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Partnerschaftsanbahnung & Vertragsgestaltung

Sie interessieren sich für ein internationales Partnerschaftsabkommen oder möchten eine bestehende Kooperation erneuern?

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Bei uns finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner rund um internationale Hochschulkooperationen.

Schritte zur internationalen Hochschulkooperation (Nicht Erasmus)

  1. Bitte klären Sie die auf dem Handout aufgeführten Punkte im Vorfeld.
  2. Füllen Sie das Formular Request for International Cooperation aus und schicken Sie das ausgefüllte Formular an international-networking@uni-wuerzburg.de
  3. Das Referat 1.1 wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  4. Die Kommunikation mit der potentiellen Partnerhochschule sowie die Vertragsverhandlungen erfolgen in Abstimmung mit dem Referat 1.1.
  5. Die Prüfung des endgültigen Vertragsentwurfs erfolgt durch das Referat 1.1. Bitte beachten Sie, dass alle Abweichungen von unserer Vorlage einer gesonderten Prüfung bedürfen.
  6. Das Referat 1.1 holt die Unterschrift des Präsidenten bzw. der Vizepräsidentin für Internationalisierung und Alumni ein.

Bitte wenden Sie sich bei jeder neuen Partnerschaftsanbahnung oder -erneuerung an das Referat 1.1. Wir aktualisieren unsere Vorlagen für MoUs und SEAs regelmäßig, damit Sie stets die aktuellste Version erhalten.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören – Ihr Referat 1.1 - Übergreifender Internationalisierungsservice und Netzwerke (InterNational Networking)

Abschluss eines Erasmus-Abkommens (Inter-Institutional Agreement)

Erasmus-Abkommen KA 131 - Mobilität von Einzelpersonen innerhalb der ERASMUS+ Programmländer

Abschluss eines papierlosen Erasmus-Abkommens (Inter-Institutional Agreement = IIA) im Rahmen von Erasmus Without Paper (EWP). Ablaufschritte: 

  • Bedarfsidentifizierung Studierenden- und/oder Personalmobilität 

  • Absprachen zu Studienprogrammen/Kursangeboten: Passen die Programme zueinander, ist für Incomings und Outgoings ein Mehrwert erwartbar? 

  • Festlegung der Mobilitätszahlen für SMS (Student Mobility for Studies) und STA (Staff Mobility):  
    - Wie viele Studierende/Personal sollen pro Jahr mobil sein? 
    - Wie lange sollten die Aufenthalte dauern? 
    - Welche Sprachkenntnisse müssen vorliegen?  

  • Horizontale und vertikale Zweitüberprüfung und ggf. Anpassung der abgestimmten Zahlen und Bedingungen innerhalb des Fachbereichs, dabei auch Klärung, ob die geplanten Mobilitätsvolumina organisatorisch und inhaltlich getragen werden können. 

  • Nach Überprüfung und Einigung auf die finalen Bedingungen: Beide Seiten informieren ihr jeweiliges International Office über den Wunsch, ein IIA abzuschließen.

  • Erfüllt die Partnerhochschule die Akkreditierungsvorgaben? 

  • Strategische Passung: Passt die Kooperation zur Internationalisierungsstrategie? 

  • EU-Richtlinien: Werden alle Vorgaben eingehalten? 

  • Sind die Zahlen aus dem Erfahrungshorizont des IO heraus realistisch und plausibel?

  • Kontaktaufnahme mit dem Partner IO zur Verifizierung der Ausgangsdaten, zur Prozessoptimierung und zur IIA-Initialisierung 

  • Erstellung des IIA-Entwurfs im EWP-System 

  • Austausch mit dem IO der Partnerhochschule zur gegenseitigen Überprüfung der IIA-Daten 

  • Bei Datenkongruenz beidseitige Genehmigung der synchronisierten IIA-Entwürfe 

  • Ab gegenseitiger Genehmigung Gültigkeit

Hinweis: Alle Schritte erfolgen papierlos und digital über das EWP-System. Die enge Abstimmung zwischen den Fachbereichen und der International Offices ist essenziell für einen reibungslosen Ablauf. Ab Übernahme der IOs werden die Fachbereiche über die markanten Fortschrittspunkte auf dem Laufenden gehalten.  

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören – Ihr Referat 1.2 - Europäische Bildungsprogramme (ERASMUS)

 

Erasmus-Abkommen KA 171 (Mobilität mit Partnerländern außerhalb der ERASMUS+ Programmländer)

  1. Die Anbahnung von ERASMUS-Partnerschaften mit Hochschulen in Partnerländern wird durch die Fächer der Universität Würzburg initiiert. Wenn Sie eine Partnerschaft anbahnen möchten, kontaktieren Sie bitte die FachkollegInnen in den Fakultäten der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Bitte prüfen sie mit diesen gemeinsame Schwerpunkte in Forschung und Lehre.
  2. Sofern Sie hier eine Unterstützung durch KollegInnen aus den Fakultäten erhalten, so kontaktieren Sie bitte gemeinsam das Erasmus KA171-Team über folgende E-Mail-Adresse: erasmus171@uni-wuerzburg.de.
  3. Die Kontaktierung muss bis zum 15. September erfolgen.

  1. Im weiteren Prozess ist von den Fächern gemeinsam mit der ERASMUS 171-Koordination ein Antrag beim Deutschen Akademischen Austauschdienst einzureichen. Hierfür muss bis Ende Oktober ein ausgefüllter Partnerfragebogen bei der ERASMUS 171-Koordination eingereicht werden.
  2. Hierzu sind Fragen zur Strategische Relevanz, zur Wirkung und Verbreitung der Partnerschaft sowie zur konkreten Durchführung anzugeben (u.a. Anzahl und Art der Mobilitäten)
  3. Die ERASMUS-171-Koordination prüft die Akkreditierung der Partnerschaftshochschule gemäß der Anabin-Datenbank der deutschen Kultusministerkonferenz.
  4. Im Januar jeden Jahres wir der ERASMUS-171-Antrag für die Universität Würzburg eingereicht.
  5. Üblicherweise erhalten wir im Juli/August eines jeden Jahres eine Rückmeldung über die Bewilligung.

  1. Nach der Bewilligung des Antrags und der Budgetierung der Mittel wird gemeinsam mit den FachkoordinatorInnen ein Interinstitutional Agreement erstellt, das den Umfang und die Art der Mobilitäten umfasst.
  2. Nach beidseitiger Unterzeichung des Dokuments können die Studierenden- und Personalmobilitäten beginnen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören – Professur für Erwachsenenbildung / Weiterbildung am Institut für Pädagogik