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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Aufgaben

  • Erfüllung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den Vorgaben des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
  • Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes und der korrespondierenden Verordnungen, Richtlinien und Normen
  • Vollzug der Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherer
  • Beteiligung bei Bau- und Anlagenplanung sowie bei Gerätebeschaffung
  • Beratung bei Sanierung, Ausstattung und Organisation
  • Nachverfolgung der Auflagenerfüllung/Mängelbeseitigung
  • Organisation und Überwachung der Betriebssicherheit  
  • Organisation und Verwaltung der Gefährdungsbeurteilungen, Mithilfe bei der Beurteilung von Gefahren
  • Organisation und Verwaltung der Unfallmeldungen, sowie der Vorschriften- und Regelwerke
  • Durchführung von Unfallanalysen; Erstellung der jährlichen Unfallstatistik und des Unfallberichts
  • Bestellung Betreuung der Sicherheits- und Laserschutzbeauftragten
  • Organisation der Ersthelferaus- und Ersthelferfortbildung
  • Vollzug des Chemikalienrechts und der korrespondierenden Verordnungen, Techn. Regeln und Richtlinien
  • Vollzug des Grundstoffüberwachungsgesetzes und der Störfallverordnung
  • Messung von Gefahrstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz

  • Biologische Sicherheit, grundsätzliche Fragen des Gentechnikrechts und des Betriebs gentechnischer Anlagen (Gentechnikgesetz und Verordnungen)
  • Arbeitssicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen; GLP (Laborhygiene)
  • Vollzug der Biostoffverordnung und des Infektionsschutzgesetzes; Abwicklung von Anträgen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Vollzug des Gentechnikgesetzes: Abwicklung der Antragstellung, Beratung der Antragsteller, Bestellung von Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit nach GenTSV §28ff. Betreuung der gentechnischen Anlagen, Teilnahme an behördlichen Begehungen

  • Beratung beim vorbeugenden Brandschutz
  • Organisation des Brandschutzes sowie Organisation von Evakuierungsübungen

  • Grundsätzliche Fragen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts
  • Betreuung der zentralen Chemikalienverwaltungssoftware „DaMaRIS“

  • Anlaufstelle für Fragen, Auskünfte, Beschwerden zu Themen der Betrieblichen Nachhaltigkeit und Vermittlung an die zuständigen universitären Stellen (oder auch Studierendenwerk etc.)
  • Erstellung und Pflege einer Homepage “Nachhaltigkeit an der Universität Würzburg”, Sammlung und Bereitstellung von Informationen, z.B. Gesetzestexte, Infos zu Aktivitäten des “Netzwerk Nachhaltigkeit an Hochschulen in Bayern” etc.
  • Unterstützung zur Aktualisierung des Nachhaltigkeitsberichtes der Universität Würzburg in jährlichem Rhythmus
  • (Mit-)Vertretung der Universität Würzburg im “Netzwerk Nachhaltigkeit an Hochschulen in Bayern”
  • Geschäftsstelle für die Nachhaltigkeitskommission

  • Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen
  • Grundsätzliche Fragen des Strahlenschutzrechts und des Betriebs von Anlagen nach StrlSchG und StrlSchV
  • Arbeitssicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung
  • Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der korrespondierenden Richtlinien und Normen sowie Betreuung der Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und zur Erzeugung und Anwendung ionisierender Strahlung
  • Beratung bei Bau, Ausstattung und Organisation von genehmigungspflichtigen Anlagen
  • Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der korrespondierenden Richtlinien und Normen sowie Abwicklung der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Beratung der Antragsteller und administrative Betreuung der Röntgenanlagen
  • Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung
  • Organisation und Betreuung der Zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle

  • Angelegenheiten des Tierschutzes bei Tierhaltung und Tierversuchen; Versuchstierkunde Grundsatzangelegenheiten im Vollzug des Tierschutzgesetzes
  • Vollzug des Tierschutzgesetzes: Beratung bei der Antragstellung; Anfertigung von Stellungnahmen zu den Anträgen nach dem Tierschutzgesetz; Kontrolle der Tierhaltungen und der Durchführung der Tierversuche. Organisation der Umsetzung der Versuchstiermeldung
  • Betreuung und Auswertung des zentralen Gesundheitsmonitorings der Versuchstiere
  • Beratung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Tierhaltungseinrichtungen und Tierlaboratorien
  • Vollzug des Naturschutzrechts (Bundesnaturschutzgesetz; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen) und des Artenschutzrechts (Cites)
  • Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes

  • Vollzug des Gefahrgutrechts für die Verkehrsträger Straße und Luft
  • Betreuung und regelmäßige Schulung der „Beauftragten Personen“ nach Gefahrgutrecht (Verkehrsträger Straße)
  • Organisation von Inhouseschulungen über den Lufttransport von gefährlichen Gütern für Versender (PK1)
  • Beratung bei Versand von Proben oder Kleinmengen von Gefahrgütern auf dem Land- oder Luftweg oder bei Gefahrgütern im Expressversand
  • Beratung bei der Einstufung und Verpackung von gefährlichen Abfällen
  • Fachliche Betreuung der Gefahrgutfahrer

  • Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes, insbesondere der Abfallentsorgung
  • Beratung bei Bau, Ausstattung und Organisation von Anlagen zur Abfallentsorgung
  • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Beratung und Schulung der Beauftragten Personen, Organisation der Schulung der beauftragten Personen
  • Optimierung der Entsorgungswege und Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
  • Fachliche Betreuung der Annahmestelle für gefährlichen Abfall (Sondermüll) im Zentrum für Entsorgung und Recycling (ZER) und Abwicklung der Entsorgung des gefährlichen Abfalls (Sondermüll) über die GSB (Landesannahmestelle)
  • Fachliche und technische Betreuung der Redestillations- und Konditionierungsanlagen für Recycling wiederverwertbarer, verunreinigter Lösungsmittel im Zentrum für Entsorgung und Recycling (ZER); Analytik und Methodenentwicklung
  • Überwachung der dezentralen Abfalllagerung, insbesondere für gefährlichen Abfall (Sondermüll)
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Normen des Umweltrechts (u.a. Bundes-Immisionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)