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  • Studierende am Hubland
Studierendenkanzlei

Studierendenwerksbeitrag

Der Studierendenbeitrag dient dem Studierendenwerk Würzburg zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben, wie der wirtschaftlichen Förderung der Studierenden, sozialer und gesundheitlicher Betreuung, Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten, Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie der Bereitstellung von Einrichtungen in kulturellen und gesellschaftlichen Bereich für die Studierenden der staatlichen Hochschulen.

Aktuell beträgt der Studierendenwerksbeitrag pro Semester 72,00 €.

Den Studierendenwerksbeitrag muss grundsätzlich jede/r Studierende bei der Immatrikulation oder Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium.

Befreiungsmöglichkeiten:

Diese Studierenden sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation bzw. Rückmeldung erfolgt.

Die Befreiung ist im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu beantragen.

Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, beantragen Sie bitte in WueStudy unter "Mein Studium" - "Anträge" - "Gebührenbefreiung" mit dem Antrag "Immatrikulation an mehreren bayerischen Hochschulen" die Befreiung von der Zahlung des Studierendenwerksbeitrages. Als Nachweis laden Sie beim Antrag bitte eine Immatrikulationsbescheinigung der anderen bayerischen Hochschule hoch.

Die weiteren Befreiungen während des Studiums beantragen Sie bitte ebenfalls in Wuestud.

Diese Studierende sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation bzw. Rückmeldung erfolgt.

Die Befreiung ist im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zu beantragen.

Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, beantragen Sie bitte in WueStudy unter "Mein Studium" - "Anträge" - "Gebührenbefreiung" mit dem Antrag "Immatrikulation an mehreren bayerischen Hochschulen" die Befreiung von der Zahlung des Studierendenwerksbeitrages. Als Nachweis laden Sie beim Antrag bitte eine Immatrikulationsbescheinigung der anderen bayerischen Hochschule hoch.

Die weiteren Befreiungen während des Studiums beantragen Sie bitte ebenfalls in Wuestud.

Rückerstattung im Fall einer Exmatrikulation:

Unsere Informationen zur Rückerstattung finden Sie auf unserer Internetseite zur Rückerstattung von Beiträgen.

Weitere Informationen und Rechtliches:

Informationen des Studierendenwerks Würzburg zum Studierendenwerksbeitrag finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerk Würzburg.

Satzung über die Erhebung des Grundbeitrages des Studierendenwerks Würzburg (Grundbeitragssatzung)