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    FAQ für ausgewählte Erasmus-Teilnehmende

    Aktuell erreichen uns vermehrt Beschwerden und Rückfragen zur Berechnung der Fördersätze. Zum besseren Verständnis ein kurzer Einblick in die Erasmus-Projektlogik: Die Zuweisung der Erasmus+ Mittel an Hochschulen erfolgt einmal jährlich für eine jeweils mehrjährige Projektlaufzeit. Im Rahmen sich überlappender Projektzyklen werden daher zeitgleich mehrere Projekte an deutschen Hochschulen administriert. Da Mittel nicht zwischen den Projekten übertragbar sind, sind Hochschulen programmseitig angehalten, mit den ihnen zugewiesenen Fördermitteln bestmöglich und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Das bedeutet, Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig auszuschöpfen. Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, kann dies dazu führen, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel. In Abhängigkeit der jeweiligen Restmittel aus älteren Projekten kann dies dazu führen, dass Hochschulen beispielsweise die Erhöhung der Fördersumme des Projektes 2022 nicht unmittelbar einführen können und einige Auslandsaufenthalte noch aus älteren Projektmitteln finanziert werden.

    Die Kriterien für die Vergabe der Projektmittel sind für das kommende akademische Jahr (22/23) die folgenden:

    • Studierende mit einem Aufenthalt im Wintersemester mit Enddatum bis einschließlich 31.01.2023 werden nach den Richtlinien des Erasmus-Projekts 2021 gefördert. Das Enddatum haben alle Studierenden selbstständig in das Registrierungsformular in MoveOn eingetragen. Die Fördersätze im Projektjahr 2021 lauten: 450,00 €  für Aufenthalte in Ländergruppe 1, 390,00 € für Aufenthalt ein Ländergruppe 2 und 330,00 € in Ländergruppe 3. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine monatliche Zusatzförderung von 250,00 €. Die Zusatzförderung für Grünes Reisen beträgt einmalig 50,00 €. Der Antrag auf die Zusatzförderung wurde mit Ihrer Registrierung in MOveOn gesetellt und kann nicht mehr nachträglich gestellt werden. 
    • Studierende mit einem Aufenthalt im Wintersemester mit einem Enddatum ab 01.02.2023 oder später sowie Studierende mit Jahresaufenthalten werden nach den Richtlinien des Prijekts 2022 gefördert. Die Fördersätze lauten: 600,00 € Ländergruppe 1, 540,00 € Ländergruppe 2 und 490,00 € Ländergruppe 3. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine monatliche Zusatzförderung von 250,00 €. Die Zusatzförderung für Grünes Reisen beträgt einmalig 50,00 €. Der Antrag auf die Zusatzförderung wurde mit Ihrer Registrierung in MOveOn gesetellt und kann nicht mehr nachträglich gestellt werden. 

    Nur durch die Definition dieser Förderkriterien war es möglich, dass ALLE Studierenden, die einen Antrag auf Erasmus-Förderung gestsellt haben, auch eine Förderung erhalten können. Andernfalls wäre eine Kürzung der Stipendiensumme pro Person notwendig gewesen, wie z.B. Förerung von nur drei Aufenthaltsmonaten, keine Zusatzförderung für alle, die aus dem Projekt 2021 gefördert werden, oder Ähnliches.

    Zur Transparenz noch eine Beispielberechnung:

    Hätten wir alle Studierenden aus dem Projekt 2022 gefördert (also mit höheren Fördersätzen), wäre folgender Fall eingetreten: Jede Person hätte maximal eine Förderung für drei Aufenthaltsmonate pro Semester erhalten können. Das würde für den Aufenthalt in Schweden (LG 1) beispielsweise bedeuten: 
    Aufenthaltszeitraum: 01.09.2022 - 31.01.2023 (5 Monate)
    Förderzeitraum: 3 Monate
    Zusatzförderung: 250,00 €/Monat
    Berechnung: 3 x 600,00 € + 3 x 250,00 € = 2.550,00 €

    Durch die projektübergreifende Förderung (Fördersätze aus Projekt 2021) ergibt sich zum Vergleich folgende Berechnung:
    Aufenthaltszeitraum: 01.09.2022 - 31.01.2023 (5 Monate)
    Förderzeitraum: 5 Monate
    Zusatzförderung: 250,00 €/Monat
    Berechnung: 4 x 450,00 € + 5 x 250,00 € = 3.500,00 €

    Auch wenn auf den ersten Blick Ungerechtigkeiten entstehen, möchten wir Sie nach diesen Erläuterungen um Verständnis bitten und nochmals anmerken, dass die Berechnung in erster Linie im Sinne aller Studierenden erfolgt, auch wenn uns aufgrund oben genannter Richtlinie des DAAD gewissermaßen die Hände gebunden sind. 

    Ja. Zum besseren Verständnis ein kurzer Einblick in die Erasmus-Projektlogik: Die Zuweisung der Erasmus+ Mittel an Hochschulen erfolgt einmal jährlich für eine jeweils mehrjährige Projektlaufzeit. Im Rahmen sich überlappender Projektzyklen werden daher zeitgleich mehrere Projekte an deutschen Hochschulen administriert. Da Mittel nicht zwischen den Projekten übertragbar sind, sind Hochschulen programmseitig angehalten, mit den ihnen zugewiesenen Fördermitteln bestmöglich und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Das bedeutet, Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig auszuschöpfen. Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, kann dies dazu führen, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel. In Abhängigkeit der jeweiligen Restmittel aus älteren Projekten kann dies dazu führen, dass Hochschulen beispielsweise die Erhöhung der Fördersumme des Projektes 2022 nicht unmittelbar einführen können und einige Auslandsaufenthalte noch aus älteren Projektmitteln finanziert werden.

    Nein. Haben Sie mit Ihrer Registrierung in MoveON keines der Kriterien, für die man eine Zusatzförderung erhalten würde, angegeben (z.B. dass Sie mit einem Kind ins Ausland reisen oder einen Grad der Behinderung haben), kann dies nachträglich nicht geändert werden. 

    Bitte streichen Sie die fälschlich angegebene Zusatzförderung im Grant Agreement und in der Ehrenwörtlichen Erklärung eigenständig händisch mit einem auffallenden Stift.

    Nein. Bitte machen Sie sich eine Notiz über den vorläufigen Zeitraum, den Sie für Ihren Aufenthalt bei Ihrer Registrierung angegeben haben und der auch so im Grant Agreement ausgewiesen wurde. Die wenigsten Studierenden werden diesen Zeitraum so einhalten können. Sie erhalten Ende September eine erste Rate in Höhe von 70% Ihrer geplanten Mobilitätsförderung, die sich aus Ihrem anfänglich geplanten Zeitraum errechnet.

    Bitte beachten Sie: Bei dem ausgezahlten Betrag handelt es sich um eine vorläufige Zahlung! Nach Rückkunft und Abgabe aller Unterlagen wird anhand der Confirmation of Arrival and Departure Ihre tatsächliche Fördersumme berechnet. Ist der tatsächliche Zeitraum länger als in Ihrer Registrierung und in Ihrem Grant Agreement angegeben, so wird die zweite Rate etwas höher als 30% ausfallen. Ist der Zeitraum kürzer als in Ihrer Registrierung und in Ihrem Grant Agreement angegebenen, wird die zweite Rate etwas niedriger als 30% ausfallen oder es wird Ihrerseits eine Rückzahlung fällig.

    Bitte verbessern Sie das Grant Agreement und/oder die Ehrenwörtliche Erklärung eigenständig händisch mit einem auffallenden Stift.

    Die reguläre Erasmus-Mobilitätsförderung wird Ende September ausgezahlt.

    Sollten Sie eine Zusatzförderung erhalten, so wird diese mit der regulären Erasmus-Mobilitätsförderung ausgezahlt, nämlich Ende September. 

    Der Green-Travel-Zuschlag wird erst nach Ihrer Rückkunft und der Abgabe aller Unterlagen mit der zweiten Rate ausgezahlt. Bis zum Ende Ihres Aufenthalts an der Gastuni können noch viele Ereignisse eintreten, sodass sich Ihre Reiseplanungen noch ändern können.

    Momentan haben die deutschen Hochschulen noch keinen Zugang zur OLS-Plattform bekommen. Sobald wir diesen erhalten, teilen wir Ihnen dies umgehend mit.

    Ja, bis zum 31.05.2023 dürfen wir UK-Studienaufenthalte noch aus dem regulären Erasmus-Programm fördern. Danach endet die Programmteilnahme Großbritanniens auf Grund des Brexit. Aufenthalte in die UK können wegen dieser Maximalfrist somit nur noch aus dem Altprojekt 2020 (Projektende 31.05.2023) gefördert werden. Die neuen Fördersätze des Projektes 2022 finden leider keine Anwendung. Studierende, deren Aufenthalte darüberhinaus andauern, werden bzgl. zusätzlicher Fördermöglichkeiten kontaktiert. 

    Achtung: UK-Outgoings richten Ihr Anliegen bitte an go-abroad@uni-wuerzburg.de