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Studierendenkanzlei

Promotionsstudium

Die Universität Würzburg verleiht die akademischen Grade zum Lic. theol., Dr. theol., Dr. iur., Dr. iur. utr., Dr. med., Dr. med. dent., Dr.rer.medic., Dr. phil., Dr. rer. nat. und Dr. rer. pol..

Wer nach dem erfolgreichen Abschluss eines Erststudiums durch eine Promotion den akademischen Grad eines Doktors erwerben will, muss nach den Bestimmungen der Rahmenpromotionsordnung zu Beginn des Promotionsverfahrens die Annahme bzw. Zulassung als Doktorandin oder Doktorand bei der jeweiligen Fakultät oder Graduiertenschule beantragen. Generell ist ein einschlägiger Studienabschluss (in der Regel mit einem Zeugnis über den Erwerb des Masters, eines Staatsexamens, des Magisters oder des Diploms) nachzuweisen. Ein Bachelorabschluss ohne anschließenden Masterabschluss genügt grundsätzlich nicht als Zugangsvoraussetzung zu einer Promotion!

Die genauen Einzelheiten können Sie der Rahmenpromotionsordnung sowie den jeweiligen Promotionsordnungen entnehmen.

Laut Rahmenpromotionsordnung hat sich die Doktorandin oder der Doktorand nach der Annahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Immatrikulationsfristen zu immatrikulieren. Ohne die Annahme bzw. Zulassung ist die Immatrikulation zum Promotionsstudium nicht möglich.

Verfahren zur Aufnahme eines Promotionsstudiums:

                                           

Ich komme neu an die Universität Würzburg.

Ich bin bereits an der Universität Würzburg immatrikuliert.


Zulassung:                                  An allen Fakultäten sowie an den Graduiertenschulen ist für die Aufnahme des Promotionsstudiums eine Zulassung zum Promotionsstudium (Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand) erforderlich. Informationen zum jeweiligen Zulassungsverfahren erhalten Sie beim Dekanat der betreffenden Fakultät bzw. an den Graduiertenschulen.

Antragsverfahren:                        Online-Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer Antrag zum Studiengang- und Studienfachwechsel                                                      

Antragszeitraum:         innerhalb der Immatrikulationsfrist                 im Rahmen der Rückmeldung zum nächsten Semester

Immatrikulationsdauer:          Wird in der Zulassung zum Promotionsstudium mitgeteilt. Wenn dort keine Zeitangabe genannt ist, gilt die gesetzliche Regelung (max. vier Jahre).

 

Verfahren zur Verlängerung eines Promotionsstudiums:


Verlängerung des Promotionsstudiums: In Ausnahmefällen kann die Immatrikulation verlängert werden, wenn die Promotion ohne formale Immatrikulation nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden kann und die wichtigen Gründe hierfür nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Betreuer bzw. die Fakultät oder Graduiertenschule.

Antragsverfahren: Antrag zur Verlängerung des Promotionsstudiums                                                             

Antragszeitraum: im Rahmen der Rückmeldung zum nächsten Semester