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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Sicherheitheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind von einem Arbeitgeber schriftlich bestellte Personen, die diesen, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützen, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen:

Die gesetzliche Grundlage bildet §22 des 7. Sozialgesetzbuches (SGB VII). Hiernach hat der Arbeitgeber in Unternehmen oder Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte unter Beteiligung des Personalrates und Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnissen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten nach §20 DGUV Vorschrift 1 sind:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- Gesundheitsgefahren,
  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

Diese fünf verbindlichen Kriterien werden in der DGUV Regel 100-001 näher erläutert.

Zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst gibt es auch ein Leitfaden DGUV Information 211-039

Aufgaben:

Daraus ergibt sich:

  • Die Durchführung systematischer Betriebsbegehungen, um sich von dem sicherheitsgerechten Zustand zu überzeugen dazu gehören:
    a) Baulichkeiten und deren Einrichtungen
    b) vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und -einrichtungen
  • Die Überprüfung der Kollegen auf sicherheitsgerechtes Verhalten, wie auch der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • Das Hinweisen, Beraten und Aufklären von Unfallgefahren
  • Auf Grund seiner Beobachtungen und Erfahrungen
    a) erkannte Mängel melden und auf Beseitigung der Mängel drängen
    b) Verbesserungen vorschlagen und auf die Durchführung von Verbesserungsvorschlägen hinwirken
  • Die Ermittlung von Hergang und Ursachen von Arbeitsunfällen (gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit u. ggf. mit dem Betriebsarzt) und Anregung von Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle
  • Die Überprüfung , ob Erste-Hilfe sichergestellt ist und dazu die Ersthelfer in ausreichender Zahl vorhanden sind
  • Die Teilnahme an sicherheitstechnischen Überprüfungen, an Arbeitssicherheitsbegehungen, Beratungsgesprächen und Unfalluntersuchungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit usw.

Konkreten Voraussetzungen:

Sicherheitsbeauftragte sollte/müssen...

  • bei Kollegen schon vor der Bestellung über eine größtmögliche Akzeptanz verfügen (schließlich ist eine der vordringlichsten Aufgaben die Unterrichtung der Kollegen)
  • über eine hohe Sozialkompetenz und eine ausgezeichnete Beobachtungsgabe verfügen. Im Kontext dazu steht auch die Forderung nach einem engagierten, teamfähigen und kontaktfreudigen Kollegen.
  • über genügend Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen als Ausdruck ihrer sozialen Kompetenz zu dem Beauftragten für Sicherheit verfügen.
  • fachlich über eine langjährige Berufserfahrung verfügen und zumindest im eigenen Zuständigkeitsbereich eine große Fachkunde besitzen.
  • ein gutes technisches Verständnis haben.
  • sich in ihrem Zuständigkeitsbereich ungehindert bewegen können dürfen
  • wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden
  • jederzeit Zugang die für ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen erhalten
  • von jedem Unfall ihrer Zuständigkeitsbereiche Kenntnis erhalten. Sie bestätigten dies durch ihre Unterschrift auf der Unfallanzeige
  • über Arbeitssicherheitsbegehungen benachrichtigt werden und die Begehungsberichte zur Kenntnis erhalten.
  • die Möglichkeit zur Teilnahme an Unfallverhütungsseminaren und Arbeitssicherheitsinformationsveranstaltungen bekommen.

Verantwortlichkeit:

Die Aufgaben sind rein unterstützender, beobachtender und beratender Art. Der Sicherheitsbeauftragte ist Vertrauensperson, hat weder Aufsichtsfunktion noch Weisungsbefugnis - er trägt somit keine Verantwortung. Er ist nur bei Mängelfeststellung verpflichtet tätig zu werden.

Verantwortung trägt er nur für den Bereich, in dem er selbst eine Vorgesetztenposition hat. Daher sollten nach Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen betriebliche Vorgesetzte in ihrem Bereich nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Ablauf der Bestellung:

Der neue Sicherheitsbeauftragte wird (schriftlich) mit dem Vordruck "Vorschlag eines Sicherheitsbeauftragten" vom Vorgesetzte bei der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz vorgeschlagen.

Einer der Sicherheitsingeneiure erläutert in einem persönlichen Gespräch die Rechte und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten.

Danach fertigt die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz eine kurze Stellungnahme und stellt schriftlich einen Antrag beim Personalrat, mit der Bitte um Zustimmung der Bestellung zur/zum SiBe.

Nach Eintreffen der Zustimmung, wird das Bestellungsschreiben gefertigt.
(Abdrucke an: Vorgesetzten, Personalrat und Personalabteilung)

Die/Der SiBe ist somit offiziell bestellt/beauftragt.

Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte:

Die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz bietet verschiedenste Seminar für Sicherheitsbeauftragte an:

  • Einführungsseminar für Sicherheitsbeauftragte
  • Auffrischungsseminar für Sicherheitsbeauftragte
  • Sonstige Fortbildungen entnehmen Sie bitte hier

Vorschriften:

Weitere Informationen: