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    1.5 - Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT)

    Schutzrechte

    Gewerbliche Schutzrechte:

    Zum Schutz des wirtschaftlichen Wertes geistigen Eigentums sieht das deutsche Rechtssystem je nach Art verschiedene Möglichkeiten vor. Das Schutzrecht, welches heranzuziehen ist, richtet sich dabei nach dem jeweiligen Gegenstand, dem Produkt oder der Idee, die es zu schützen gilt. Es gibt folgende Schutzrechte:

    Technische Schutzrechte:

    • Patente (Produkte, (Herstellungs-)Verfahren, Anwendungen (von chem. Stoffen))
    • Gebrauchsmuster (Produkte)
    • Halbleiterschutzgesetz (Dreidimensionale Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen)
    • Sortenschutzgesetz (Pflanzensorten)

    Nichttechnische Schutzrechte:

    • Urheberrecht ©  (Schriftwerke (der Literatur und Wissenschaft), Reden, Computerprogramme, Musik, Fotografien, Filme, Kunstwerke, Pläne, Karten, etc.
    • Geschmacksmuster (Design)
    • Marken ® ™ (Warenzeichen und sonstige Kennzeichen, Geschäftliche Bezeichnungen, Geograhische Herkunftsangaben)