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Studierendenkanzlei

Gaststudium

Neben der Einschreibung für ein ordentliches Studium bietet die Universität auch die Möglichkeit der Anmeldung zum Studium als Gaststudierender (auch Gasthörer genannt) für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen (nicht für Studiengänge!). Die Anmeldung zum Studium als Gaststudierender ist jedoch gebührenpflichtig.

Insofern müssen Gaststudierende bei der Anmeldung die Lehrveranstaltungen, die sie belegen möchten, mit der jeweiligen Veranstaltungsnummer angeben. Das Lehrangebot des jeweiligen Semesters kann dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Wir sind gerne per E-Mail an studierendenkanzlei@uni-wuerzburg.de und telefonisch unter Tel.nr. 0931/31-83183 für Sie da. Zu nachfolgenden Zeiten sind wir auch persönlich erreichbar: Mo/Di/Do/Fr: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mi: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr. Für einen persönlichen Termin kontaktieren Sie uns bitte VORAB unter oben genannter E-Mail-Adresse.

Ihre Anmeldung zum Gaststudium können Sie gerne per Post, per E-Mail (als PDF-Datei) oder per Fax an uns übermitteln. Ihren Gasthörerausweis senden wir Ihnen per Post zu. Sie erreichen uns unter: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/mitarbeiter/

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen eines Gaststudiums gelten die jeweils gültigen Corona-Regeln (siehe hierzu auch: https://www.uni-wuerzburg.de/corona/studierende/).

Qualifikationsvoraussetzungen:

Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie ordentliche Studenten.

Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn

mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird oder

ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird und aufgrund der Vorbildung, der Berufserfahrung oder der sonstigen persönlichen Umstände davon ausgegangen werden kann, dass ein Bewerber den einzelnen Lehrveranstaltungen zu folgen vermag.

Teilnahmeeinschränkungen:

Gaststudierende können sich grundsätzlich für alle angebotenen Lehrveranstaltungen anmelden, soweit für diese keine besonderen Teilnahmebeschränkungen bestehen. Steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung (z.B. Laborarbeitsplätze) genießen die ordentlichen Studierenden Vorrang vor den Gaststudierenden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis.

Sofern Sie Kurse am Zentrum für Sprachen belegen möchten, melden Sie sich bitte zuerst dort an und lassen sich die Teilnahme schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung legen Sie uns bitte zusammen mit Ihrem Anmeldeantrag vor.

Darüber hinaus ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen von zulassungsbeschränkten Studiengängen, in der Regel ausgeschlossen. Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind können Sie hier ersehen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der folgenden Studiengänge ist generell ausgeschlossen:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Masterstudiengang Information Systems
  • Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik
  • Masterstudiengang Management
  • Masterstudiengang International Economic Policy
  • Deutsch als Fremdsprache

Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Scheinen) ist im Rahmen des Gaststudiums generell ausgeschlossen. Ein Prüfungsanspruch kann aus dem Gaststudium ebenfalls nicht hergeleitet werden.

Das Anmeldeformular zum Studium als Gaststudierender ist hier zum Ausdrucken erhältlich.

Per Post eingesandte Anmeldeformulare, welche nicht handschriftlich unterschrieben sind, können nicht bearbeitet werden!

Wenn Sie der Universität Würzburg zusammen mit Ihrer Anmeldung zum Gaststudium ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, reichen Sie bitte das Anmeldeformular unterschrieben und im Original, d.h. in Papierform ein.

Für die Anmeldung zum Gaststudium mit erstmaliger Erteilung eines wiederkehrenden SEPA-Lastschriftmandates verwenden Sie bitte dieses Formular. Sofern Sie uns nur ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat erteilen, müssen Sie diesen Antrag jedes Semester erneut ausfüllen.

Antragsformular für die Anmeldung zum Gaststudium mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Für die Anmeldung zu weiteren Semestern als Gaststudierender (Rückmeldung) unter Verwendung des wiederkehrenden SEPA-Lastschriftmandates verwenden Sie bitte diesen Vordruck. Sofern Sie uns bereits ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und noch zusätzliche Veranstaltungen belegen möchten, verwenden Sie bitte ebenfalls dieses Formular.

Antragsformular für die Rückmeldung zum Gaststudium

Anmeldetermine:

Die Anmeldung zum Gaststudium kann auf dem Postweg oder persönlich

für ein Wintersemester: ab September

für ein Sommersemester: ab März

jeden Jahres bis zum Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters beantragt werden. Die jeweiligen Fristen und Termine finden Sie hier.

Unsere Besucheradresse sowie die Öffnungszeiten finden Sie hier. Um zum Lageplan Campus Hubland Nord zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Gebühren für das Gaststudium:

Die Gebühr für Gaststudierende bemisst sich nach der Gesamtzahl der Semesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen.

Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 € pro Semester, und staffelt sich wie folgt:

1 bis 4 Semesterwochenstunden: 100,00 €
5 bis 8 Semesterwochenstunden: 200,00 €
ab 9 Semesterwochenstunden: 300,00 €

Die Gebühr für Gaststudierende kann per SEPA-Lastschriftverfahren, per Überweisung oder in bar an der Universitäts-Zahlstelle (Zwinger 32) gezahlt werden.

SEPA-Lastschriftverfahren:

Beim SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie der Universität Würzburg ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit ist die Universität Würzburg berechtigt, die Gebühr für das Gaststudium von Ihrem Konto abzubuchen. Das SEPA-Lastschriftmandat an der Universität Würzburg ist i.d.R. ein Dauer-SEPA-Lastschriftmandat. D.h., Sie müssen für die Anmeldung zum darauffolgenden Semester kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dies ist lediglich erforderlich, wenn sich wichtige Voraussetzungen, wie z.B. die Kontoverbindung ändern oder Sie uns nur ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

Bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates müssen Sie das Anmeldeformular für das Gaststudium zusammen mit dem Mandatsformular unterschrieben und im Original in Papierform bei der Universität Würzburg einreichen. Dies können Sie entweder auf dem Postweg oder persönlich in unseren Büroräumen tun.

Grundsätzlich kann ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit von Ihnen und von der Universität Würzburg einseitig ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Es genügt eine Mail an sepa@uni-wuerzburg.de. Darüber hinaus verliert ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat auch durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nach dem Ersteinzug nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird.

Direkt im Anschluss an Ihre Anmeldung als Gasthörer wird Ihr SEPA-Lastschriftmandat durch die Universität Würzburg verarbeitet und zum Lastschrifteinzug an die Bayerische Landesbank München übermittelt. Über die anstehende Belastung Ihres Kontos erhalten Sie im Zuge der Übermittlung an die Bank eine separate E-Mail an Ihre E-Mailadresse. Sie sollten deshalb sicherstellen, dass ab diesem Zeitpunkt und für die folgenden 14 Werktage Ihr Konto über die nötige Kontodeckung verfügt.

Kann die Gebühr für Gaststudierende aus Gründen, die Sie zu vertreten haben nicht eingezogen werden, muss Ihre Anmeldung für das betreffende Semester widerrufen werden. Vor dem Widerruf erhalten Sie jedoch die Möglichkeit, die ausstehende Gebühr für das Gaststudium zzgl. eines Rücklastschriftentgeltes per Banküberweisung zu bezahlen. Gründe für eine Nichteinlösung der Lastschrift könnten sein:

- Ihr Konto weißt eine unzureichende Deckung auf (z.B. kein ausreichendes Guthaben, keine ausreichende Kreditlinie).

(Eine unzureichende Deckung Ihres Kontos macht sich übrigens dadurch bemerkbar, dass unsere Hausbank versucht, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, um ihn dann wieder Ihrem Konto gutzuschreiben. Dieser Vorgang mag unnötig kompliziert erscheinen, er steht jedoch nicht in unserem Einflussbereich).

- Das im SEPA-Lastschriftmandat angegebene Konto besteht nicht mehr bzw. das Konto wurde zwischenzeitlich aufgelöst.

- Der Kontoinhaber hat nach der Belastung seines Kontos der SEPA-Lastschrift widersprochen.

- Die im SEPA-Mandat angegebene IBAN ist fehlerhaft.

Im Falle einer nichteinlösbaren oder widerrufenen SEPA-Lastschrift wird das Konto der Universität Würzburg von den Banken mit einem Rücklastschriftentgelt belastet. Die Höhe des Rücklastschriftentgeltes ist dabei von Bank zu Bank unterschiedlich. Diese Kosten müssen wir Ihnen zusätzlich zur Gebühr für das Gaststudium berechnen. Die zu zahlende Gebühr für das Gaststudium wird sich deshalb automatisch um dieses Entgelt erhöhen.

Über die geplatzte Lastschrift werden wir Sie umgehend per Schreiben informieren. Gleichzeitig geben wir Ihnen die Gelegenheit, die erhöhte Gasthörergebühr an der Universität Würzburg zu überweisen. Dem Schreiben liegt ein vorausgefüllter Überweisungsträger bei.

Gäste-Account des Rechenzentrums:

Gaststudierende können ähnlich wie ordentlich Studierende einen sog. Gäste-Account beim Rechenzentrum beantragen. Der Gäste-Account ist kostenlos. Die Verlängerung muss jedoch jedes Semester erneut beantragt werden.

Das Rechenzentrum ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit leider für den Publikumsverkehr geschlossen. Für die Beantragung des Gäste-Accounts füllen Sie bitte den Antrag ("JMU-Account für Gasthörer") aus und schicken ihn eingescannt per E-Mail zusammen mit einer Kopie des Gasthörerausweises an den IT-Support (die E-Mailadresse finden Sie ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite des Rechenzentrums). Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Fax (0931/31-850500) übermitteln.

Gästezugang zur Universitätsbibliothek:

Gaststudierenden der Universität Würzburg steht, ebenso wie allen Studierenden und Mitarbeitern der Universität Würzburg, die Universitätsbibliothek offen. Die Benutzung ist kostenlos. Für die Ausleihe benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Gästezugang zu den Mensen des Studierendenwerks Würzburg:

Um in den Mensen / Cafeterien oder an den Automaten des Studierendenwerks Würzburg bezahlen zu können, benötigen Sie eine sog. Gästekarte. Diese erhalten Sie an der Hauptkasse in der Mensa des Studierendenwerks Würzburg (Stadtmensa), Am Studentenhaus, 97072 Würzburg. Öffnungszeiten: Mo bis Fr (außer Do) 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Do 13.00 bis 15.00 Uhr.