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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind KRANKHEITEN,

die in der BERUFSKRANKHEITEN-VERORDNUNG
(verursachte Krankheiten durch chemische oder physikalische Einwirkungen; Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippen- und Bauchfells; Hautkrankheiten; Krankheiten sonstiger Ursachen)

bezeichnet sind und die sich der VERSICHERTE

durch seine VERSICHERTE TÄTIGKEIT
(Betriebstätigkeit, einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten oder im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten)

zuzieht.

Merkmale:

  • Es muss ein Körperschaden vorliegen
  • Der Versicherte muss am Arbeitsplatz (über längere Zeit) einer eindeutigen überdurchschnittlichen gesundheitlichen Gefährdung (äußere Einwirkung) ausgesetzt gewesen sein.
  • Der Körperschaden muss durch diese schädigende Einwirkung wesentlich mit verursacht worden sein.

 

Formulare:

● Formular bei Verdacht einer Berufserkrankung (für ärztl. Stelle)

● Formular bei Anhaltspunkten einer Berufserkrankung

 

Bei weiteren Fragen? – wenden Sie sich an die Betriebsärztliche Stelle

Sonstiges:

 Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit