoberechtigte des angegebenen Kontos sind. Mandate zugunsten Konten Dritter (z.B. Eltern) sind nicht möglich.
    • Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist, d.h. dass auf dem Konto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist bzw. eine ausreichende Kreditlinie besteht. Teileinlösungen sind generell nicht möglich.
    • Der Lastschrifteinzug kann nicht vorgenommen werden, wenn das im SEPA-Lastschriftmandat angegebene Konto nicht mehr besteht bzw. das Konto zwischenzeitlich aufgelöst wurde.
    • Des Weiteren werden SEPA-Lastschriften, denen der Kontoinhaber nach Belastung seines Kontos widersprochen hat, an uns zurückgegeben.