Sabbatical
Als eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung können sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Beamt*innen/Beamte über eine besonders ausgestaltete Teilzeitvereinbarung ein sogenanntes Sabbatical in Anspruch nehmen, sofern nicht zwingende betreibliche bzw. dienstliche Gründe entgegenstehen.
Die Inanspruchnahme geht mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen bzw. dienstrechtlich konplexen Sachverhalten einher. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vorher an die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter*in der Personalabteilung und lassen sich dort beraten.
weitere Informationen
Antragsformulare
Entsprechende Antragsformulare zum Sabbatical finden Sie untergliedert für Beamtinnen/Beamte sowie Arbeitnehmer*innen