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    KIS

    Nachteilsausgleich

    Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind z.B. abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.

    Studierende haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form.

    Studierende müssen den Nachteilsausgleich mindestens vier Wochen vor der ersten Prüfung unter Vorlage von Nachweisen mit Hilfe eines Formulars beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen. Studierende sollten sich vorab von den Mitarbeiterinnen der KIS beraten lassen.

    Formular Beantragung Nachteilsausgleich

    Der Nachteilsausgleich-Das konkrete Verfahren

    Formular Beantragung Nachteilsausgleich/Anlage: Der Nachteilsausgleich-Das konkrete Verfahren

    Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich

    Ablaufdiagramm Antragsverfahren Nachteilsausgleich

    Englisch

    Formular application for compensation for disadvantage

    Information for compensation for disadvantages