English Intern
  • Studierende am Hubland
Studierendenkanzlei

Bescheinigungsdruck

Die Studierendenkanzlei der Universität Würzburg stellt die folgenden Studienbescheinigungen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

Bitte drucken Sie sich diese Bescheinigungen möglichst jedes Semester aus und bewahren sie gut auf, da Sie diese im Laufe Ihres Lebens immer wieder benötigen und an verschiedenen Stellen vorlegen müssen.

Die Immatrikulationsbescheinigung benötigen viele Stellen als Nachweis der Studierenden-Eigenschaft (z. B. Krankenkasse, Familienkasse, Amt für Ausbildungsförderung, Deutsche Rentenversicherung usw.). D. h. jeder Stelle, die von Ihnen einen Nachweis Ihres Studierendenstatus fordert, können Sie eine solche Bescheinigung vorlegen. Auf ihr sind alle wesentlichen Semesterdaten enthalten, daher sollten Sie diese Bescheinigungen semesterweise ausdrucken. Ein Neuausdruck sollte ebenfalls erfolgen, wenn sich während des Semesters Änderungen, zum Beispiel durch eine Beurlaubung, durch einen Studiengangs- bzw. Studienfachwechsel o.ä., ergeben.

Neben der Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie zusätzlich auch die Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Bahn AG (auf Seite 2 ff). Studierende können für Fahrten zum Studienort eine Schüler-Monats-Fahrkarte der Deutschen Bahn erwerben. Zum Nachweis der Berechtigung ist eine Berechtigungskarte auszufüllen. Unsere Bescheinigung ersetzt den Stempel der Universität Würzburg auf der Berechtigungskarte. Einfach die Bescheinigung an die Berechtigungskarte heften.

Mit dem BAföG-Amt ist abgestimmt, dass diese Bescheinigung als Ersatz für das Formblatt 2 "Bescheinigung nach § 9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte" gilt.

Die Studienzeiten- und Exmatrikulationsbescheinigung enthält eine Übersicht über alle an der Universität Würzburg verbrachten Semester sowie weitere Angaben [Anzahl der Urlaubs- und Hochschulsemester, Regelstudienzeit(en) sowie das Datum der erstmaligen Immatrikulation und ggf. das Datum der Exmatrikulation]. Die Studienzeiten- und Exmatrikulationsbescheinigung ist eine Alternative zu den Immatrikulationsbescheinigungen, die Sie für jedes Semester einzeln drucken können. Bei einem Hochschulwechsel können Sie diese Bescheinigung als Nachweis Ihres bisherigen Studiums sowie als Exmatrikulationsbescheinigung verwenden.

Auf dieser Bescheinigung werden alle an der Universität Würzburg gezahlten Semesterbeiträge bescheinigt. Die Bescheinigung kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden.

Diese Bescheinigung sollten Sie sich ebenfalls direkt nach der Exmatrikulation ausdrucken bzw. abspeichern und gut aufbewahren. Im Falle einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie geeignete Nachweise über Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres vorlegen. Diesen Nachweis können Sie mit unserer Rentenversicherungsbescheinigung erbringen.

Diese Bescheinigung sollten sie sich direkt nach der Exmatrikulation ausdrucken bzw. abspeichern und gut aufbewahren. Im Falle eines Hochschulwechsels muss die Bescheinigung im Rahmen der Immatrikulation an der neuen Hochschule vorgelegt werden.

Auf dem Kontrollblatt werden Ihnen die über Sie im Studierendenverwaltungssystem gespeicherten persönlichen Daten angezeigt. Dies sind in erster Linie Ihre Angaben zur Person, Ihre Kontaktdaten sowie Daten zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und zum Studiengang.

Die vorstehend genannten Bescheinigungen werden alle mit einem Verifikationscode versehen. Über den Verfikationscode lässt sich die Echtheit der Bescheinigungen nachprüfen.

Sie können alle Bescheinigungen für alle Semester, in denen Sie bei uns immatrikuliert waren erzeugen.

Innerhalb der Universität Würzburg stellen Ihnen aber auch noch andere Stellen, wie z.B. das Prüfungsamt oder Lehrstühle und Institute, zusätzliche Bescheinigungen zur Verfügung. Diese müssen jedoch immer bei der jeweiligen Stelle angefordert werden.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen zum Bescheinigungsdruck:

Um eine Bescheinigung auszudrucken, benötigen Sie gültige Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) für WueStudy.

Loggen Sie sich mit den Zugangsdaten in WueStudy ein. Unter dem Menüpunkt "Studienservice" klicken Sie bitte auf die Registerkarte „Bescheinigungen“. Hier können Sie alle in WueStudy zur Verfügung stehenden Bescheinigungen ausdrucken.

Unter der Überschrift "Bescheinigungen der Studierendenkanzlei" können Sie alle von der Studierendenkanzlei zur Verfügung gestelten Bescheinigungen herunterladen und ausdrucken. Bei diesen Bescheinigungen mit Verifikationscode wird es externen Stellen ermöglicht, die Echtheit der Bescheinigung zu überprüfen. Zum Abruf der Bescheinigung klicken Sie einfach auf die von Ihnen gewünschte Bescheinigung. Danach können Sie das Semester auswählen, für das Sie die Bescheinigung erzeugen möchten. Durch Klick auf "PDF erstellen" wird die Bescheinigung erzeugt.

Unter der Überschrift "Bescheinigungen für Noten und Prüfungen" werden Ihnen Bescheinigungen des Prüfungsamtes angeboten.

Unter der Überschrift "Bescheinigung für Veranstaltungen" werden Ihnen Bescheinigungen zu Veranstaltungen angeboten.

Sie können nun am heimischen PC, im PC-Pool der Universität oder von einem beliebigen PC mit Internetzugang (auch im Ausland) Ihre Bescheinigungen abrufen und auch ausdrucken. Um Bescheinigungen ausdrucken zu können, muss der Rechner an einem funktionierenden Drucker angeschlossen sein.

Einzelbescheinigungen, die nur für ein Semester gelten (Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigung), können Sie für alle Semester abrufen, in denen Sie bei uns immatrikuliert waren. Dazu wählen Sie bitte in der Dropdownbox das gewünschte Semester aus und klicken anschließend auf die jeweilige Einzelbescheinigung.

Sofern Sie Einzelbescheinigungen für mehrere Semester benötigen, wählen Sie bitte die "Studienzeitenbescheinigung mit Verifikationsnummer" aus. Diese enthält eine Übersicht über alle Semester, die Sie an der Uni Würzburg studiert haben. Bei dieser Bescheinigung ist eine Vorauswahl des Semesers nicht erforderlich.

Gehen Sie nach dem Login in WueStudy unter dem Menüpunkt "Studienservice" auf die Registerkarte "Bescheinigungen". Dort werden Ihnen alle zur Verfügung stehenden Bescheinigung mit dem Zusatz "mit Verifikationsnummer" angezeigt.

Um die Echtheit der Bescheinigungen zu bestätigen, ist auf jeder Bescheinigung eine zwölfstellige Verifikationsnummer aufgedruckt. Auf unserem Verifikationsserver https://go.uniwue.de/verify kann diese Nummer von Ämtern, Behörden und anderen Institutionen auf ihre Gültigkeit überprüft werden (Verifizierung). Bescheinigungen können jedoch im Laufe des Semesters an Gültigkeit verlieren (z. B. durch Exmatrikulation).

Ändern Sie vor dem Herunterladen der Bescheinigung (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über bestandene Module, ...) die Systemsprache von Deutsch auf Englisch. Den entsprechenden Button finden Sie im Portal rechts oben. Anschließend können Sie sich alle Bescheinigungen in englischen Versionen herunterladen. Denken Sie daran, anschließend die Systemsprache wieder auf Deutsch zurückzustellen.

Um Ihnen unnötigen Aufwand zu erparen, ist es möglich, dass Sie als Nachweis für die Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung eine maschinell erstellte BAföG-Bescheinigung mit Verifikationscode einreichen können. Alternativ können Sie auch die Studienzeiten- und Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Auf beiden Bescheinigungen wird die Regelstudienzeit ausgewiesen. Diese Angabe benötigt die Deutsche Rentenversicherung zur Prüfung Ihres Antrages.

In den Arbeitsablaufbeschreibungen der Deutschen Rentenversicherung wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anstelle einer Bescheinigung in Form eines Vordruckes auch die Vorlage einer Semesterbescheinigung (auch eine maschinell erstellte Immatrikulationsbescheinigung) möglich ist.

Sollte Ihr/e Sachbearbeiter/-in auf den ausgefüllten Vordruck bestehen, so können Sie ihm/ihr einen kurzen Schriftverkehr zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Universität Würzburg vorlegen, der das oben genannte Vorgehen bestätigt. Sie finden den Schriftverkehr hier als pdf.

Alle eingeschriebenen Studierenden der Universität Würzburg können sich jederzeit Studienbescheinigungen selbst ausdrucken.

Exmatrikulierte Personen können sich noch für ein Jahr Bescheinigungen selbst ausdrucken. Sollte der Zugang zu WueStudy bereits deaktiviert sein, so können sich diese Personen direkt an die Studierendenkanzlei der Universität Würzburg wenden und die gewünschte Bescheinigung formlos anfordern. Eine kurze E-Mail mit den Personendaten (Name, ggf. Nachname während des Studiums, Geburtsdatum, ggf. Matrikelnummer und Zeitraum der Immatrikulation) sowie der Angabe, welche Bescheinigung benötigt wird, ist ausreichend.

Dieser Online-Dienst steht den Studierenden der Universität, rund um die Uhr zur Verfügung (ausgenommen Wartungszeiten). Wartungszeit ist regelmäßig am ersten Donnerstag eines Monats. Service und Support für diesen Dienst kann das WueStudy-Team jedoch nur während den üblichen Bürozeiten gewährleisten.

Der Zugang zu diesem Dienst steht Ihnen während des gesamten Studiums zur Verfügung.

Wenn Sie nach dem 31.03.2022 exmatrikuliert wurden, können Sie sich noch 10 Jahre lang in WueStudy anmelden.

Sollten Sie vor dem 01.04.2022 exmatrikuliert worden sein, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Wuestudy und müssen Ihre Bescheinigung per Mail anfordern.

Alle anderen Dienste der Universität Würzburg außer WueStudy stehen Ihnen nach der Exmatrikulation nicht mehr zur Verfügung.
Beachten sie dazu bitte auch die Information des Rechenzentrums zur Gültigkeitsdauer Ihres JMU Accounts.

Für Mitarbeiter/Studierende der Universität Würzburg entstehen bei der Nutzung der Basisfunktionalitäten dieses Dienstes keine Kosten.

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Wuestudy-Team.