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Lehre

Präsenzlehre nach der 3G-Regel

13.10.2021

Im Wintersemester darf die Universität erstmals in der Corona-Pandemie wieder eine umfassende Präsenzlehre anbieten. Hier erfahren Studierende, worauf sie sich einstellen sollten.

Beispiel für einen Check-in für Prüfungen im Informatikgebäude. (Bild: Robert Emmerich / Universität Würzburg)

Nach drei Semestern mit starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie soll die Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg wieder ein Ort werden, an dem sich Studierende und Lehrende direkt begegnen können. Die Grundlage dafür liefert das Rahmenkonzept des Freistaats Bayern für seine Hochschulen vom 21. September 2021.

„Wir freuen uns auf ein Wintersemester 2021/22, das mit viel Präsenzlehre stattfinden kann“, sagt JMU-Präsident Paul Pauli. „Gleichzeitig können jedoch innovative digitale Formate, die in den vergangenen Semestern entwickelt und optimiert wurden, beibehalten werden – die Lehre nach Corona soll besser und vielfältiger sein als vor der Pandemie“, so Pauli weiter.

Je nach den fachlichen Anforderungen kann so in den meisten Kursen das ideale Lehrformat gewählt werden. Welche Lehrveranstaltungen auf welche Weise stattfinden, erfahren die Studierenden bei ihren Dozentinnen und Dozenten.

Lehrbetrieb nach der 3G-Regel

Leider kann der Präsenzlehrbetrieb vorerst noch nicht völlig ohne Einschränkungen ablaufen: Die Corona-Inzidenzwerte in der Stadt Würzburg überschreiten aktuell und voraussichtlich auch in den kommenden Wochen die Marke von 35. Solange das der Fall ist, wird die JMU in der Präsenzlehre die 3G-Regel beachten.

Der Zugang zu geschlossenen Räumen der Universität ist Studierenden daher nur erlaubt, wenn sie nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind (3G).

Obwohl die kürzlich novellierte und seit dem 6. Oktober 2021 geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die Möglichkeit zu 2G oder 3G plus (Geimpfte, Genesene und mittels PCR-Test Getestete) einräumt, wird die Universität einheitlich mit der 3G-Regel ins Wintersemester starten.

Kostenfreie Tests bis Ende November

Corona-Tests sind ab 11. Oktober 2021 bundesweit kostenpflichtig. Für Studierende in Bayern bleiben die Tests bis 30. November kostenfrei.

Da mit dem Ende der kostenlosen Bürgertests etliche Testzentren in Würzburg ihr Angebot verringern oder ganz einstellen, hat die Universität für die Zeit vom 11. Oktober bis 30. November zwei eigene Teststationen eingerichtet, und zwar im Gebäude Z6 am Hubland sowie im Gebäude Studentenhaus 1 (Stadtmensa). Damit möchte die JMU sicherstellen, dass die Studierenden das kostenlose Testangebot auch wirklich in Anspruch nehmen können.

„Denjenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen, empfehlen wir sehr, ein Impfangebot wahrzunehmen“, sagt der JMU-Präsident. Die Universität bietet erneut einen Impftermin am 15. Oktober an der Mensateria am Campus Nord an (11:30 bis 14:30 Uhr, keine Anmeldung nötig, Personalausweis mitbringen und, falls vorhanden, den Impfpass).

Medizinische Masken im Lehrbetrieb

In den Gebäuden und Räumen der Universität besteht weiterhin die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2 Maske ohne Auslassventil) zu tragen.

An festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplätzen, beispielsweise in Hörsälen und Seminarräumen, gilt die Maskenpflicht nicht zwingend. Dort haben die Lehrenden die Wahl,

  • bei der Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen festen Plätzen die Maskenpflicht entfallen zu lassen, oder
  • auf den Mindestabstand zu verzichten, dann aber durchgängig die Maskenpflicht einzuhalten, oder
  • sowohl den Mindestabstand als auch die Maskenpflicht einzuhalten.

Allgemein gilt: Wo immer möglich, sollte der Mindestabstand eingehalten werden.

Erfassung von Kontaktdaten

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Infektionen kommen, muss es möglich sein, Infektionsketten rasch aufzuklären und potenzielle Kontaktpersonen zu informieren. Darum werden in der Präsenzlehre die Kontaktdaten der Studierenden erfasst.

Die Registrierung können Studierende wie bisher über die UniNow-App der JMU ebenso erledigen wie über Papierformulare, die an den Eingängen der Lehrräume bereitgehalten werden. Mit der Registrierung geben die Studierenden künftig eine Selbstverpflichtungserklärung ab, dass sie die 3G-Regel im Hochschulbetrieb einhalten.

Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regel

Die Universität ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen. Das wird in Form regelmäßiger, engmaschiger und konsequenter Stichproben stattfinden.

Die Studierenden müssen also jederzeit damit rechnen, dass sie vor und in den Gebäuden der JMU von den Beschäftigten eines Sicherheitsdienstes nach ihrem 3G-Nachweis gefragt werden. Es ist ratsam, auch einen Lichtbildausweis dabei zu haben. Lehrpersonen und das Bibliothekspersonal dürfen ebenfalls Kontrollen durchführen.

Wer den 3G-Nachweis nicht vorlegen kann, darf an der Präsenzlehre nicht teilnehmen und muss die Gebäude der Uni verlassen. Die Universität ist dazu verpflichtet, Verstöße gegen die 3G-Regel zur Anzeige zu bringen – etwa dann, wenn Studierende in einem Hörsaal angetroffen werden, die weder geimpft, genesen noch negativ getestet sind. Als Folge davon können die Ordnungsbehörden Bußgelder gegen die Studierenden verhängen.

Das Infektionsschutzkonzept für den Hochschulbetrieb findet man auf den Corona-Infoseiten der JMU.

Bei Fragen können sich Beschäftigte und Studierende an die Stabstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz der Uni wenden, gesundheitsschutz.corona@uni-wuerzburg.de

Von Robert Emmerich

 

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