Intern
Qualitätsmanagement

Joint Degree Programme/Kooperationsstudiengänge

Was ist ein Joint Degree Programm bzw. ein Kooperationsstudiengang?

Ein Joint Degree ist ein Hochschulabschluss, der von mindestens zwei Universitäten verliehen wird. Hierbei treten die Partneruniversitäten als gleichberechtigte Partner auf, die durch einen Kooperationsvertrag den Studiengang gemeinsam tragen und eine einzige Abschlussurkunde ausstellen. Kooperationsstudiengänge bzw. Joint Degree Programme sind sowohl national als auch international möglich.

Im Unterschied zum Double Degree werden hier keine jeweils schon bestehenden nationalen Studiengänge durch eine binationale Variante miteinander verbunden, sondern ein gemeinsamer Studiengang mit einer gemeinsamen Prüfungsordnung und einen gemeinsamen Abschluss neu eingerichtet.

Im Rahmen der dargestellten Verfahrensschritte sollten Sie eng mit den kooperierenden Hochschulen zusammenzuarbeiten und abstimmen, um den Gesamtprozess bis hin zur Einrichtung reibungslos zu gestalten.

Hiervon zu unterscheiden ist ein gemeinsam durchgeführter Studiengang (gem. Art. 6 Abs. 3 Satz 3 BayHIG), bei dem es sich insbesondere um Lehrkooperationen handelt. Hier wird im Gegensatz zum Joint Degree kein gemeinsamer Abschluss vergeben, da nur ein Partner die Trägerhochschule ist und die Prüfungsordnunge erlässt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Konzeption

Sobald mögliche Partnerhochschulen identifiziert und eine grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation festgestellt wurde, empfehlen wir Kontakt mit der Studiengangentwicklung aufzunehmen damit diese Sie durch die nächsten Schritte begleiten kann. - die über ein vergleichbares Qualitätsniveau verfügen und fachlich gut zum geplanten Programm passen.

Diese Absicht einer Kooperation mit den Partnerhochschulen kann durch ein gemeinsames Memorandum of Understanding rechtsunverbindlich festgehalten werden.

Durch ein Memorandum of Understanding (MoU) kann die Absicht über den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit Partnerinstitutionen ausgedrückt werden. Dieses Dokument ist jedoch kein rechtsverbindlicher Vertrag über die Einrichtung eines Joint Degrees.

Zwar kann eine solche Absichtserklärung auch in einem sog. Letter of Intent (LoI) erfolgen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine einseitige Willenserklärung einer Institution, nicht jedoch um eine aufeinander bezogene Absichtserklärung beider oder aller Partnerinstitutionen, wie dies beim MoU der Fall ist

Basierend auf den ersten Abstimmungen erstellt die Fakultät eine Ideenskizze.
Diese enthält bereits erste Informationen über die Partnerhochschule(n), die Zielsetzung des Programms, erste Überlegungen zum Studienaufbau, zur Mobilität der Studierenden sowie zur Abschlussvergabe.

Fach reicht Ideenskizze zur Zeit- und Arbeitsplan-(ZAP)-Abfrage (ca. Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle Studiengangentwicklung ein; informelle Berichterstattung über Einrichtungsidee an Vizepräsidenten durch die Geschäftsstelle Studiengangentwicklung zur Vorabinformation in die Universitätsleitung.

Fachvertreterinnen/-vertreter, Studiengangkoordinatorin/-koordinator und Akteure der Studiengangentwicklung führen ein Beratungsgespräch zur Abstimmung des Einrichtungsprozesses (Vereinbarung individueller Termin).

Die Partnerhochschulen erarbeiten zunächst in einem Kooperationsvertrag die Rahmenbedingungen des Studiengangs. Es empfiehlt sich hier dringend die Studiengangentwicklung mit einzubeziehen, damit die rechtlichen Positionen der JMU berücksichtigt werden. Zu regeln sind hierbei insbesondere die Verleihung des oder der akademischen Grade(s), Zulassungs- und Prüfungsverfahren, Studiengebühren, Mobilitätsanforderungen, Qualifikationsziele und Qualitätsmanagement sowie die Ausstellung gemeinsamer oder doppelter Abschlussurkunden.

Parallel erarbeitet das Fach Studiengangkonzept und Studienverlaufsplan (ggf. weitere Anlagen), die sich aus den vereinbarten Regelungen ergeben, zu vereinbartem Termin, mind. 12 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, an Geschäftsstelle Studiengangentwicklung.

Laufende Machbarkeitsanalyse wird finalisiert, Fach erhält Rückmeldung mind. 6 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, ggf. Nachbearbeitung.

Fakultätsrat beschließt Studiengangkonzept (inkl. aller Anlagen) und Fach holt studentische Beteiligung ein; Einreichen der Beschlüsse bei Geschäftsstelle Studiengangentwicklung spätestens 2 Wochen vor Gremienweg 1

Geschäftsstelle Studiengangentwicklung reicht Beschlussvorlage ein (mind. 2 Wochen vor UL)

Universitätsleitung (UL) berät und empfiehlt Einrichtung (mind. 2 Wochen vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat empfiehlt dem Universitätsrat, die Einrichtung zu beschließen (mind. 2 Wochen vor UR)

Universitätsrat (UR) beschließt die Einrichtung in strategischer Hinsicht (einmal im Quartal)

Zu Fragen der Akkreditierung, die bei Joint Degree Programmen umfangreicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an qualitaetssicherung@uni-wuerzburg.de

Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung

Bitte beachten sie hierzu die    Informationen der SBR und wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen Mail

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen aller Partnerunis wird die Studien- und Prüfungsordnung gemäß Kooperationsvertrag unter Berücksichtigung der jeweils lokalen rechtlichen Gegebenheiten erarbeitet und abgestimmt. Die entsprechende Umsetzung an der JMU erfolgt durch SBR.

Fach erstellt in Zusammenarbeit mit Studiengangkoordinatorin/-koordinator sowie Stabstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten (SBR) die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) sowie die Studienfachbeschreibung (SFB); ggf. Einbezug von Studierendenkanzlei bei etwaigen Zulassungsverfahren

SBR prüft FSB und SFB, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, ggf. in Absprache mit weiteren Akteuren der Studiengangentwicklung

SBR stimmt Abbildbarkeit von FSB und SFB mit WueStudy ab

Hinweis: Die FSB können evtl. zeitgleich zum Gremienweg 1 erarbeitet werden, müssen jedoch gesondert über den Gremienweg 2 beschlossen werden.

Fakultätsrat beschließt FSB und SFB, Fach holt studentische Beteiligung ein und reicht beide Beschlüsse bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des zweiten Gremienweges bei SBR ein

SBR reicht Beschlussvorlage ein (mind. 1 Woche vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat beschließt FSB + SFB

Anzeige beim StMWK bzw. ggf. Einvernehmen bei weiteren Ministerien bzw. Institutionen einholen

Umsetzung

WueStudy prüft FSB und SFB auf Abbildbarkeit

WueStudy bildet final die Prüfungsordnung ab

WueStudy bildet die Bewerbungs- und Einschreibemöglichkeit in Zusammenarbeit mit Studierendenkanzlei ab

Fach reicht alle Modulbeschreibungen ein, Studiengangentwicklung überprüft Modulbeschreibungen auf Vollständigkeit, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, WueStudy erstellt Modulhandbuch

Inkraftsetzen der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat

Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat und WueStudy

Geschäftsstelle Studiengangentwicklung informiert alle zentralen Stellen über Einrichtung;
Fach veröffentlicht die Studiengangdokumente auf Internetseite, bewirbt den Studiengang in Zusammenarbeit mit Zentraler Studienberatung und Pressestelle

Bewerbungsbeginn; Fach organisiert ggf. Zulassungsverfahren; Zulassung; Einschreibung in Abstimmung mit Studierendenkanzlei und ggf. International Office (Incoming)