Intern
    Suchtberatung

    Aufgaben der Suchtberatungsstelle

    Kernaufgabe der hauptamtlichen Fachkraft ist die Beratung sucht(mittel-)auffälliger und suchtgefährdeter Beschäftigter, sowie derjenigen Personen, die im Kollegen- oder Mitarbeiterkreis mit sucht(mittel-)auffälligen und -gefährdeten Personen zu tun haben. Die Fachkraft berät Mitarbeiter/innen und Vorgesetzte auch zur Prävention.

    Beratung bei Fragen oder Problemen im Umgang mit Suchtmitteln

    Beratung bei suchtmittelbedingten Problemen am Arbeitsplatz

    Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen

    Fallmanagement

    Sind suchtkranke Beschäftigte wiederholt am Arbeitsplatz auffällig geworden und haben eine Behandlung angetreten, hat es sich in vielen Fällen bewährt, dass im Sinne eines Fallmanagements die Suchtberatung alle Beteiligten bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz berät und unterstützt wie auch die Nachsorgemaßnahmen koordiniert.

    Weitere Aufgaben der Suchtberatung

    Zu den weiteren Aufgaben der Suchtberatung gehören in Absprache mit der Hochschulleitung und dem Arbeitskreis Suchthilfe - z. T. in Kooperation mit der Betriebsärztlichen Untersuchungsstelle und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Personalrat, anderen Einrichtungen und Personen aus dem wissenschaftlichen oder klinischen Bereich - die Konzeptionierung, Begleitung und Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

    Information und Aufklärung der Beschäftigten zu:

    • Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln als vorbeugende Maßnahme als Teil des Gesundheitsmanagements
       
    • Riskanter Konsum und Auswirkungen des Konsums auf das Arbeitsverhalten als Maßnahme der Arbeitssicherheit
       
    • Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten

    Information und Schulung von Vorgesetzten zu:

    • Vorbildfunktion der Vorgesetzten in Bezug auf den eigenen Umgang mit Suchtmitteln sowie Einfluss des Führungsverhaltens auf das Wohlbefinden, die Motivation und Gesundheit ihrer Mitarbeiter
       
    • Verantwortung der Vorgesetzten im Falle einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer Suchtmittel
       

    Unterstützung beim Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten

    • Information, Schulung und individuelle Beratung (Coaching) von Vorgesetzten und anderen Personalverantwortlichen zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten
       
    • Koordination und Begleitung der Nachsorgemaßnahmen, Unterstützung bei Wiedereingliederung
       
    • Beteiligung bei der Prüfung der Arbeitssituation in Bereichen, in denen ein auffälliger Suchtmittelkonsum festgestellt wird.

    Weitere Tätigkeitsfelder betreffen die Öffentlichkeitsarbeit und die Qualitätssicherung:
     

    Öffentlichkeitsarbeit

    • Vorstellung der Suchtberatung und des Suchtpräventionskonzepts in verschiedenen Gremien und über verschiedene Medien
       
    • Einrichtung und inhaltliche Pflege der Internetseiten der Beratungsstelle
       
    • Organisation von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Präventionsaktionen (z.B. Aktionstag Gesunde Hochschule)

    Qualitätssicherung: Vernetzung, Kooperation und Weiterbildung

    • Interdisziplinäre Kooperation mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Betriebsärztlichen Dienst und anderen Einrichtungen und Personen innerhalb der Universität
       
    • Teilnahme am Arbeitskreis Gesundheitsmanagement
       
    • Regionale Vernetzung in Arbeitskreisen, um die qualifizierte Einbindung der universitätsinternen Beratung in den betriebsexternen Suchthilfeverbund und andere Versorgungseinrichtungen zu gewährleisten
       
    • Mitarbeit in landes- und bundesweiten Netzwerken zur Entwicklung der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe sowie zum fachlichen Austausch und zur Abstimmung von Konzepten und Projekten zwischen den Einrichtungen, Facheinrichtungen und der Wissenschaft
       
    • Kontinuierliche Information, Weiterbildung und Supervision, die die Qualität der Beratungsarbeit der Fachkraft sichern und zur Erfüllung aktueller wissenschaftlichen Standards und zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung beitragen.

    Dokumentation und Evaluation

    Die hauptamtlich tätige Fachkraft legt der Hochschulleitung und dem Arbeitskreis Suchthilfe einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Er umfasst mindestens die Evaluation und Dokumentation der Beratungsfälle, der Kontakte zu anderen internen Stellen und externen Hilfeeinrichtungen. Ebenfalls in dem Tätigkeitsbericht dokumentiert werden wollte die Teilnahme der Fachkraft an Weiterbildungen, Supervision und Netzwerktreffen, sowie die Durchführung von Veranstaltungen (auch in Zusammenarbeit mit anderen internen Stellen). Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und Zielerreichungen im Berichtsjahr sowie Ziele für die weitere Arbeit schließen den Bericht ab.