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Studierendenkanzlei

Losverfahren-Bewerbung Online

Online-Losbewerbung für das erste Fachsemester zulassungsbeschränkter Studiengänge/-fächer der Universität Würzburg

Die Bewerbungsplattform ist ab den u.a. Bewerbungsfristen am Ende dieser Seite mit einem weiterführenden Link freigeschaltet.

Bewerbungsfristen:

Für ein Wintersemester

  • 01.10. - 10.10.

Für ein Sommersemester

  • 01.04. - 10.04.

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktags.

Bei Bewerbungen für das Losverfahren handelt es sich nur um Kurzbewerbungen, die ausschließlich online, über die während der Losbewerbungsfristen bereitgestellten Bewerbungsplattformen, erfolgen. Postalische oder anderweitig eingereichte Anträge nehmen nicht am Losverfahren teil.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die Studienberechtigung  für Ihren gewünschten Studiengang verfügen.

Wie gehe ich im Bewerbungsportal vor?

  • WICHTIG: Wenn Sie bereits einen Account in WueStudy für das entsprechende Semester haben oder schon an der Universität Würzburg studieren, loggen Sie sich bitte ein.
  • Andernfalls registrieren Sie sich zunächst.
  • Bei der Auswahl des gewünchten Studienganges wählen Sie bitte als Studiengang "Losverfahren" und dann Ihr gewünschtes Fach.
  • Sie können nur einen Antrag je Studiengang stellen.

Wenn ein Losverfahren stattfindet, erhalten Sie einen Zulassungs- bzw Ablehnungsbescheid.
Findet kein Losverfahren statt, werden auch keine Bescheide erstellt.

Bitte sehen Sie nach Ende der Bewerbungsfrist davon ab, Anfragen zum Stand von Losverfahren an die Universität zu richten.

Bewerber für den Studiengang "Akademische Sprachtherapie/Logopädie" beachten bitte, dass neben dieser Losbewerbung zwingend auch die Eignung durch die Berufsfachschule festgestellt sein muss und dementsprechend ein Ausbildungsvertrag vorliegen muss. Ein Studienabschluss wäre sonst nicht möglich. Link: Berufsfachschule für Logopädie

Allgemeine Infos zum Losverfahren.

Die im Bewerbungsformular zur Onlinebewerbung erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Soweit eine Zulassung zum Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studentenverwaltungssystem übernommen.

Alle Bewerberdaten werden unabhängig davon im Zulassungssystem nach Ablauf eines Semesters gelöscht.