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Lehre

Lehrauftrag beantragen

Mit den nachfolgenden Datei-Links können Sie die für die Erteilung eines Lehrauftrages bzw. für die Abrechnung der entsprechenden Lehrleistung erforderlichen Dateien zum Ausfüllen am Bildschirm und anschließendem Ausdruck auf Ihrem Drucker aufrufen.

Es wird nachdrücklich darum gebeten, immer die aktuellen Online-Versionen der Formulare zu verwenden (bitte keine lokal gespeicherten Dateiversionen benutzen)!

Soweit die nachfolgend aufgeführten Formulare für die Beantragung des Lehrauftrags erforderlich sind, können diese auch direkt aus dem Hauptformular (Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags (Checkliste auf Seite 3)) aufgerufen werden.

Die ebenfalls für alle Lehrbeauftragten erforderliche Erklärung zur "wirtschaftlichen Unabhängigkeit" ist grundsätzlich im Rahmen der erstmaligen Bestellung vorzulegen. Falls bei der erneuten Antragstellung für schon länger tätige Lehrbeauftragte Unsicherheit darüber besteht, ob der Nachweis bereits vorliegt, erteilt das Ref. 2.2 (Frau Hartmann, Tel. 31-89331) gerne Auskunft.

Seit 1.1.2024 ist für alle Auszahlungen die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) erforderlich. In der Regel ist diese jeder im Inland lebenden Person bekannt. Im Ausland lebende ausländische Personen müssen für die Auszahlung Ihrer Lehrauftragsvergütung erforderliche Steuer-ID einmalig über das Finanzamt Würzburg beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Dazu kann das unten bereitgestellte pdf-Formular (Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer) verwendet werden.

Alle nachfolgenden Formulare liegen nun als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Formulare vor.

Neu: Excelvorlage als Hilfe zur Kalkulation für Nebenkosten(soll bei Zusage von Fahrt-/Übernachtungskosten dem Antrag als Ausdruck beigefügt werden)

Neu: Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer (für nicht meldepflichtige Personen) durch das Finanzamt Würzburg.