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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Hautschutz

 

Warum Hautschutz?

Die Haut ist ein wahres Wunderwerk. Mit einer Oberfläche von fast zwei Quadratmetern und rund einem Sechstel unseres Körpergewichts ist sie das größte Organ. Man unterscheidet drei Hautschichten:

Die drei Schichten der Haut:

  • Oberhaut (Epidermis):
    Sie ist die äußere Schicht und trägt die wichtigste Schutzfunktion gegen chemische und physikalische Einflüsse. Sie ist ein sich ständig erneuerndes Gewebe, das aus mehreren Zellschichten besteht. Die Oberste Zellschicht besteht aus einer (weniger als einen Millimeter) dicker Hornschicht. Sie besteht aus Hornzellen, die wasser- und feuchtigkeitsbindende Stoffe und Fette enthalten. Nur die intakte Hornschicht schützt die Haut vor Umwelteinflüssen.
  • Lederhaut (Dermis):
    Sie besteht aus dichtem Bindegewebe und ist durch die Basalmembran mit der darüber liegenden Epidermis zapfenartig verbunden. Die Lederhaut mit ihren Bindegewebsfasern ist für die Festigkeit und die Belastbarkeit der Haut verantwortlich.
  • Unterhautfettgewebe (Subcutis):
    Sie stellt die Verbindung zu den tiefer  liegt unter der Lederhaut mit ihrem Fettgewebe.

Sonstiges: Haare, Nägel, Schweiß- und Talgdrüsen sind Teile der Haut.
 

Aufgaben der Haut:

  • sie schützt vor chemischen, physikalischen und biologischen Einwirkungen der Umwelt
  • sie speichert Wasser, Fett und Salze
  • sie unterstützt die Regulation der Körpertemperatur
  • sie meldet Schmerz, Kälte, Wärme, Druck und Berührung
  • sie ziert als gesunde und gepflegte Haut.

Die Haut steht in direktem Kontakt zur Umwelt. Sie ist daher vielfältigen Einwirkungen sowohl im privaten wie beruflichen Umfeld ausgesetzt. Wenn sie gesund ist, hat sie eine erstaunliche Widerstandsfähigkeit. Auf Überbeanspruchung kann die Haut mit lang dauernden Erkrankungen reagieren.
 

Hauterkrankungen:

  • Exogene Ekzeme (durch äußere Einflüsse verursacht)
  • Endogene Ekzeme (durch innere Einflüsse verursacht)
  • Mischformen und / oder mikrobiell verursachte Ekzeme
     

Welche berufsbedingten Hauterkrankungen gibt es?
Am häufigsten sind Handekzeme, die durch äußere Einflüsse verursacht werden. Man unterscheidet zwischen dem (toxischem Kontaktekzem) Abnutzungsekzem und allergischem Kontaktekzem. Das Abnutzungsekzem entsteht durch längere Einwirkung von Wasser und/oder von hautschädigenden Stoffen. Teilweise sind diese am Andreaskreuz zu erkennen.

Die hautschädigende Wirkung dieser Stoffe ist dosisabhängig. Je konzentrierter der Stoff oder je länger und häufiger die Einwirkung ist, desto schwerwiegender sind die Hauterscheinungen. Die ersten Anzeichen dieser Hautkrankheit sind Rauhigkeit, Rötung, Brennen und Schuppung. Hautschädigende Stoffe führen auf vorgeschädigter Haut schneller zu Hautkrankheiten als auf gesunder Haut. Auch mit zunehmendem Alter wird die Haut weniger widerstandsfähig. Je kürzer die hautbelastungsfreie Zeit, desto schlechter kann sich die Haut erholen.

Allergische Kontaktekzeme entstehen durch Einwirkung von sensibilisierenden (sog. allergieauslösenden) Stoffen - besonders bei vorgeschädigter Haut. Diese sind z.B. häufig in Friseur- und Bauberufen anzutreffen.

Allergien sind spezifische Reaktionen einzelner Menschen auf bestimmte Stoffe, die durch wiederholten Kontakt mit diesen Stoffen erworben wurden. Eine Allergie ist nicht angeboren. Bei einmal eingetretener Allergie kann schon der Kontakt mit geringsten Mengen des Stoffes zur Auslösung der Hautkrankheit ausreichen. Auf vielen Verpackungen finden sich entsprechende Hinweise auf mögliche sensibilisierende Wirkungen.
 

Welche Tätigkeiten gefährden die Haut?

Tätigkeiten, bei denen:

  • die Hände mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtigkeit ausgesetzt sind
  • flüssigkeitsdichte Handschuhe länger als zwei Stunden getragen werden müssen
  • die Hände häufig bzw. intensiv gereinigt werden müssen
  • mit hautschädigenden Stoffen Kontakt besteht, z.B. alkalischen und stark sauren Lösungen, Detergentien, Desinfektionsmitteln, organischen Lösemitteln
  • physikalische Reize auf die Haut einwirken, z.B. Kälte, Hitze, Staub, Metallspäne, mineralische Fasern.

 

Durch welche Maßnahmen können berufsbedingte Hautkrankheiten verhindert werden?

Ersatzstoffprüfung:
Es sollen Stoffe mit möglichst geringer hautschädigender oder sensibilisierender Wirkung eingesetzt werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen:
Feuchtarbeit soll soweit wie möglich reduziert werden (z. B. durch Kapselung von Maschinen, Anwendung von Putzautomaten, Verteilung auf mehrere Mitarbeiter, Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit, kein Eintrocknen schädigender Lösungen auf der Haut, richtige Verdünnung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln).

Regelmäßige Information/Unterweisung:
Die Beschäftigten müssen gemäß Gefahrstoffverordnung über Gefährdungen und Hautschutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Persönliche Hautschutzmaßnahmen:
Handschuhe, Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel sind anzubieten und zu verwenden. Diese Maßnahmen müssen vom Arbeitgeber veranlasst und vom Arbeitnehmer eingehalten werden.

 

Was muss man über Schutzhandschuhe wissen?

Schutzhandschuhe sollen getragen werden bei:

  • Feucht- und Nassreinigungsarbeiten
  • Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen sowie bei Arbeiten mit
  • organischen Lösemitteln und allergiesierenden Stoffen.

Anforderungen an Schutzhandschuhen, sie müssen…:

  • aus geeignetem Material für die jeweilige Tätigkeit bestehen
    (z.B. Chemikalienbeständigkeit)
  • in Größe und Passform den Händen der Anwender entsprechen
  • beim Anziehen sauber und trocken sein und
  • die CE-Kennzeichnung (Konformität mit der Richtlinie) tragen.
  • frei von Löchern oder Poren sein, die auf falsche Lagerung oder nachträglicher Verletzung zurückzuführen sind.

Schutzhandschuhe sollten je nach Tätigkeit:

  • ein Futter haben, das die Feuchtigkeit bindet; baumwollgefütterte Handschuhe sind baumwollbeflockten vorzuziehen; bei empfindlicher Haut haben sich untergezogene Baumwollhandschuhe bewährt
  • luftdurchlässig sein (z.B. beim Umgang mit benetzten Werkstücken) und
  • so lang sein, dass sie am Unterarm stulpenartig umgelegt werden können. Dadurch wird verhindert, dass Flüssigkeiten auf den Arm und in die Innenseite des Handschuhs gelangen können.

Achtung:

  1. Einmalhandschuhe dürfen nicht wieder verwendet werden.
  2. Schutzhandschuhe dürfen nur auf sauberer, trockener Haut aufgezogen werden.
  3. Schutzhandschuhe dürfen nicht ununterbrochen getragen werden.
  4. Nach dem Handschuhtragen sind evtl. Puderrückstände mit Wasser abzuwaschen und die Hände anschließend gut abzutrocknen.
  5. Schutzhandschuhe sollten zum Trocknen auf geeignete Vorrichtungen, z.B. Zapfen aufgesteckt werden und bei Durchlässigkeit sofort ersetzt werden.
  6. Gepuderte Latex-Einmalhandschuhe sind wegen Allergiegefahr zu meiden!!!

hier gelangen Sie zur Seite

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) "Handschuh"

 

Wie wird die Haut geschützt, gereinigt und gepflegt?

Die notwendigen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen zuständigen Stellen der Universität von den Sicherheitsfachkräften festgelegt und in sog. Hautschutzpläne niedergeschrieben.

Musterhautschutzplan der Universität Würzburg:

Musterhautschutzplan der Universität Würzburg
Skin protection plan - Universität Würzburg

Hautschutzmittel sollen vor Arbeitsbeginn und nach jedem Händewaschen benutzt werden. Handrücken, Fingerspitzen und die Haut zwischen den Fingern nicht vergessen. Bei der Auswahl eines Hautschutzpräparates ist zu beachten, dass der Hautschutz immer auf den hautschädigenden Stoff abgestimmt sein muss.

Grundsätzlich gilt, dass das Präparat auf der Haut eine Schutzschicht gegen den jeweiligen hautschädigenden Stoff bilden muss.

Hautreinigung

Jede Hautreinigung belastet die Haut. Die jeweils schonendste Hautreinigung, die gerade noch den Zweck erfüllt, ist die beste. Hinsichtlich der Wirkung und Hautbelastung gilt folgende Rangfolge:

  • Flüssige, milde Reinigungsmittel für leichte und mittlere Verschmutzungen (Syndets)
  • Reinigungsmittel, die Reibemittel enthalten für starke und fest haftende Verschmutzungen
  • Reinigungsmittel, die spezielle Lösemittel enthalten für Verschmutzungen durch Farben, Lacke, Kleber, Harze
  • Reinigungsmittel, die Reibemittel und spezielle Lösemittel enthalten für stärkste Verschmutzungen.

Achtung:

Keine sandhaltigen Handwaschpasten verwenden!
Niemals die Hände mit konzentrierten Lösemitteln wie Kaltreiniger, Benzin, Nitroverdünnung, etc. reinigen! Die Haut wird zwar sauber, aber geschädigt. Die entstandenen Hautschäden lassen sich oft auch durch nachträgliche Anwendung von Pflegemitteln nicht mehr beseitigen.

Hautpflege

Nach der Arbeit sind die Hände mit einem Hautpflegemittel einzucremen. Die Hautpflege unterstützt die Erholung der Haut in der belastungsfreien Zeit. Die Haut bleibt geschmeidig und elastisch. Die Widerstandsfähigkeit der Haut gegen natürliche Umwelteinflüsse wird gestärkt.

Auch bei Hautbelastung außerhalb der Arbeit sind Hautschutz und -pflege wichtig.

Achtung:

Rauhe Hände sind ein Alarmsignal - Höchste Zeit für Hautschutz und Hautpflege!

 

Was können Hautschutzmittel nicht?

  • Hautschutzmittel können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen, wenn es bereits zu einer Hauterkrankung (Ekzem, Ausschlag) gekommen ist. Daher Hautschutzmittel nur auf gesunde Haut auftragen!
  • Hautschutzmittel ersetzen nicht Schutzhandschuhe, z.B. beim Umgang mit Säuren, Laugen oder giftigen Stoffen!
  • Hautschutzmittel können "empfindliche Haut" nicht in "Elefantenhaut" verwandeln!
  • Hautschutzmittel können allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzen!

 

Wofür arbeitsmedizinische Vorsorge?

Im Rahmen der allgemeinen betriebsärztlichen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" soll der Betriebsarzt die Beschäftigten untersuchen und beraten. Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf diese Untersuchungen. Anhaltspunkte für die Untersuchung bei hautbelastenden Tätigkeiten gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 24. Diese spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung soll der Aufklärung über eine besondere persönliche Gefährdung und der individuellen Hautschutzberatung dienen.

Beschäftigte mit besonders empfindlicher Haut und solche mit einer angeborenen Überempfindlichkeit der Haut (Atopie, Neurodermitis) sollten vor Aufnahme einer hautbelastenden Tätigkeit unbedingt den Betriebsarzt oder einen Hautarzt befragen, ob ärztliche Bedenken gegen diese Arbeit bestehen.

 

Wie ist bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankungen vorzugehen?

Treten Veränderungen der Haut auf, sollte sofort der Betriebsarzt oder ein anderer Arzt aufgesucht werden. Diese können am besten beurteilen, wo die Ursachen liegen. Je eher Hauterkrankungen erkannt werden, desto schneller können sie geheilt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können berufsbedingte Hautschäden als Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung anerkannt werden.

Welche Vorschriften gibt es?

Ansprechpartner innerhalb der Universität Würzburg:

Ansprechpartner außerhalb der Universität Würzburg:

Sonstiges/Interessante Links:

  • Film die zur Thematik zur verfügung steht:
    Napo in "Deine Haut"
    Herstellungsjahr: 2007,
    Laufzeit: 3:47 Minuten,
    Herausgeber: DGUV
    Präventionskampagne Haut von gesetzlicher Unfall- und Krankenversicherung