Intern
Qualitätsmanagement

Studienfachaudit

Verfahrensbeschreibung

Ziele

Innerhalb eines Zyklus von acht Jahren durchläuft jeder Studiengang das Verfahren des Studienfachaudits einmal. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Begutachtung durch eine Gruppe von Gutachterinnen und Gutachtern, die sich aus externen Vertreterinnen und Vertretern der Fachwissenschaft, der Berufspraxis und der Studierenden zusammensetzt. Dabei dient die Einbeziehung externer Expertise – im Sinne einer kollegialen Beratung (peer review) – der Einschätzung ausgewählter Aspekte und Hinweise zur Weiterentwicklung von Studiengängen.

Auslösung

Die Auslösung eines Studienfachaudits geschieht auf folgender Basis:

  • gemäß Zeitplan für Studienfachaudits an der JMU
  • anlassbezogen (bei Bedarf)

        - auf Wunsch des Faches
        - auf Wunsch der UL oder einer Fakultät zur Unterstützung strategischer Entscheidungen
        - als Folge von Evaluationsergebnissen (durch Fach, Fakultät, PfQ oder UL)

Die Auslösung wird von der Universitätsleitung auf Beschlussempfehlung der PfQ (Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre) beschlossen.

Verfahrensablauf

Im Auftaktgespräch zwischen dem Fach und Referat A.3 werden unter anderem folgende Themen besprochen: Formalitäten, Organisatorisches, Gutachterauswahl (s. Anlage 1), Verantwortlichkeiten, Zeitplanung (s. Anlage 2 und Anlage 3).

Für die Zusammenstellung der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter sind die Hinweise in Anlage 1zu beachten.

Das Fach erklärt schriftlich nach Prüfung die Unbefangenheit der vorgeschlagenen Gutachterinnen und Gutachter.

Die Vorgeschlagenen werden zu ihrer Teilnahme am Studienfachaudit angefragt. Dabei wird auch eine mögliche Befangenheit geprüft.

Termin und Ablauf der Vor-Ort-Begehung (s. Anlage 3) werden zwischen der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter, dem Fach und Referat A.3 festgelegt, nachdem die Gutachterinnen und Gutachter das Vertragsangebot angenommen haben.

Die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt dann durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten.

Die Gutachterinnen und Gutachter schließen Verträge mit der Universität - vertreten durch die Kanzlering bzw. den Kanzler - ab.

Das Fach und Referat A.3 stellen der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter folgende Unterlagen in elektronischer Form, auf Wunsch auch als Printversion, zur Verfügung:

  • Leitbild der Universität
  • Gleichstellungskonzept der Universität
  • Qualitätsziele der Universität
  • Qualitätsziele der Fakultät
  • Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems der Universität
  • Verfahrensbeschreibung Studienfachaudit
  • Fragenleitfaden für die Gutachtergruppe
  • Studienfach- bzw. Lehrbericht
  • Übersicht über die generellen Strukturen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität
  • Studien- und Prüfungsordnungen (aktuelle ASPO sowie FSB der Studiengänge)
  • Modulhandbücher
  • Studienverlaufspläne
  • Überblick über das Fach und aktuelle Entwicklungen
  • Tagesstatistik für das Studienangebot des Faches gesamt
  • Tagesstatistik für die Bachelor- udn Master-Studiengänge des Faches
  • ggf. Ergebnisse aus einer vorangegangenen Akkreditierung
  • Zeitplan für das Studienfachaudit
  • Zeitplan für die Vor-Ort-Begehung

Das Fach bereitet in Zusammenarbeit mit Referat A.3 die Vor-Ort-Begehung vor. Die Vorbereitung erstreckt sich auf Organisatorisches wie Unterbringung der Gruppe der Gutachterinnen udn Gutachter, Räumlichkeiten, Catering sowie die Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Gruppe der Gutachterinnen udn Gutachter trägt die Universität ebenso wie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500,00 pro Person. Das Fach stellt angemessene Räumlichkeiten für die Vor-Ort-Begehung sowie das Sitzungscatering zur Verfügung. Darüber hinaus hält das Fach zur Vor-Ort-Begehung für jeden Studiengang eine Auswahl von in den letzten Jahren abgeschlossenen Abschlussarbeiten, von Prüfungen sowie von Evaluationsergebnissen für die Einsichtnahme durch die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter bereit. Die/der betreuende Referent/in aus Referat A.3 bereitet die Teilnehmenden am Studienfachaudit zeitnah zur Vor-Ort-Begehung auf die Gespräche mit den Gutachterinnen und Gutachtern vor.

Im Anschluss an die Vor-Ort-Begehung erstellt die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter ihren Bericht (vier Wochen Bearbeitungszeit). Über das Referat A.3 geht der Bericht – ohne die Beschlussempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter – an die Studienfachverantwortliche bzw. den Studienfachverantwortlichen zur Stellungnahme sowie an die Studiendekanin bzw. den Studiendekan zur Kenntnisnahme.

Nach Eingang des Gutachterberichtes bei der Studienfachverantwortlichen oder dem Studienfachverantwortlichen erstellt diese oder dieser in Abstimmung mit der Studienfachkommission eine Stellungnahme. Darin kommentiert das Fach die im Gutachten formulierten Vorschläge zur Weiterentwicklung und äußert sich zu möglichen Ansätzen der Maßnahmenableitung. Die Stellungnahme kann auch für Richtigstellungen sachlicher Art genutzt werden. Die Stellungnahme wird von der Studienfachverantwortlichen oder dem Studienfachverantwortlichen über die Studiendekanin bzw. den Studiendekan und das Referat A.3 an die Gutachtergruppe übermittelt, die damit noch einmal die Gelegenheit bekommt, die gesetzten Auflagen und Empfehlungen zu überdenken.

Auf der Grundlage des finalen Gutachtens kann sich der Prozess zur internen Zertifizierung bzw. Akkreditierung anschließen.

Ein Studienfachaudit endet mit einer Verfahrensreflexion, in der das Fach sowie Referat A.3 den Verfahrensablauf reflektieren und mögliche Verbesserungen besprechen. Diesbezügliche Hinweise werden in der PfQ diskutiert und gegebenenfalls in die allgemeine Verfahrensgestaltung aufgenommen.

Optional kann sich auf Wunsch des Faches auch ein reflektierendes Gespräch mit der Universitätsleitung an das Studienfachaudit anschließen.