Intern
Prüfungsangelegenheiten

Master Biologie / Biowissenschaften


Die Anmeldung zu den Teilmodulprüfungen erfolgt über WueStudy.

Die Thesis wird mit einem gesonderten Antragsformular beim Vorsitz des Prüfungsausschusses angemeldet. Die Anmeldung wird von dort an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sobald uns diese vorliegt, tragen wir die Daten in WueStudy ein. Sie können diese dann im Studienplaner sehen.

Bei Problemen mit der Anmeldung zu Modul und Teilmodulprüfungen wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt.

Ich komme in das 5. (bzw. 6. oder 7.) Fachsemester. Welche Auswirkungen hat das?

Die Regelstudienzeit im Master Biologie beträgt vier Semester. Gem. Prüfungsordnung darf diese Frist um zwei Semester überschritten werden. Danach wird das Studium als erstmalig nicht bestanden gewertet. Nach einem weiteren Semester wird das Studium als endgültig nicht bestanden gewertet.

Hier sehen Sie, welche Reaktion Sie von Seiten des Prüfungsamtes erwartet, wenn Sie Ihr Studium nicht bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen haben:

Ende 4. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 5. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 6. Semester:
Masterarbeit wurde bereits abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. Dieses Schreiben hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Sie werden damit darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Masterarbeit wurde noch nicht abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. In diesem wird Ihre Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden erklärt (für diese haben Sie somit nur noch einen Versuch!!!). Auf alle weiteren bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen hat dieses Schreiben keine Auswirkungen. Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!

Ende 7. Semester: Sie erhalten einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studiums.

(Da Sie bis zum Ende des Semesters Zeit haben Ihr Studium abzuschließen, erhalten Sie die Bescheide erst zu Beginn des Folgesemesters. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Status über das erstmalige oder endgültige Nichtbestehen, auch wenn Sie sich evtl. vorher erfolgreich für das 8. Semester zurückgemeldet haben. Bitte beachten Sie die Ausführungen der Kanzlei für Studienangelegenheiten zur Rückerstattung von Beiträgen!)

Bei der Anmeldung zu einer Prüfung legen Sie selber fest in welchem Themengebiet (z.B. Bioinformatik, Neurowissenschaften, Biophysik...) Sie diese einbringen möchten. 

Wenn Sie sich später für eine Änderung der Zuordnung entscheiden, schicken Sie dem Prüfungsamt bitte eine E-Mail mit der von Ihnen gewünschten Aufteilung (wenn Sie sich noch nicht entschieden haben welche Veranstaltungen Sie noch belegen, müssen Sie diese auch nicht aufführen). Bereits abgelegte Leistungen markieren Sie dabei im Fettdruck. Bitte nutzen Sie folgenden Aufbau:

Hauptfach = Themengebiet Molekulare Zell- und Entwicklungsbiologie
Molekulare Biologie
Zell- und Entwicklungsbiologie Master 1

Zell- und Entwicklungsbiologie F1
Zell- und Entwicklungsbiologie F2

Nebenfach = Themengebiet Zelluläre Tumorbiologie
Mikrobiologie 1
Mikrobiologie 2
Zelluläre Tumorbiologie F1

Das Prüfungsamt wird die Leistungen daraufhin richtig zuordnen.

Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen zum Thema Thesis und Kolloquium finden Sie hier unter dem Menüpunkt "Abschlussarbeiten" in der Datei "Informationen zu Masterthesis und Kolloquium".

Auf dem Anmeldeformular geben Sie und Ihre Gutachterin bzw. Ihr Gutachter ein Beginndatum an. Wenn dieses vom Vorsitz des Prüfungsausschusses genehmigt wird, ist Ihr Abgabetermin genau sechs Monate später. Dieser Tag wird vom Prüfungsamt im System erfasst und kann von Ihnen im Studienplaner oder in der Übersicht über angemeldete Prüfungen online eingesehen werden. Es kann bis zu einer Woche dauern bis Ihr Antrag nach der Abgabe im System erfasst wurde.
Sollte Ihr Beginntermin nicht genehmigt werden, so erhalten Sie eine Information darüber vom Prüfungsamt.

Nein, am Wochenende und an bundeseinheitlichen und bayerischen Feiertagen ist das Prüfungsamt geschlossen. Es steht Ihnen in diesem Fall frei, die Arbeit jederzeit vor Ihrem Abgabetermin oder am nächstfolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Prüfungsamt!

Ja, die Bearbeitungszeit von Masterarbeiten kann um maximal zwei Monate verlängert werden. Bitte geben Sie dafür den ausgefüllten Antrag im Studiendekanat ab. Wenn Sie den Antrag mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen, können Sie ihn direkt am PC ausfüllen.
Der Antrag ist ausreichend zu begründen und die Begründung muss die beantragte Zeit rechtfertigen.

Achtung: Der Antrag kann ausschließlich bis maximal vier Wochen vor Ihrem Abgabetermin gestellt werden!

Verlängerungen wegen Krankheit können auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Der oben genannte Antrag ist dann nicht notwendig. Atteste können unabhängig von einer Frist, aber zeitnah (gerne per Post), im Prüfungsamt eingereicht werden.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit um mehr als zwei Monate ist nicht möglich!

Ja, das Kolloquium ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Prüfungsamt anzumelden. Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular auch gerne per Post oder als Scan per Email einreichen.

Das Kolloquium soll möglichst bald, spätestens vier Wochen nach Mitteilung des Bestehens der Thesis (Notenverbuchung in WueStudy) abgehalten werden.
Wenn allerdings beide Gutachterinnen bzw. Gutachter auf dem Anmeldeformular bestätigen, dass die Thesis mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wird, ist die Durchführung zwischen Abgabe der Thesis und Einreichung der fertigen Gutachten möglich.
Die Durchführung des Kolloquiums vor Abgabe der Thesis ist ausgeschlossen!
Eine Mindestfrist zwischen Thesisabgabe und Kolloquium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der zweiten Seite des Anmeldeformulars.

Nach erfolgreicher Anmeldung sendet das Prüfungsamt das Protokoll direkt per Email an die Prüferin bzw. den Prüfer.