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Prüfungsangelegenheiten

Master Biowissenschaften

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Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über WueStudy.

Die Thesis wird mit einem gesonderten Antragsformular beim Vorsitz des Prüfungsausschusses angemeldet. Die Anmeldung wird von dort an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sobald uns diese vorliegt, tragen wir die Daten in WueStudy ein. Sie können diese dann im Studienplaner sehen.

Bei Problemen mit der Anmeldung zu Prüfungen wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt.

Ich komme in das 5. (bzw. 6. oder 7.) Fachsemester. Welche Auswirkungen hat das?

Die Regelstudienzeit im Master Biowissenschaften beträgt vier Semester. Gem. Prüfungsordnung darf diese Frist um zwei Semester überschritten werden. Danach wird das Studium als erstmalig nicht bestanden gewertet. Nach einem weiteren Semester wird das Studium als endgültig nicht bestanden gewertet.

Hier sehen Sie, welche Reaktion Sie von Seiten des Prüfungsamtes erwartet, wenn Sie Ihr Studium nicht bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen haben:

Ende 4. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 5. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 6. Semester:
Masterarbeit wurde bereits abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. Dieses Schreiben hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Sie werden damit darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Masterarbeit wurde noch nicht abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. In diesem wird Ihre Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden erklärt (für diese haben Sie somit nur noch einen Versuch!!!). Auf alle weiteren bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen hat dieses Schreiben keine Auswirkungen. Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!

Ende 7. Semester: Sie erhalten einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studiums.

(Da Sie bis zum Ende des Semesters Zeit haben Ihr Studium abzuschließen, erhalten Sie die Bescheide erst zu Beginn des Folgesemesters. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Status über das erstmalige oder endgültige Nichtbestehen, auch wenn Sie sich evtl. vorher erfolgreich für das 8. Semester zurückgemeldet haben. Bitte beachten Sie die Ausführungen der Kanzlei für Studienangelegenheiten zur Rückerstattung von Beiträgen!)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten. Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!